Betroffenenbeirat fordert Ausbesserung massiver Defizite des UKA-Verfahrens zur Anerkennung des Leids

Mitglieder des Betroffenenbeirats auf der Pressekonferenz in Köln
Foto: Bildschirmaufnahme aus dem Stream des Betroffenenbeirats

Pressekonferenz des Betroffenenbeirats der DBK

Am 8. Oktober hat der Betroffenenbeirat der Bischofskonferenz eine Pressekonferenz in Köln einberufen. Hauptanliegen waren Forderungen zur Nachbesserung des aktuellen kirchlichen System von Entschädigungszahlungen – dem UKA-Verfahren zur „Anerkennung des Leids“: In der Kritik standen vor allem bürokratische Hürden, lange Bearbeitungszeiten und unangemessen niedrige Auszahlungen.

„Von allen Seiten höre ich, wie anstrengend und entwürdigend es für Betroffene ist Anträge zu stellen. Und wie enttäuscht sie sind, wenn nach jahrelangem Schweigen eine Ablehnung kommt, oder eine Zahlung, die sie als erneute Entwertung ihres Leids empfinden“, berichtete Jens Windel, Gründer der Betroffeneninitiative Hildesheim und der neue erste Vorsitzende des Beirates.

Unangemessen niedrige Entschädigungen

Klaus Kurz, ein Betroffener, der auf der Pressekonferenz belastende Schilderungen seines Missbrauchs durch zwei Priester und eine Ordensschwester darlegte, habe beispielsweise nur 25.000€ erhalten. Um dies in Perspektive zu setzen: das Anerkennungsverfahren soll sich eigentlich an rechtskräftigen Urteilen zum gleichen Sachverhalt orientieren. Demnach müsste eine angemessene Entschädigung aktuell um 300.000€ betragen.

Auszahlungen in diesem Bereich berücksichtigen unter anderem, dass Kindesmissbrauch – wie ein bayrisches Landgericht erst vor kurzem bestätigt hat – meist lebenslange Folgen für die Betroffenen hat. Nicht nur psychisch und sozial; auch akademisch und beruflich. Viele geraten beispielsweise durch Schulabbruch oder Arbeitsunfähigkeit in große finanzielle Schwierigkeiten. Und obwohl man das Geschehene, wie Klaus Kurz es ausdrückt, „mit keinem Geld der Welt wieder gut machen kann“, ist eine angemessene Entschädigung immerhin den Ansatz von Anerkennung und Ausgleich für die vielen Belastungen eines zerstörten Lebens.

Betroffene brauchen eine Aufarbeitung ohne Interessenkonflikt

Manfred Schmitz, Anwalt und neuer zweiter Vorsitzender, forderte zudem mehr Verantwortungsübernahme in der Politik. Bei der Aufarbeitung durch die Kirche als verantwortliche Institution gäbe es einen zu großen Interessenkonflikt: „Gegen sich selber zu ermitteln, macht keiner, so wie es notwendig wäre.“

Betroffene sollen nicht länger für eine gerechte Entschädigung kämpfen müssen. Viele, die mit dem Beirat Kontakt aufnehmen, hätten „bestialischen Missbrauch“ erlebt und seien inzwischen verzweifelt bis hin zum Suizidwunsch, so die Beiratsvorsitzenden.

Erst letzte Woche hat die Unabhängige Aufarbeitungskommission des Bundes in ihrem ersten politischen Bericht die Notwendigkeit einer gesetzlich verpflichtenden Aufarbeitung für Institutionen hervorgehoben.

Medienberichte zur Pressekonferenz sprechen von 95 Millionen Euro, die die Kirche bereits an Betroffene ausgezahlt habe. 47 Betroffene hätten über 250.000€ erhalten. Hier wäre allerdings wichtig zu kontextualisieren, dass damit noch immer rund 3.000 Fälle mit einer unangemessen niedrigen Entschädigung ausgegangen sind – im Schnitt wurden nur 30.000€ bewilligt.

Weiterhin erwähnen diese Berichte, dass es sich beim Anerkennungsverfahren um eine freiwillige Maßnahme der Kirche handelt und jedem Betroffenen außerdem der Rechtsweg offen stünde. Dies lässt aber außer Acht, dass ein Großteil der Menschen, die in Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erfahren, diese erst nach Jahrzehnten melden. Häufig sind diese Fälle dann bereits verjährt. Zivilrechtliche Klagen gegen die Kirche können in diesen Fällen nur stattfinden, wenn diese sich nicht auf die Einrede der Verjährung beruft – eine gängige Praxis, die vielen Betroffenen einen gerichtlichen Prozess versagt.

Auch lässt die Bezeichnung „freiwillig“ den jahrelangen unermüdlichen Aktivismus der Betroffenen in den Hintergrund treten, ohne deren Druck es nie zu einem solchen Verfahren gekommen wäre.

Hier können Sie sich die Aufnahme des Streams von der Pressekonferenz des Beirats anschauen:

Wegen der sensiblen Inhalte zu sexualisierter Gewalt ist eine Anmeldung bei Youtube notwendig. Sie können das gleiche Video auch hier auf der Seite des Betroffenenbeirats finden.