Fragen

  • 1.

    Ich bin Betroffene/r sexuellen Missbrauchs im Kontext der katholischen Kirche. Was kann ich tun?

    Sie sollten möglichst eine Person der Sie vertrauen an Ihrer Seite haben bevor Sie erste Schritte unternehmen. Gerade der Kontakt mit Kirchenverantwortlichen kann als Belastung empfunden werden und unangenehme Gefühle auslösen. Das sollten und müssen Sie nicht alleine durchstehen, sondern mit jemandem teilen können.

    Falls Sie nicht wissen, an wen Sie sich wenden könnten, vereinbaren Sie einen Termin in unserer Beratung.

    Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Kirche zu melden. Dies hat mehrere Vorteile: Wenn ihr Fall aktenkundig wird, dann können Sie auch Ansprüche geltend machen. Es kann auch helfen, möglicherweise noch lebende Täter aus dem Dienst der Kirche entfernen zu lassen. Selbst wenn Sie selbst keine Ansprüche gegen die Kirche / den Orden geltend machen wollen, helfen Sie mit ihrer Meldung ggf. anderen Betroffenen, weil durch Mehrfachnennung deren Glaubwürdigkeit erhöht wird.

  • 2.

    Wie finde ich den/die richtige/n Ansprechpartner/in der katholischen Kirche?

    Eine Liste aller Missbrauchsbeauftragter der Diözesen finden Sie HIER.

    Die aktuelle Liste der Missbrauchsbeauftragten der Ordensgemeinschaften können Sie HIER herunterladen.

  • 3.

    Welche Hilfsangebote habe ich von der Kirche zu erwarten?

    Informationen bekommen. Sie können Informationen über Ihren „Fall“ erfragen und die Aufarbeitung fordern. Sie schreiben dazu zum Beispiel eine Mail an die zuständige Ansprechperson bei Bistum/ beim Orden.
    Sie können einen Antrag auf Zahlung einer so genannten „Anerkennungszahlung“ stellen. Aktuelle Informationen zu den Anerkennungszahlungen finden Sie HIER.
    Sie können die Übernahme von Kosten für Psychotherapie oder Paartherapie beantragen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, Informationen hierzu finden Sie HIER auf der Website der Deutschen Bischofkonferenz.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

  • Ergänzendes Hilfesystem der Bundesregierung (EHS)

    Außerdem können Sie einen Antrag beim sogenannten „Ergänzenden Hilfesystem“ (EHS) stellen. Dieser Fonds bei der Bundesregierung bietet für Sachleistungen bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 Euro. Beantragt werden können die Gelder für ergänzende Therapien, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden, für Hilfsmittel, Unterstützung usw.

    Wichtig ist: Es wird geprüft, ob die von Ihnen beantragte Hilfe oder Unterstützung geeignet erscheint, die Folgen des erlittenen sexuellen Missbrauchs zu mildern oder besser zu bewältigen. Das ist das entscheidende Kriterium. Fachberatungsstellen beraten Sie bei der Antragstellung. Formal beteiligen sich die Bistümer nicht mehr an dem Verfahren. Stattdessen sagen sie aber zu, dass Anträge direkt an das zuständige Bistum gestellt werden können. Für Fragen steht das bundesweite Hilfetelefon zur Verfügung: 0800 400 10 50. Das Formular finden Sie HIER.

  • Leistungen der Verwaltungsberufsgenossenschaft

    Darüber hinaus gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit an die Verwaltungsberufsgenossenschaft heranzutreten und von dort Leistungen zu erhalten. Voraussetzung dafür ist eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Zeit des Missbrauchs, z.B. als Messdiener, Pfadfinderleiter, Chorsänger etc. Weitere Informationen dazu HIER.

  • Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung

    Allen Betroffenen, die Ihre Erlebnisse aufgeschrieben haben oder dies tun möchten, empfehlen wir, Ihren Bericht an die “Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs” der Bundesregierung zu schicken (www.aufarbeitungskommission.de). Die Kommission ist auf Ihre Berichte angewiesen. Bitte schicken Sie Ihre Stellungnahme an die Kommission, damit Ihre Stimme und Ihre Erfahrungen dort wahrgenommen werden. Dies kann ganz formlos geschehen. Die Kontaktdaten finden Sie HIER. Die Kommission wird Ihnen zu Ihrem Bericht empathisches Feedback geben. Ihre Daten werden ggf. für Forschungsprojekte verwendet.

Weitere Fragen

  • 1.

    Wie beantrage ich eine „Anerkennungszahlung“ bei der Kirche?

    Informationen zur aktuellen Antragstellung auf Anerkennungszahlungen finden Sie HIER. Die Internetseite der „Unabhängigen Kommision für Anerkennungsleistungen finden Sie HIER.

