Landgericht bestätigt: Missbrauch an Andreas Perr führte zu lebenslangen Folgen

Der Fall Andreas Perr

Mit zehn Jahren wurde Andreas Perr vom Serientäter Pfarrer Peter H. sexuell missbraucht. Sein Leben war im Folgenden geprägt von psychischer Belastung, Schulabbruch, einem Suizidversuch und einer Suchterkrankung, die letztendlich zu einer dreijährigen Haftstrafe beitrug. Nach einer langen Kampagne für seine Begnadigung durften wir im Juni dieses Jahres endlich berichten, dass Andreas Perr das Gefängnis verlassen und eine Trauma- und Suchttherapie antreten konnte.

Wie viel ist ein zerstörtes Leben wert?

In seiner Klage gegen das Erzbistum München und Freising hat das Landgericht Traunstein nun in einem Gutachten bestätigt, was vielen Betroffenen schon lange schmerzlich bewusst ist: Die sexualisierte Gewalt, die Perr im Kindesalter erfahren hat, hat seine psychische und soziale Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt. Nach eigener Aussage hatte die Tat sein Vertrauen in Erwachsene erschüttert und den Verlauf seines Lebens grundlegend verändert.

Perr konnte sich im Prozess damit durchsetzen: die Kirche muss ihm Schmerzensgeld zahlen. Die Entschädigung kann das Geschehene zwar nicht rückgängig machen, bedeutet aber zumindest den Ansatz eines Ausgleichs für die finanzielle Belastung, die Trauma oft mit sich zieht – ob durch Schulabbruch, Arbeitsunfähigkeit, Arzt- und Therapiekosten oder eben Suchterkrankungen und deren Folgen.

Auch ist das Urteil eine Anerkennung des Leids, das der Übergriff und all seine Folgen für den Betroffenen verursacht haben. In einer Stellungnahme kommentiert er: „Es geht um meine Glaubwürdigkeit. Meine Würde. Und darum, dass ich all die Jahre nicht geschwiegen habe, obwohl mich dieser Kampf immer wieder an meine Grenzen gebracht hat“. Er spricht darin auch von der großen Belastung, die das Verfahren für ihn dargestellt hatte.

„Ein Stück Rechtsgeschichte“

Die Einschätzung des Gerichts ist nicht nur für Andreas Perr von Bedeutung. Sein Anwalt Andreas Schulz sieht sie als wegweisend für weitere Betroffene sexualisierter Gewalt: Bisher wäre die Schwere oder Häufigkeit des Missbrauchs bei der Folgenabschätzung entscheidend gewesen; jetzt sei klar, dass die Tat und der Vertrauensbruch an sich schon weitreichende Folgen auf das weitere Leben der geschädigten Person haben. Laut Schulz wurde damit „ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben“. Darüber hinaus erkennt das Urteil an, dass ein (Erz-)Bistümer für die Taten ihrer Kleriker und Angestellten haftet.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie in diesem CORRECTIV-Artikel. In unserem Kurzfilm „Gefangen im Schweigen – Vom Trauma zur Sucht“ können Sie außerdem die Beschreibungen anderer Betroffener zu ihren Langzeitfolgen anhören: