Konstituierende Sitzung zu Beginn der zweiten Amtszeit des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz
Vergangenes Wochenende trafen sich die Mitglieder des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz zu einer zweitägigen Tagung in Frankfurt am Main. Ziel dieser Sitzung war die Neukonstituierung des Gremiums für die kommenden drei Jahre.
Folgende Mitglieder des Beirates führen ihre Tätigkeit in der zweiten Amtszeit weiter: Patrick Bauer (Erzbistum Köln), Dr. Ilonka Czerny (Diözese Rottenburg-Stuttgart), Johannes Norpoth (Bistum Essen), Claudia Schmidt (Bistum Limburg), Noa Peters (Pseudonym, Bistum Limburg), Jens Windel (Bistum Hildesheim) und Sebastian Weh (Pseudonym, Diözese Rottenburg-Stuttgart).
Folgende Mitglieder sind mit Berufung zum 01.12.2024 neu hinzugekommen: Manfred Schmitz (Bistum Aachen), Dr. Katharina Siepmann (Erzbistum Köln), Burkhardt Stutenz (Erzbistum Paderborn), Dr. Wolfgang F. Rothe (Erzbistum München und Freising) sowie eine Person aus dem Erzbistum Bamberg. 8 der insgesamt 12 Mitglieder des Betroffenenbeirates bei der DBK sind zudem Mitglieder in ihren jeweiligen diözesanen Betroffenenbeiräten.
In der Sitzung wurden die wesentlichen Themen für die zukünftige Arbeit des Beirates erörtert und zentrale Ziele definiert. Im Fokus standen dabei das Selbstverständnis, die Arbeitsweise und gemeinsame Zielsetzungen. Ein wichtiger Schwerpunkt in der kommenden Amtszeit wird die Steigerung der öffentlichen Wahrnehmung des Beirates sowie die intensivere Vernetzung mit den diözesanen Betroffenenbeiräten, Betroffeneninitiativen und weiteren relevanten Organisationen.
Der Beirat der Deutschen Bischofskonferenz ist sich einig, dass im Verfahren zur sogenannten „Anerkennung des Leids“ dringend klare Verbesserungen hinsichtlich der Transparenz und der Höhe der Entschädigungen erforderlich sind. Ebenso wird der Verzicht auf die Verjährungseinrede in zivilrechtlichen Klageverfahren als entscheidend für eine angemessene kirchliche Verantwortungsübernahme betrachtet.
Zudem setzt sich der Beirat für den Aufbau einer nachhaltigen Erinnerungskultur ein, die kritisch begleitet werden soll. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenrat und anderen Gremien erwartet der Beirat, gegenüber der Deutschen Bischofskonferenz ein stärkeres Gewicht zu sein.
Mit diesen Zielen strebt der Beirat an, einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung und zum Schutz der Rechte von Betroffenen zu leisten.