Auflösung der Interdiözesanen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (IKA)
Das abrupte Ende der gemeinsamen Aufarbeitungskommission für die Bistümer Berlin, Dresden und Görlitz bedeutet für Betroffene, dass sich der Prozess der Aufklärung zahlreicher Missbrauchsverbrechen weiter verzögert und sich die Aufarbeitung von Gründen und Ursachen in die Länge zieht. Deshalb ist klar: Das darf und kann jetzt nicht das Ende der Aufarbeitung in den drei Bistümern sein!
Wir unterstützen die Forderung der Betroffenenvertreter in der jetzt aufgelösten Kommission, die im Februar 2025 skizziert hatten, worum es geht: „das Leid der Betroffenen anzuerkennen, einen gesellschaftlichen Reflexionsprozess anzuregen und strukturelle Konsequenzen zu ziehen“ (vgl. https://www.betroffeneninitiative-ost.de).
Für die entstandene Situation tragen aber nicht nur die Bistümer Verantwortung, die zu keinem Zeitpunkt die Kontrolle über den Prozess verlieren wollten und damit Zweifel an der tatsächlichen Unabhängigkeit des Gremiums geweckt hatten. Auch die Parlamente der drei Länder Brandenburg, Berlin und Sachsen hätten sich durch die Einsetzung entsprechender Gremien aktiv um die Aufklärung dieses Dauerskandals kümmern können und müssen.
Anlässlich der Tagung der deutschen Bischöfe im Frühjahr 2023 in Dresden hatte die Betroffeneninitiative „Aufarbeitung von unten“ Unterstützung von Eckiger Tisch gefordert, statt eines bistumsübergreifenden Gremiums jeweils eigene Untersuchungskommissionen für die Bistümer Berlin-Brandenburg sowie Dresden-Meißen und Görlitz zu bilden – gerade auch weil die Ausgangsbedingungen in den Bistümern unterschiedlich waren. Zugleich verwiesen die Betroffenen damals auf die politische Verantwortung. Und diesen Appell kann man zwei Jahre später nur wiederholen: „Eine Institution kann sich nicht selbst aufarbeiten“. (https://www.katholisch.de/artikel/43829-betroffene-landtage-sollen-missbrauch-in-der-kirche-aufarbeiten)
Was jetzt zu tun ist
Es braucht auch weiterhin mindestens eine unabhängige Aufarbeitungskommission für die Fälle sexuellen Missbrauchs durch Kleriker und den Umgang der Amtskirche damit. Eine solche Kommission sollte Missbrauchsfälle konkret anhand vorhandener Akten des jeweiligen Bistums aufklären. Dabei sollte sie auf die Vorarbeiten durch Gutachten wie das 2021 in Berlin veröffentlichte zurückgreifen bzw. weitere Untersuchungen in Auftrag geben. Betroffene müssen zu ihren Fällen angehört werden, ebenso wie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen. Betroffene aus der Region sollen und müssen auch in Zukunft den Prozess strukturiert begleiten. Die wichtigen Vorarbeiten der jetzt aufgelösten Kommission müssen gesichert werden, insbesondere der Ausschreibungsprozess für weitere Untersuchungsaufträge. Zu den ungelösten Herausforderungen gehört es weiterhin, auch Pfarrgemeinden, in denen es in der Vergangenheit Missbrauch durch Kleriker gab, zu informieren und in den Aufarbeitungsprozess einzubeziehen. Schließlich wird es auch um die Herausbildung einer eigenen Erinnerungskultur in den Gemeinden und Bistümern gehen müssen.