Ich bin Betroffene/r sexuellen Missbrauchs im Kontext der katholischen Kirche. Was kann ich tun?
Wir empfehlen Ihnen, sich als Betroffener bei der katholischen Kirche zu melden. Dazu sollten Sie möglichst eine Person, der Sie vertrauen, an Ihrer Seite haben. Eine Meldung kann unangenehme Gefühle auslösen. Die Rückmeldung der Kirchenverantwortlichen kann als Belastung empfunden werden. Das sollten Sie nicht allein durchstehen, sondern mit jemanden teilen können.
Wie finde ich den/die richtige/n Ansprechpartner/in der katholischen Kirche?
Eine Liste aller Missbrauchsbeauftragter der Diözesen finden Sie HIER.
Die aktuelle Liste der Missbrauchsbeauftragten der Ordensgemeinschaften können Sie HIER herunterladen.
Wenn Sie sich mit einem Vertreter der Kirche treffen wollen oder sollen, dann empfehlen wir, sich begleiten zu lassen von einer Person, der Sie vertrauen und die etwas Abstand zu der Situation hat. Fachberatungsstellen können Ihnen eine Person vermitteln, die Sie begleitet.
Welche Hilfsangebote habe ich von der Kirche zu erwarten?
- Sie können Informationen über Ihren „Fall“ erfragen und die Aufarbeitung fordern.
- Sie können einen Antrag auf Zahlung einer so genannten „Anerkennungszahlung“ stellen. Aktuelle Informationen zu den Anerkennungszahlungen finden Sie HIER.
- Sie können die Übernahme von Kosten für Psychotherapie oder Paartherapie beantragen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Deutschen Bischofkonferenz.
- Außerdem könnten Sie einen Antrag beim sogenannten „Ergänzenden Hilfesystem“ (EHS) stellen. Dieser Fonds bei der Bundesregierung bietet für Sachleistungen bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 Euro. Beantragt werden können die Gelder für ergänzende Therapien, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden, für Hilfsmittel, Unterstützung usw. Wichtig ist: Es wird geprüft, ob die von Ihnen beantragte Hilfe oder Unterstützung geeignet erscheint, die Folgen des erlittenen sexuellen Missbrauchs zu mildern oder besser zu bewältigen. Das ist das entscheidende Kriterium. Fachberatungsstellen beraten Sie bei der Antragstellung. Formal beteiligen sich die Bistümer nicht mehr an dem Verfahren. Stattdessen sagen sie aber zu, dass Anträge direkt an das zuständige Bistum gestellt werden können. Für Fragen steht das nationale Hilfetelefon zur Verfügung: 0800 400 10 50. Das Formular finden Sie HIER.
- Allen Betroffenen, die Ihre Erlebnisse aufgeschrieben haben oder dies tun möchten, empfehlen wir, Ihren Bericht an die “Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs” der Bundesregierung zu schicken (www.aufarbeitungskommission.de). Die Kommission ist auf Ihre Berichte angewiesen. Bitte schicken Sie Ihre Stellungnahme an die Kommission, damit Ihre Stimme und Ihre Erfahrungen dort wahrgenommen werden. Dies kann ganz formlos geschehen. Die Kontaktdaten finden Sie HIER.
Wie beantrage ich eine „Anerkennungszahlung“ bei der Kirche?
Informationen zur aktuellen Antragstellung auf Anerkennungszahlungen finden Sie HIER.
Wer ist anspruchsberechtigt?
„Das Verfahren gilt für zum Tatzeitpunkt minderjährige Betroffene sowie erwachsene Schutzbefohlene, die in der katholischen Kirche sexuellen Missbrauch erlitten haben.“
Ich habe keine Beweise für die erlittenen Missbrauchstaten. Ich habe Sorge, dass man mir nicht glauben wird.
Die Missbrauchsbeauftragten führen zunächst nur eine so genannte Plausibiltätsprüfung durch, das heißt, ob die von Ihnen geschilderten Eckdaten plausibel sein können. Häufig hat die Kirche bereits Informationen über die Täter/in. Sie können Ihrerseits entsprechend auch nachfragen, zum Beispiel:
– Ist dieser Täter im Rahmen der Aufarbeitung bereits benannt worden?
– Welche Informationen und Erkenntnisse haben Sie zu diesem Täter?
– Gibt es andere Betroffene?
Was ist mit Entschädigungszahlungen?
