Unabhängige Aufarbeitungskommission veröffentlicht ersten politischen Bericht

Am 13. Oktober 2026 haben die Unabhängige Aufarbeitungskommission und die Unabhängige Bundesbeauftrage Sexueller Kindesmissbrauch (UBKSM) ihren ersten politischen Bericht an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung übergeben.

Der Bericht informiert über die Bedeutung und Funktion von Aufarbeitung und hebt dabei besonders die zentrale Rolle von Betroffenen als „Expert*innen aus Erfahrung“ in diesem Prozess hervor: „Die Geschichten der Betroffenen werden etwas bewirken.“, zitiert das Dokument Matthias Katsch, Kommissionsmitglied und Geschäftsführer von Eckiger Tisch.

Vier Tatkontexte werden beleuchtet

Des weiteren werden exemplarisch vier Tatkontexte vorgestellt, um bisherige Erkenntnisse und Herausforderungen in der auf individuellen, institutionellen und gesellschaftlichen Aufarbeitung zu illustrieren: Familie, Heime, Kirche und Schule.

Während der Bericht im Kontext der Kirche anerkennt, dass sowohl die katholische, als auch die evangelische in den vergangenen Jahren Präventions- und Aufarbeitungsmaßnahmen eingeführt haben, kritisiert er die strukturellen Herausforderungen und Ungleichheiten, die diese noch immer mit sich führen.

Mit ehemaligen Heimkindern – sowohl in DDR, als auch BRD – hebt das Dokument zudem eine Betroffenengruppe hervor, die in ihrem Kampf um Anerkennung und Entschädigung noch immer zu wenig Aufmerksamkeit und Unterstützung erhält.

Die Familie wird als der häufigste Tatkontext benannt. Die Kommission sieht neben innerfamiliärer Aufarbeitung auch familienpolitisches und gesellschaftliches Handeln als notwendig. Besonders hebt sie außerdem die Aufarbeitungslücke von Missbrauch in Schulen und Internaten hervor: es mangele an Wissen und Strukturen zum Schutz von Schüler*innen.

Sieben Forderungen der Aufarbeitungskommission

Der Bericht schließt mit einem Appell an die Politik. In sieben zentralen Forderungen werden hier notwendige Handlungsbedarfe beschrieben:

1. Individuelle Aufarbeitung verlässlich ermöglichen. Dazu gehören ausreichende Regelungen zur Akteneinsicht, Unterstützung und Begleitung in Form von Beratungs-, Vernetzungs- und Therapieangeboten sowie angemessene materielle Entschädigung für Betroffene.

2. Ausreichende Ressourcen für die gesetzlichen Aufgaben der Kommission zur Verfügung stellen.

3. Sexualisierte Gewalt in der Familie aufarbeiten, statt diese als „Privatsache“ zu sehen.

4. Die Einrichtung von Aufarbeitungskommissionen auf Landesebene.

5. Institutionen gesetzlich zur Aufarbeitung verpflichten, statt diese dem „guten Willen“ einzelner Einrichtungen zu überlassen.

6. Schutz von Kindern und Jugendlichen in Institutionen sicherstellen. Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollen dazu verpflichtet werden, Schutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen.

7. Erinnerungskultur schaffen und Anerkennung leisten.

Wie der Bericht Kommissionsmitglied Prof. Dr. Heiner Keupp zitiert: „Eine glaubwürdige und öffentlich sichtbare Übernahme der Verantwortung für das erlittene Leid ist zeitnah geboten.“

Den vollständigen Bericht können sie hier herunterladen.

Cover: Erster Politischer Bericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission