Bundesrat stimmt „UBSKM-Gesetz“ zu

Am 21. März 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (kurz: „UBSKM-Gesetz“) zugestimmt. Mit der Zustimmung dieses Gesetztes wird in Zukunft mindestens einmal pro Legislaturperiode ein Bericht über das Ausmaß sexueller Übergriffe auf Kinder und Jugendliche und deren Folgen erstellt. Zusätzlich wird durch das UBSKM-Gesetz das Amt der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten sowie der dort angesiedelte Betroffenenrat und die unabhängige Aufarbeitungskommission werden gesetzlich abgesichert und deren Kompetenzen erweitert.

Kerstin Claus, die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), begrüßte die politische Einigung zu einem neuen Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie betonte: „Ich bin froh und erleichtert, dass das Gesetz noch in dieser Legislatur kommt. Es zeigt, dass Deutschland trotz aktueller politischer Herausforderungen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt jetzt klare Prioritäten setzt.“ Dies sei ein wichtiges Zeichen politischer Verantwortungsübernahme, insbesondere für die Betroffenen.

„Die breite politische Zustimmung zeigt, dass Ausmaß, Dimension und Folgen dieser massiven Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche heute verstanden werden und dass Deutschland 15 Jahre nach dem sogenannten ‚Missbrauchsskandal‘ entschlossen handelt, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Rechte von Betroffenen zu stärken“, erklärte Claus weiter.

Jedoch machte sie auch klar, dass ein Gesetz allein nicht ausreicht, um Kinder und Jugendliche dauerhaft besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Es sei notwendig, weitere Themen anzugehen, wie etwa den Schutz im digitalen Raum, die flächendeckende Einführung von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit, sowie die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für Dunkelfeldforschung. Auch die individuelle Aufarbeitung von Missbrauchsfällen aus der Vergangenheit müsse weiterhin politisch unterstützt werden. Claus betonte: „Für diese Themen werde ich mich auch in der 21. Legislaturperiode weiter stark machen.“

Ein zentrales Anliegen von Claus sei die Schaffung eines rechts- und haushaltskonformen Nachfolgemodells zum Fonds Sexueller Missbrauch. Dieser Fonds ist nicht Teil des neuen Gesetzes und damit nicht abgesichert – eine Lücke, die bis Ende 2028 durch eine neue Richtlinie des Bundesfamilienministeriums geschlossen werden soll.

Das neue Gesetz sieht zudem eine regelmäßige Berichtspflicht des UBSKM-Amtes gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung vor. Die Grundlage für diese Berichte werden kontinuierlich erhobene Daten zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sein, ergänzt durch das Zentrum zur Prävalenzforschung, das das UBSKM 2024 ins Leben gerufen hat. Claus unterstrich: „Ich bin davon überzeugt, dass gerade der Blick auf die heutige Dimension von sexualisierter Gewalt Politik auf Bundesebene wie auch in den Ländern verpflichten wird, künftig evidenzbasiert noch zielgerichteter zu handeln und auch auf neue Risiken schneller zu reagieren.“

Abschließend betonte sie, dass der Schutz von Kindern sowohl eine klare politische Haltung als auch wirksame Instrumente und die notwendigen Ressourcen erfordere. „Deshalb fordere ich die künftige Bundesregierung auf, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die mit dem Gesetz verbundenen Ziele auch erreicht werden können“, so Claus.

In den Koalitionsverhandlungen wurde ein entsprechender Vorschlag des UBSKM zu Themen wie niedrigschwelligen Hilfen, digitaler sexualisierter Gewalt und der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs an die parlamentarischen Verhandlungsführer*innen weitergegeben.

Claus fasste abschließend zusammen: „Das neue Gesetz ist ein Wendepunkt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen!“