Die Deutsche Bischofskonferenz hat im März 2020 mitgeteilt, dass sie die Betroffenen nicht entschädigen wird. Stattdessen soll es höhere „Anerkennungszahlungen“ geben, die sich „an den in Deutschland zugesprochenen Schmerzensgeldern orientieren“ sollen. Informationen zur aktuellen Antragstellung auf Anerkennungszahlungen finden Sie HIER.
Ich habe bereits vor 2020 eine „Anerkennungszahlung“ erhalten“. Habe ich jetzt trotzdem ein Anrecht auf die angekündigte höhere Anerkennungszahlung?
Ja. Die Deutsche Bischofskonferenz hat erklärt, dass auch Betroffene, die bereits vor 2020 eine Anerkennungszahlung erhalten haben, einen neuen Antrag auf eine höhere Anerkennungszahlung stellen können. Die bereits erhaltene Zahlung wird mit der ggf. höheren Anerkennungszahlung verrechnet. Aktuelle Informationen zu den Anerkennungszahlungen finden Sie HIER.
Gilt das auch für Betroffene, die durch Mitglieder von Ordensgemeinschaften missbraucht wurden?
Die Ordensgemeinschaften beraten derzeit noch darüber, ob Sie sich der neuen Regelung der Deutschen Bischofkonferenz (DBK) anschließen werden. Einige Ordensgemeinschaften haben sich der neuen Regelung der DBK angeschlossen. Aktuelle Informationen dazu finden Sie HIER und HIER. Die Deutsche Bischofkonferenz hat außerdem einen „Solidaritätsfond“ für die Ordensgemeinschaften angekündigt, denen die finanziellen Mittel für die Anerkennungszahlungen fehlen. Es sollen also keine Betroffenen leer ausgehen, weil der jeweilige Orden zur Zahlung nicht bereit oder in der Lage ist. Aktuelle Informationen zu den Anerkennungszahlungen finden Sie HIER.
Was muss ich tun, um eine höhere Anerkennungszahlung bekommen zu können? Wann wird es diese höheren Anerkennungszahlungen geben?
Aktuelle Informationen zu den Anerkennungszahlungen finden Sie HIER.
An wen kann man sich noch wenden für Beratung und Unterstützung?
Es gibt eine Reihe von Unterstützungsangeboten für Betroffene. Auf der Seite des Hilfeportals gibt es eine Übersicht und weiterführende Links.
Das Hilfetelefon der Bundesregierung berät − auch anonym − Betroffene, Angehörige und UnterstützerInnen. Die kostenfreie Nummer lautet: 0800-22 55 530 (<https://beauftragter-missbrauch.de/hilfe/hilfetelefon>). Anfragen können auch per E-Mail gestellt werden: beratung@hilfetelefon-missbrauch.de
Für Männer ist es oft schwer, eine geeignete Beratungsstelle zu finden. Auf der Webseite der Initiative „tauwetter“ findet sich eine Liste, die weiterhelfen kann.
Ich möchte mich anwaltlich vertreten lassen, um meine Interessen gegen die Kirche durchzusetzen. Kann mir Eckiger Tisch einen versierten Rechtsanwalt empfehlen?
Leider gibt es in Deutschland keine Möglichkeit, hinsichtlich der länger zurückliegenden Missbrauchsfälle juristisch gegen die Katholische Kirche vorzugehen oder Forderungen geltend zu machen. Aus diesem Grund sind uns auch keine Rechtsanwälte bekannt, die mit dieser Materie in besonderer Weise vertraut sind.
Wie viele Betroffene gibt es überhaupt in Deutschland?
In einer aktuellen Studie der Universität Ulm wird die Zahl von etwa 114.000 Missbrauchsopfern durch katholische Priester genannt, weitere Informationen zu dieser Studie finden Sie HIER und HIER.
Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis von Betroffenen der Ordensgemeinschaften und der Betroffenen, für die das jeweilige Bistum Ansprechpartner ist?
Dazu gibt es bislang keine belastbaren Zahlen. Nach Mitteilung der Deutschen Bischofskonferenz (Januar 2021) betrafen etwa ein Drittel der Anträge auf Anerkennungszahlung Betroffene der Ordensgemeinschaften und zwei Drittel Betroffene der Bistümer. Insgesamt sind bei der Deutschen Bischofskonferenz nach Angaben der Pressestelle von 2011 bis Ende 2020 insgesamt 2.430 Anträge auf Anerkennungszahlung (nach der alten Regelung) eingegangen.
Was ist „Orte des Missbrauchs“ und wie kann ich daran mitwirken?
