Rücktritt des Dresdener Bischofs: Echte Aufklärung blieb in seiner Amtszeit aus

Heute hat das Bistum Dresden-Meißen in einer Pressekonferenz den sofortigen Rücktritt des Bischofs Heinrich Timmerevers verkündet. Während seiner Amtszeit sorgten seine unzulänglichen Aufarbeitungsbemühungen und eine von Betroffenen stark kritisierte Kooperationsbereitschaft für großen Unmut.

Der Rücktritt des Bischofs ist für Betroffene sexualisierter Gewalt im Bistum Dresden-Meißen keine Genugtuung. Es ist die Quittung für viele Jahre, in denen Ankündigungen an die Stelle von Aufklärung getreten sind.

Timmerevers hat 2022 selbst eingeräumt, in seiner Zeit als Weihbischof in Münster einen Hinweis auf einen pädosexuellen Priester nicht weiterverfolgt zu haben – „Sie können also von Schuld sprechen“, sagte er damals. In Dresden-Meißen hat er 2022 eine unabhängige Aufarbeitungskommission und einen Betroffenenbeirat versprochen. 2025 hat er diese Kommission gemeinsam mit den Bischöfen von Berlin und Görlitz und dem Militärbischof aufgelöst – bundesweit einmalig.

Aufgeklärt ist bis heute nichts. Bereits vergangenes Jahr wurde die Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (IKA) aufgelöst, welche ein Zusammenschluss der Bistümer Dresden-Meißen, Berlin und Görlitz war. Bereits da kritisierte Eckiger Tisch die zweifelhafte Unabhängigkeit des Gremiums und die Begründung der Bistümer für die Auflösung, welche „Streitereien“ als angeblich Ursache Angaben. (Hier finden Sie unsere Stellungnahme zur Auflösung der Interdiözesanen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (IKA) – 2025) Zudem hatte die Kommission eine anspruchsvolle Studie zur Vergabereife gebracht, für die zwei hochkarätige Bewerbungen vorlagen. 2026 kündigte das Bistum Dresden-Meißen eine eigene Kommission und ein Gutachten für den Zeitraum ab 1945 unter der Leitung von Dr. Bernd Schäfer, einem ehemaligen Bistumsmitarbeiter, an. Dieses Gutachten blendet Betroffene regelrecht aus, sodass Betroffene die Zusammenarbeit mit dem Bistum aufgekündigt haben.

Genau deshalb löst ein Bischofsrücktritt das Problem nicht. Solange Bischöfe darüber entscheiden, wer sie untersucht, wird es keine nachhaltige und betroffenenorientierte Aufarbeitung geben.

Eckiger Tisch fordert daher: eine gesetzliche Grundlage für unabhängige Aufarbeitung statt kirchlicher Selbstverpflichtung, ein durchsetzbares Recht auf Akteneinsicht und eine wirkliche Mitbestimmung Betroffener. Eckiger Tisch appelliert an den nachfolgenden Bischof eine unabhängige Aufarbeitung zu ermöglichen und diese aus den Händen des Bistums zu geben.

Aufarbeitung muss unabhängig, transparent und unter Betroffenenbeteiligung stattfinden.