  • 2.

    Wer ist anspruchsberechtigt?

    Das  Verfahren  gilt  für  zum  Tatzeitpunkt  minderjährige  Betroffene sowie  erwachsene  Schutzbefohlene,  die  in  der  katholischen  Kirche sexuellen  Miss­brauch  erlitten  haben.“

    HIER der Link zur Verfahrensordnung, die sich die kath. Kirche gegeben hat.

  • 3.

    Ich habe keine Beweise für die erlittenen Missbrauchstaten. Ich habe Sorge, dass man mir nicht glauben wird.

    Die Missbrauchsbeauftragten führen zunächst nur eine so genannte Plausibiltäts­prüfung durch, das heißt, ob die von Ihnen geschilderten Eckdaten plausibel sein können. Häufig hat die Kirche bereits Informationen über die Täter/in. Sie können Ihrerseits entsprechend auch nachfragen, zum Beispiel:
    – Ist dieser Täter im Rahmen der Aufarbeitung bereits benannt worden?
    – Welche Informationen und Erkenntnisse haben Sie zu diesem Täter?
    – Gibt es andere Betroffene?

  • 4.

    Was ist mit Entschädigungszahlungen?

    Ziel der Arbeit des Eckigen Tisches ist es Entschädigungszahlungen für alle Betroffenen zu erwirken.

    Die Deutsche Bischofskonferenz hat im März 2020 mitgeteilt, dass sie die Betroffenen nicht entschädigen wird. Stattdessen soll es höhere „Anerkennungszahlungen“ geben, die sich „an den in Deutschland zugesprochenen Schmerzensgeldern orientieren“ sollen. Informationen zur aktuellen Antragstellung auf Anerkennungszahlungen finden Sie HIER.

  • 5.

    Ich habe bereits vor 2020 eine „Anerkennungszahlung“ erhalten“. Habe ich jetzt trotzdem ein Anrecht auf die angekündigte höhere Anerkennungszahlung?

    Ja. Die Deutsche Bischofskonferenz hat erklärt, dass auch Betroffene, die bereits vor 2020 eine Anerkennungszahlung erhalten haben, einen neuen Antrag auf eine höhere Anerkennungszahlung stellen können. Die bereits erhaltene Zahlung wird mit der ggf. höheren Anerkennungszahlung verrechnet. Aktuelle Informationen zu den Anerkennungszahlungen finden Sie HIER.

  • 6.

    Gilt das auch für Betroffene, die durch Mitglieder von Ordensgemeinschaften missbraucht wurden?

    Nur wenige Ordensgemeinschaften haben sich dem Verfahren der Deutschen Bischofskonferenz angeschlossen. Genauere Infos finden Sie HIER.

  • 7.

    Was muss ich tun, um eine höhere Anerkennungszahlung bekommen zu können? Wann wird es diese höheren Anerkennungszahlungen geben?

    Aktuelle Informationen zu den Anerkennungszahlungen finden Sie HIER.

  • 8.

    An wen kann man sich noch wenden für Beratung und Unterstützung?

    Es gibt eine Reihe von Unterstützungsangeboten für Betroffene. Auf der Seite des „Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch“ gibt es eine Übersicht und weiterführende Links.

    Das Hilfetelefon der Bundesregierung berät auch anonym Betroffene, Angehörige und UnterstützerInnen. Die kostenfreie Nummer lautet: 0800-22 55 530 (https://beauftragter-missbrauch.de/hilfe/hilfetelefon). Anfragen können auch per E-Mail gestellt werden: beratung@hilfetelefon-missbrauch.de

    Für Männer ist es oft schwer, eine geeignete Beratungsstelle zu finden. Auf der Webseite der Initiative „tauwetter“ findet sich eine Liste, die weiterhelfen kann.

  • 9.

    Ich möchte mich anwaltlich vertreten lassen, um meine Interessen gegen die Kirche durchzusetzen. Kann mir Eckiger Tisch einen versierten Rechtsanwalt empfehlen?

    Wir arbeiten an einer Liste mit engagierten Anwält:innen, im Einzelfall fragen sie bitte in der Beratungsstelle nach.

  • 10.

    Wie viele Betroffene gibt es überhaupt in Deutschland?

    In einer aktuellen Studie der Universität Ulm wird die Zahl von etwa 114.000 Missbrauchsopfern durch katholische Kleriker genannt, weitere Informationen zu dieser Studie finden Sie HIER und HIER. Eine Studie in Frankreich hat ergeben dass es dort etwa 330000 Opfer gibt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Zahl der Opfer in Deutschland geringer sein wird.

