Anerkennungszahlungen in der Katholischen Kirche: Simeon Breuer zu Gast beim Podcast „Vertuschung beenden“
Im Podcast Vertuschung beenden sprechen Jakob Feisthauer und Katharina Kracht über Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt in der Landeskirche Hannovers und in der EKD. In der neuen Folge von „Vertuschung beenden“ war Simeon Breuer von Eckiger Tisch zu Gast. Im Gespräch mit Jakob Feisthauer und Katharina Kracht erklärt, wie das System der sogenannten Anerkennungsleistungen in der katholischen Kirche funktioniert, welche Fortschritte erreicht wurden und wo weiterhin Kritik besteht. Auch in Evangelischen Kirche gibt es ein Verfahren für Anerkennungszahlungen welches bislang intransparent und nicht bundesweit einheitlich geregelt ist. Mehr erfahren Sie im Podcast: www.vertuschung-beenden.de
Was ist das UKA-Verfahren?
Das Verfahren zur Anerkennung des Leids der Katholischen Kirche gibt es seit 2021. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) entscheidet auf Antrag Betroffener sexuellen Missbrauchs im Kontext der Katholischen Kirche über Anerkennungszahlungen. Die Kommission besteht aus von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) berufenen Personen mit verschiedensten fachlichen Expertisen. Verfahrensordnung und Arbeitsweise der Kommission werden von der DBK bestimmt. In Sitzungen entscheiden die Mitglieder auf Grundlage des Antrags nach einer Plausibilitätsprüfung der Tatkomplexe durch die betreffende kirchliche Organisationseinheit über die Zahlungshöhe. Danach erfolgt die Anweisung der Kommission an die Bistümer oder Ordensgemeinschaften Überweisungen an die Betroffenen zu tätigen. Die Betroffenen erhalten einen unbegründeten Bescheid und haben seit 2021 die Möglichkeit Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Auch Folgeanträge sind möglich, wenn sich neue Erkenntnisse bei den Betroffenen ergeben. Knapp 3000 Betroffene haben bisher am UKA-Verfahren teilgenommen. Die Kirche hat bisher 78 Millionen Euro ausgezahlt. Stand Juli 2025 sind 829 von insgesamt 4538 seit Beginn des Verfahrens eingegangenen Vorgänge bei der UKA anhängig und noch nicht entschieden, das sind fast 20%.
Eckiger Tisch fordert eine Verbesserung des UKA-Verfahrens
Bereits vergangenes Jahr hat Eckiger Tisch auch ein ausführliches Positionspapier „Ausgleichende Gerechtigkeit“ mit einer umfangreichen Analyse des Verfahrens der Anerkennungsleistungen und möglichen Lösungsvorschlägen veröffentlicht. Das vollständige Positionspapier und unsere Kernforderungen im Überblick können Sie hier lesen: Ausgleichende Gerechtigkeit | Eckiger Tisch e.V.