Fonds Sexueller Missbrauch soll ab dem 31.12.2028 enden – UBSKM fordert Nachfolgemodell

Foto: © Aufarbeitungskommission / v.l.n.r.: Matthias Katsch (Mitglied in der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs), Kerstin Claus (UBSKM), Tamara Luding (Mitglied im Betroffenenrat der UBSKM)
Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 12.03.2025 bekanntgegeben, den Fonds Sexueller Missbrauchs bis Ende 2028 zu beenden.
Der Fonds sexueller Missbrauch (FSM) und das ergänzende Hilfesystem (EHS) sind wesentliche Hilfsangebote für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Diese Hilfesysteme wurden als Reaktion auf die 2010 öffentlich gewordenen Missbrauchsfälle ins Leben gerufen und bieten eine essentielle Unterstützung für die Betroffenen, da Krankenkassen und andere Träger oft nicht ausreichend für die Folgen der erlittenen Gewalt aufkommen.
Daher hat die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus, gemeinsam mit Tamara Luding, Mitglied im Betroffenenrat der UBSKM, und Matthias Katsch, Mitglied in der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bei der Bundespressekonferenz am 14.03.2025 zu der Entscheidung der BMFSFJ Stellung genommen und fordert ein Nachfolgemodell dieser Hilfesysteme.
Claus forderte: „Die Politik muss jetzt schnell eine Alternative schaffen, die für Betroffene leicht zugänglich, dauerhaft, rechtssicher und haushaltskonform ist. Diese muss nahtlos an den bisherigen Fonds anschließen, sodass Betroffene ohne Unterbrechung weiterhin Anträge stellen und auch weiterhin Leistungen wie bisher – ohne eigene Vorauszahlungen – abrechnen können. Ich erwarte von den Koalitionspartnern, dass dies jetzt entsprechend im Koalitionsvertrag vereinbart wird.“
Matthias Katsch, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, verdeutlichte die Relevanz des FSM und forderte eine anschließende Fortführung eines niedrigschwelligen Hilfesystems: „Der Staat steht in Verantwortung dafür, dass Menschen in ihrer Kindheit und Jugend nicht ausreichend geschützt wurden. Er muss das erlittene Unrecht anerkennen. Dies kann man nicht wie eine lästige Pflicht abschütteln. Ein Mittel dafür sind niedrigschwellige Hilfen für die Betroffenen – entsprechend der Forderungen des Runden Tischs „Sexueller Kindesmissbrauch“ von 2010 bis 2011. Seit der Einsetzung der Aufarbeitungskommission 2016 berichten uns Betroffene, wie ihnen durch den Fonds Sexueller Missbrauch Anerkennung und Unterstützungsleistungen zuteilwurden. Zum einen ist diese Anerkennung zentral. Zum anderen helfen die Leistungen bei der Bewältigung der in der Kindheit erlebten Gewalterfahrungen enorm. Der Lebensalltag vieler Betroffener ist als Folge des Missbrauchs von physischen und psychischen Belastungen geprägt. Diese Situation macht es ihnen oft unmöglich, komplizierte und bürokratische Antragsverfahren zu durchlaufen. Darum muss es weiterhin ein niedrigschwelligen Hilfeangebot geben.“
Erstanträge sind nur noch bis zum 31. August 2025 möglich, und die Auszahlung von Leistungen endet spätestens 2028. Daher empfehlen wir Ihnen so zeitig wie möglich Ihre Erstanträge zu stellen. Falls Sie Fragen zu der Antragsstellung haben oder einfach Unterstützung benötigen, können Sie sich an unsere Online-Beratungsstelle wenden. Diese erreichen Sie über das Kontaktformular auf unserer Website oder während unserer Sprechzeit dienstags zwischen 11:00 und 13:00 Uhr unter 030/232555777.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der UBSKM oder der Website des FSM.