  • 11.

    Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis von Betroffenen der Ordensgemeinschaften und der Betroffenen, für die das jeweilige Bistum Ansprechpartner ist?

    Dazu gibt es bislang keine belastbaren Zahlen. Nach Mitteilung der Deutschen Bischofskonferenz (Januar 2021) betrafen etwa ein Drittel der Anträge auf Anerkennungszahlung Betroffene der Ordensgemeinschaften und zwei Drittel Betroffene der Bistümer. Insgesamt sind bei der Deutschen Bischofskonferenz bislang (Stand 30.04.2024) 2.663 Anträge eingegangen und 2.369 beschieden. 909 Widersprüche sind seit dem 01.03.2023 eingegangen. Davon wurden bislang 331 Entscheidungen getroffen. Genauere Informationen finden Sie auf den Seiten der UKA.

  • 12.

    Was ist „Orte des Missbrauchs“ und wie kann ich daran mitwirken?

    Eckiger Tisch erstellt derzeit eine interaktive Karte „Orte des Missbrauchs“, in der Tatorte des sexuellen Missbrauchs in katholischen Einrichtungen in ganz Deutschlandsichtbar gemacht werden. Wenn Sie uns hierfür „Ihre/n“ Tatort/e mitteilen möchten, können Sie einfach HIER unser Meldeformular nutzen. Veröffentlicht werden selbstverständlich nur die Tatorte, aber keinerlei Angaben zu den Betroffenen. Die Karte wird im Laufe des Jahres auf unserer Internetseite veröffentlicht und dann laufend erweitert und aktualisiert.

  • 13.

    Ich bin kein Betroffene/r sexuellen Missbrauchs, sondern von Gewalt oder anderen Übergriffen. Gibt es eine unabhängige Beratungsstelle für mein Anliegen?

    Eine Anlaufstelle für Betroffene von Gewalt gibt es unseres Wissens nach nicht. Vielleicht macht es Sinn (falls es sich um einen katholischen Kontext handelte), wenn Sie sich an die jeweiligen Missbrauchsbeauftragten des Bistums oder Ordens wenden.

  • 14.

    Ich bin Betroffene/r sexuellen Missbrauchs in einem anderen Kontext (Evangelische Kirche, Sportverein etc.), kann ich mich ebenfalls an Eckiger Tisch wenden?

    Eckiger Tisch ist Ansprechpartner für Betroffene sexuellen Missbrauchs im Kontext der Katholischen Kirche. HIER finden sie die Ansprechpersonen der Evangelischen Kirche Deutschlands  und HIER den Link zu Safe Sport e.V.,  der unabhängigen Ansprechstelle für Betroffene aus dem Feld der Sportvereine.

    Auf der Webseite der Initiative „tauwetter“ findet sich eine Liste mit Beratungsstellen für Männer.

  • 15.

    Wo finde ich laufend aktuelle Informationen?

    Aktuelle Pressemeldungen finden Sie in unserer PRESSESCHAU.

  • 16.

    Wie kann ich Kontakt mit Eckiger Tisch aufnehmen?

    Bitte kontaktieren Sie uns per Email (kontakt [AT] eckiger-tisch.de). Ihre Angaben werden wir vertraulich behandeln. Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, eine Email zu schreiben, können Sie uns auch per Briefpost erreichen: Eckiger Tisch e.V., Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 5, 10787 Berlin

  • 17.

    Kann ich Eckiger Tisch anrufen?

    Wir werden in absehbarer Zeit auch eine telefonische Kontaktmöglichkeit anbieten.

  • 18.

    Kann ich Mitglied bei Eckiger Tisch e.V. werden?

    Eckiger Tisch ist eine Lobby-Organisation, die die Interessen der Betroffenen bündelt und sich öffentlich für Aufarbeitung und Entschädigung der Missbrauchs­fälle in der katholischen Kirche einsetzt. Sehr viele Betroffene sind daran inter­essiert, Eckiger Tisch zu unterstützen und Mitglied zu werden. Daher wird Eckiger Tisch in Kürze die Möglichkeit anbieten, Fördermitglied zu werden.

  • 19.

    Wie kann ich Eckiger Tisch unterstützen?

    Wir sind daher für jede Spende dankbar (www.eckiger-tisch.de/spende). Unser Spendenkonto lautet:
    Eckiger Tisch e.V.
    IBAN DE93370205000001271777

    Für Spenden können Sie auch gern unser Spendenformular verwenden, hier können Sie Ihre Adresse und Emailadresse hinterlegen und eine Spendenquittung anfordern.

  • 20.

    Ich möchte Eckiger Tisch regelmäßig unterstützen.