„Dienstrechtliches Vergehen“: Kritik an massiven Versäumnissen bei der Missbrauchsaufarbeitung im Bistum Hildesheim

Laut einer NDR-Recherche haben der damalige Bischof von Hildesheim Heiner Wilmer und Generalvikar Martin Wilk im Missbrauchsfall der Gemeinde Heiningen (Wolfenbüttel) erst nach geraumer Zeit und wiederholtem Nachhaken die Aufarbeitung eingeleitet.

Bistum Hildesheim wartete 14 Monate

Schon im Januar 2021 habe der aktuelle Wolfenbütteler Pfarrer Matthias Eggers Wilmer und Wilk über die Missbrauchsmeldung einer anonymen Betroffenen informiert – dabei sei auch explizit der Name des (zu dem Zeitpunkt bereits verstorbenen) beschuldigten Klerikers Joseph C. gefallen. Daraufhin sei der Pfarrer aber lediglich gebeten worden, „mögliche Gesprächskanäle zu nutzen“, damit sich die Betroffene an eine unabhängige Ansprechperson wende. Eigene Untersuchungen wurden nicht angestellt. Erst auf eine weitere Anfrage durch Eggers im März 2022 soll das Bistum mit internen Recherchen begonnen haben.

Kirchenrechtler Professor Thomas Schüller stuft dies als ein ernsthaftes dienstrechtliches Vergehen ein, da die Interventionsordnung bei verstorbenen Beschuldigten „unverzügliche Nachforschungen“ vorschreibt.

Das Bistum Hildesheim weist diesen Vorwurf von sich mit der Erklärung, dass die Ordnung keine Zeitvorgabe zur Aufarbeitungspflicht mache und die Nachforschung durch die Anonymität der Betroffenen erschwert worden sei.

Professor Schüller kommentiert, dass es in solchen Fällen normalerweise üblich wäre, die Personalakte zu prüfen und öffentlich um Hinweise zu bitten. Davon wäre allerdings nichts geschehen. Statt für das Versäumnis Verantwortung zu übernehmen, hatte Wilmer zudem gedroht, Pfarrer Eggers nach einem kritischen Interview mit der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung 2024 aus seiner Gemeinde auszuschließen. Die Rücktrittsbitte hatte er erst nach einem gemeinsamen Gespräch zurückgezogen.

Betroffene fordern Verantwortungsübernahme

Abgesehen von den kirchenrechtlichen Implikationen weist der Betroffenenrat Nord darauf hin, dass nicht das Mindestmaß an Einhaltung kirchenrechtlicher Vorgaben entscheidend sei, sondern ob alles unternommen wurde, um weitere Betroffene zu identifizieren, Aussagen zu sichern, und die Wahrheit so früh wie möglich aufzuklären.

„Für Betroffene ist entscheidend, dass Verantwortung nicht erst dort beginnt, wo strafrechtliche Schuld festgestellt wird. Kirchliche Leitungsverantwortung umfasst auch den transparenten, zeitnahen und konsequenten Umgang mit Meldungen zu sexualisierter Gewalt sowie die Breitschaft, das eigene Handeln kritisch überprüfen zu lassen.“, so der Betroffenenrat.

Nicole Sacha, Vertreterin des Rates, kommentiert: „Zeit ist in Aufklärung und Aufarbeitung ein entscheidender Faktor. Jede Verzögerung kann dazu führen, dass Erinnerungen verblassen oder Betroffene versterben, ohne jemals gehört worden zu sein. Dieses Zögern ist völlig unverständlich und enttäuschend.“

Betroffenenrat Nord fordert nun die unabhängige und transparente Prüfung des Handelns der damaligen Bistumsleitung, die Veröffentlichung derer Ergebnisse ohne institutionelle Einflussnahme, die vollständige Offenlegung der betreffenden Entscheidungsabläufe sowie die Bereitschaft der Verantwortungsträger, Verantwortung zu übernehmen.

Bisher sind sechs Frauen bekannt, die im Kindesalter von Joseph C. missbraucht wurden. Das Bistum Hildesheim sucht aktuell weitere Zeug*innen und Betroffene. Am Donnerstag, den 9. Juli, werden außerdem erste Ergebnisse einer neuen Studie zu sexualisierter Gewalt im Bistum Hildesheim vorgestellt werden. Die Forschungen betreffen einen Großteil der Amtszeit von Bischof Wilmer (seit 2026 Bischof von Münster).