OLG Koblenz verweigert Missbrauchsopfer Prozesskostenhilfe – Erste Klage im Bistum Trier gescheitert
Nach über anderthalb Jahren Einsatz für eine angemessene Entschädigung hat ein Missbrauchsopfer im Bistum Trier einen negativen Bescheid erhalten. Zusätzlich hat das Oberlandesgericht Koblenz hat die beantragte Prozesskostenhilfe abgelehnt. Damit bleibt dem Betroffenen der Weg zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung versperrt.
Die Entscheidung ist für viele Betroffene kaum nachvollziehbar. Denn die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Koblenz und Köln gewährt selbst bei schwerstem Missbrauch durch katholische Priester keinen Rechtsschutz, wenn das Bistum die Verjährung einwendet und die Taten länger als 30 Jahre zurückliegen. Die Gerichte argumentieren, die Opfer hätten spätestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres klagen können – eine Sichtweise, die die besonderen Umstände und das lange Schweigen vieler Betroffener ignoriert.
In dem aktuellen Fall wurde der Antragsteller in der Amtszeit von Bischof Stein missbraucht – einer Zeit, die laut wissenschaftlichen Studien von Prof. Lutz Raphael und Dr. Lena Haase (Universität Trier) von systematischer Vertuschung und dem Missbrauch kirchlicher Macht geprägt war. Dennoch ging das Gericht auf diese Umstände nicht ein und sah auch im Verhalten des Bistums keinen Rechtsmissbrauch.
Eine weitere rechtliche Beschwerde ist nicht mehr möglich. Für die Betroffenen bleibt nur die Hoffnung, dass der Bundesgerichtshof künftig die besondere Situation von Missbrauchsopfern im kirchlichen Kontext stärker berücksichtigt. Die Initiative MissBiT kritisiert, dass die Gerichte weder die systematische Vertuschung noch die tiefgreifenden Folgen des Missbrauchs angemessen würdigen. Es braucht dringend eine höchstrichterliche Entscheidung, die den Opfern wirklich Gerechtigkeit verschafft.
Der Verein MissBiT hatte das Opfer in einem Antrag auf Prozesskostenhilfe unterstützt. Das Verfahren scheiterte, weil das Gericht dem Bistum Trier das Recht zugestand, sich auf Verjährung zu berufen. Damit wurde ein weiteres Mal deutlich: Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen reichen nicht aus, um Missbrauch in kirchlichen Kontexten angemessen aufzuarbeiten.
Die vollständige Stellungnahme von MissBiT finden Sie hier: Pressemitteilung MissBiT e.V. „Klage gescheitert“