Verfassungsrecht und sexualisierte Gewalt in der römisch-katholischen Kirche

Der Prozess am Landesgericht Köln hat vor der Sommerpause für erhebliches Aufsehen gesorgt. Zu den dort aufgeworfenen Fragen, insbesondere der Amtshaftung der Kirche für ihre Priester, haben der emeritierte Professor für Kirchenrecht der Universität Bonn Dr. Norbert Lüdicke und der Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Universität zu Köln Prof. Dr. Stephan Rixen, in einem ausführlichen Beitrag „Verfassungsrecht und sexualisierte Gewalt in der römisch-katholischen Kirche“ auf der Webseite Verfassungsblog Stellung genommen.

In diesem Artikel diskutieren sie die verfassungsrechtlichen Aspekte sexualisierter Gewalt in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Dabei erläutern die Autoren die Relevanz des kirchlichen Selbstverständnis in Bezug auf die aktuellen Amtshaftungsklagen durch eine ausführliche rechtliche Erläuterung der Ganzhingabe von Priestern.

Die Autoren kommen in diesem Artikel zu dem Schluss, dass die weltliche Justiz aufgrund der besonderen Stellung der Kirche im Grundgesetz verpflichtet ist das kirchliche Selbstverständnis in Bezug auf das Priesteramt zu respektieren und dies darf im Prozess durch das Landesgericht Köln nicht ignoriert werden. Daraus folgt die Einschätzung, dass die Amtshaftung immer gegeben ist, weil es so etwas wie privat nach kirchlichen Verständnis für katholische Priester nicht gibt.

Hier finden Sie den vollständigen Beitrag „Verfassungsrecht und sexualisierte Gewalt in der römisch-katholischen Kirche“ von Prof. a. D. DDr. Lic. Iur. Can. Norbert Lüdecke und Prof. Dr. Stephan Rixen