Missbrauchsbetroffener Wilfried Fesselmann verklagt das Bistum Essen auf Schmerzensgeld

Vergangenen Freitag, am 04.04.2025, begann vor dem Landgericht Essen der Zivilprozess wegen sexuellen Missbrauchs von Wilfried Fesselmann durch einen Priester. Der Kläger Wilfried Fesselmann, berichtet, dass er im Sommer 1979 als Elfjähriger von dem damaligen Kaplan Peter H. missbraucht wurde.

Bis heute leidet Fesselmann an den Folgen des Missbrauchs, da er dadurch unter Angststörungen leidet, alkoholsüchtig wurde und lange Zeit arbeitsunfähig war. Aufgrund dieser schwerwiegenden Folgen, verlangt der Kläger vom Bistum Essen Schmerzensgeld in einer Höhe von mindestens 300.000 Euro. Durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen wurden ihm bereits 35.000 als Anerkennungsleistung gezahlt. Diese bieten allerdings keine gerechte Entschädigung für das Leid, welches ihm angetan wurde.

Bei dem Prozessauftakt am 04.04.2025 wurde der Kläger Wilfried Fesselmann angehört und auch der Täter hat als Zeuge vor Gericht ausgesagt. Dabei hat der heute 77-jährige ehemalige Kaplan Peter H. sich bei dem Betroffenen entschuldigt: „Es tut mir leid wegen der Folgen für ihn“. Außerdem hat er zugegeben, dass er sich mit dem damaligen Messdiener nackt ins Bett gelegt habe. Weitere intime Annäherung oder auch den Oralverkehr bestreitet der Täter, wobei er allerdings auch Erinnerungslücken einräumt.

Gegen den ehemaligen Kaplan und Priester gab es fünf bis sieben Fällen kirchlichen Verfahren wegen Missbrauchs. In weiteren Fällen gibt es gegen ihn Missbrauchsvorwürfe. Nach mehreren Missbrauchsvorwürfen wurde der Priester H. Anfang der 1980er Jahre nach Bayern versetzt, um dort eine Therapie zu beginnen. Doch auch dort gab berichten weitere Opfer von Missbrauch. In Bayern wurde er auch rechtskräftig verurteilt und 2010 aus dem kirchlichen Dienst entfernt. Auch in Bayer läuft aktuell ein Zivilprozess wegen Schmerzensgeld für die Taten des Priesters H.

Das Gericht Essen hält den Missbrauchsvorwurf von Fesselmann, dass es zum Oralverkehr gekommen ist, am Freitag für „glaubwürdig und nachvollziehbar“. Am 25. April wird das Gericht die Entscheidung bekanntgeben. Dann entscheidet sich ob das Bistum Essen dem Kläger Schmerzensgeld zahlen muss und in welcher Höhe.

Weitere Informationen zu dem Schmerzensgeldprozess:

WDR (04.04.2025): Lokalzeit Ruhr (Schmerzensgeldprozess: Wilfried Fesselmann verklagt Bistum Essen)

tagesschau (04.04.2025): Nordrhein-Westfalen: Missbrauchsprozess: Bistum Essen muss Schmerzensgeld zahlen

katholisch.de (07.04.2025): Schmerzensgeldklagen – Ein mühsamer Weg durch die Justiz

Petition gegen die Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen – Jetzt unterschreiben!