Nach öffentlichem Druck: Bayern gründet eine landesweite Aufarbeitungskommission
Vor einigen Wochen hat die Süddeutsche Zeitung einen Beitrag über die Aufarbeitung zur Gewalt an Heimkindern in Bayern veröffentlicht. Die Berichterstattung hat vermutlich zum öffentlichen Druck beigetragen, aufgrund dessen die bestehenden Aufarbeitungsstrukturen im Freistaat nun überprüft und weiterentwickelt werden sollen.
Fallbeispiel Carsten F.
Der Artikel begleitet Carsten F., einen 56-jährigen Betroffenen, der als Kind in einem katholischen Kinderheim im Bistum Augsburg schwere körperliche und seelische Gewalt erlitten hat. Die durch den Missbrauch verursachten bleibenden Schäden haben noch immer verheerende Folgen für sein Privat- und Berufsleben.
Heute kämpft er um ausgleichende Gerechtigkeit in Form einer fairen Entschädigung. Sein Antrag auf Leistungen an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) wurde bereits abgelehnt mit der Begründung, er habe diesen erst 50 Jahre nach dem Missbrauch gestellt. Das, obwohl jahrzehntelanges Schweigen von Betroffenen eher die Regel als die Ausnahme ist.
Auch die Behörden weisen Verantwortung von sich: das Landratsamt Augsburg bestreitet seine Zuständigkeit, da es keine eigenen Heime betrieben habe. Carsten F. war allerdings unter staatlicher Obhut in das Heim geschickt worden. Auch hatte eine Zeugin das Jugendamt über die dortigen Zustände informiert – ohne Konsequenzen.
Von der verantwortlichen Schwesternschaft, den Dillinger Franziskanerinnen, erhielt F. lediglich 15.000€ – eine Summe, die angesichts vergleichbarer Urteile zu Missbrauchsfällen im katholischen Kontext deutlich hinter den dort zugesprochenen Entschädigungen von bis zu 300.000€ zurückbleibt.
Ungleiche Strukturen
Ein großes Problem in Sachen Entschädigung sei laut SZ, wie ungleich die Aufarbeitungsstrukturen in Bayern sind. Je nach Herkunftsregion haben Betroffene bessere oder schlechtere Chancen auf Entschädigung.
Schon letztes Jahr hatten Missbrauchsbetroffene deshalb eine Petition an den Bayerischen Landtag gestellt. Darin forderten Sie eine unabhängige Aufarbeitungskommission, einen Landesbeauftragten gegen Gewalt in Institutionen einen Betroffenenrat sowie ein einheitliches Aufarbeitungsgesetz für Bayern.
Der Sozialausschuss unterstützte die Petition einstimmig und überwies sie zweimal zur Würdigung an die CSU-Sozialministerin Ulrike Scharf. Diese blockierte jedoch zunächst die Umsetzung und behauptete, Bayern habe bereits „zielgerichtete Strukturen im Bereich der Aufarbeitung, der Beratung und Prävention“ vorzuweisen.
Eine Aufarbeitungskommission für Bayern
Nach wachsendem Druck, auch aus den eigenen Reihen, lenkte die Sozialministerin schließlich ein: in einem Zwischenbericht im Sozialausschuss ist nun von einer für 2027 geplanten Aufarbeitungskommission die Rede. Dieser soll Vertreter*innen von Jugendämtern, Landtagsabgeordnete, Ärzt*innen, Berufsverbände und auch Betroffene beinhalten. Ziel sind einheitlichere Strukturen für die Aufarbeitung von Gewalt an Kindern in Institutionen wie Heimen, Sportvereinen oder Schulen.
Den Artikel über Carsten F. können Sie hier lesen:
Süddeutsche Zeitung (06.05.2025): Gewalt an Heimkindern: Was ist nicht geglücktes Leben wert?
Die folgende Berichterstattung über die geplante Bayerische Aufarbeitungskommission finden Sie hier:
Süddeutsche Zeitung (07.05.2026): Bayern plant landesweite Kommission zur Aufarbeitung von Gewalt an Kindern