Landgericht Essen bestätigt Missbrauch des Betroffenen Wilfried Fesselmann

Heute verkündete das Landgericht Essen im Fall von Wilfried Fesselmann das Urteil und bestätigte den Missbrauch am Kläger Wilfried Fesselmann. Damit verpflichtet das Landgericht das Bistum Essen für den Schaden, der aufgrund des Missbrauchs entstanden ist, aufzukommen.

Die Forderung nach 300.000 Euro Schmerzensgeld für die Missbrauchstaten wies das Gericht allerdings zurück. Durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), hatte das Bistum dem Kläger bereits 45.000 Euro gezahlt. Diese Summe erachtet aber sowohl der Betroffene Wilfried Fesselmann, als auch Eckiger Tisch als äußerst niedrig. Der Richter hatte im Vorfeld bereits angekündigt das Urteil bezüglich des Schmerzensgeldes basierend auf der Schmerzensgeldtabelle zu fällen. Die Summen, die nach der Schmerzensgeldtabelle zugesprochen werden, sind im Vergleich zu anderen Ländern in Deutschland tendenziell niedrig. Diese geringe Bewertung des Schmerzensgeldes kritisiert auch der Anwalt des Klägers und prüft nun, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen.

Trotz des Urteils bezüglich des Schmerzensgeldes ist dies ein richtungsweisendes Urteil. Das Landgericht bestätigt den Missbrauch, den der Betroffenen Wilfried Fesselmann vor Gericht geschildert hatte. Dieser wurde 1979 durch den damaligen Kaplan Peter H. zum Oralverkehr gezwungen, welches zwar vom Täter vor Gericht bestritten wurde, aber durch das Gericht als Missbrauch bestätigt wurde.

Basierend auf diesem Urteil hat Wilfried Fesselmann somit einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Gericht stellte die Amtshaftung fest, womit das Bistum Essen für den Missbrauch und dessen folgen haftet und nicht der Täter selbst. Daher spricht der Klägeranwalt Andreas Schulz von einem strategischem Gewinn. In einem weiteren Verfahren möchte der Kläger den Vermögensschaden, der aufgrund der Folgen des Missbrauchs in Form von langer Arbeitsunfähigkeit und einer Suchterkrankung, entstanden ist, geltend machen.

Weitere Berichte zu dem Urteil finden Sie in unserer Presseschau:

correctiv.org (25.04.2025): Landgericht Essen bestätigt Missbrauch – Bistum muss Schaden bezahlen

Radio Essen (25.04.2025): Sexueller Missbrauch beim Bistum Essen: Klage abgewiesen!

katholisch.de (25.04.2025): Urteil: Bistum Essen muss kein weiteres Schmerzensgeld zahlen

tagesschau.de (25.04.2025): Bistum Essen muss Missbrauchsopfer kein weiteres Geld zahlen