Eckiger Tisch erstellt derzeit eine interaktive Karte „Orte des Missbrauchs“, in der Tatorte des sexuellen Missbrauchs in katholischen Einrichtungen in ganz Deutschlandsichtbar gemacht werden. Wenn Sie uns hierfür „Ihre/n“ Tatort/e mitteilen möchten, können Sie einfach HIER unser Meldeformular nutzen. Veröffentlicht werden selbstverständlich nur die Tatorte, aber keinerlei Angaben zu den Betroffenen. Die Karte wird im Laufe des Jahres auf unserer Internetseite veröffentlicht und dann laufend erweitert und aktualisiert.
Ich bin kein Betroffene/r sexuellen Missbrauchs, sondern von Gewalt oder anderen Übergriffen. Gibt es eine unabhängige Beratungsstelle für mein Anliegen?
Eine Anlaufstelle für Betroffene von Gewalt gibt es unseres Wissens nach nicht. Vielleicht macht es Sinn (falls es sich um einen katholischen Kontext handelte), wenn Sie sich an die jeweiligen Missbrauchsbeauftragten des Bistums oder Ordens wenden.
Ich bin Betroffene/r sexuellen Missbrauchs in einem anderen Kontext (Evangelische Kirche, Sportverein etc.), kann ich mich ebenfalls an Eckiger Tisch wenden?
Eckiger Tisch ist Ansprechpartner für Betroffene sexuellen Missbrauchs im Kontext der Katholischen Kirche. Auf der Webseite der Initiative „tauwetter“ findet sich eine Liste mit Beratungsstellen für Männer.
Wo finde ich laufend aktuelle Informationen?
Aktuelle Pressemeldungen finden Sie in unserer PRESSESCHAU.
Wie kann ich Kontakt mit Eckiger Tisch aufnehmen?
Bitte kontaktieren Sie uns per Email (kontakt [AT] eckiger-tisch.de). Ihre Angaben werden wir vertraulich behandeln. Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, eine Email zu schreiben, können Sie uns auch per Briefpost erreichen: Eckiger Tisch e.V., Eckiger Tisch e.V., Bau meister str. 7, 12 159 Berlin
Kann ich Eckiger Tisch anrufen?
Einen telefonischen Kontakt können wir leider nicht anbieten, da wir berufstätig sind und Eckiger Tisch in unserer Freizeit ehrenamtlich betreiben.
Ich habe eine Email an Eckiger Tisch geschrieben. Warum bekomme ich nicht umgehend eine persönliche Antwort?
Alle Aktivisten von Eckiger Tisch sind berufstätig und engagieren in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Daher können wir – insbesondere bei hohem Mailaufkommen – weder eine schnelle und auch nicht immer eine individuelle Antwort gewährleisten.
Kann ich Mitglied bei Eckiger Tisch e.V. werden?
Eckiger Tisch ist eine Lobby-Organisation, die die Interessen der Betroffenen bündelt und sich öffentlich für Aufarbeitung und Entschädigung der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche einsetzt. Sehr viele Betroffene sind daran interessiert, Eckiger Tisch zu unterstützen und Mitglied zu werden. Eine Beteiligung und Betreuung dieser vielen Mitglieder könnten wir nicht leisten. Daher nimmt der Verein derzeit keine neuen Mitglieder auf.
Wie kann ich Eckiger Tisch unterstützen?
Wir sind daher für jede Spende dankbar (www.eckiger-tisch.de/spende).
Unser Spendenkonto:
Eckiger Tisch e.V.
IBAN DE89100205000001271777
Für Spenden können Sie auch gern unser Spendenformular verwenden, hier können Sie Ihre Adresse und Emailadresse hinterlegen und eine Spendenquittung anfordern.
Ich möchte Eckiger Tisch regelmäßig unterstützen.
Eckiger Tisch e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden sind steuerlich absetzbar. Wir schicken Ihnen jederzeit gern einen Spendenbeleg für Ihre Steuererklärung. Bitte teilen Sie uns einfach Ihre Postanschrift mit (kontakt [AT] eckiger-tisch.de).
Falls Sie jeden Monat einen kleinen Beitrag spenden möchten, richten Sie zum Beispiel einen Dauerauftrag ein. Sie erhalten am Ende des Jahres automatisch einen Spendenbeleg. Bei Spenden bis insgesamt 300 Euro pro Jahr benötigen Sie keine Spendenquittung. Hier genügt Ihr Kontoauszug. Für alle Fragen rund um Ihre Spende sprechen Sie uns gern jederzeit an unter kontakt [AT] eckiger-tisch.de.