„Wir sind nicht verjährt“: Eckiger Tisch bringt die deutschen Erfahrungen mit der Verjährung in die japanische Reformdebatte ein
Im 18. Juni 2026 hat Matthias Katsch, Sprecher und Geschäftsführer von Eckiger Tisch die deutschen Erfahrungen im Umgang mit der strafrechtlichen Verjährung sexualisierter Gewalt in die japanische Reformdebatte im Rahmen eines Fachsymposium eingebracht.
Symposium im japanischen Parlament
Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von der japanischen Organisation Spring, die sich für die Rechte Betroffener sexualisierter Gewalt und für Reformen des japanischen Sexualstrafrechts einsetzt. Das Symposium fand am 18. Juni 2026 von 13 bis 16 Uhr im Großen Sitzungssaal des Ersten Abgeordnetengebäudes des japanischen Repräsentantenhauses (Shūgiin) statt – drei Jahre nach der jüngsten Reform des japanischen Sexualstrafrechts. Unter dem Leitthema einer weiteren Überarbeitung der „Verjährung der Strafverfolgung“ bei Sexualdelikten diskutierten die Teilnehmenden die tatsächliche Lage Betroffener und internationale Maßstäbe. Als Partner traten unter anderem JOICFP und die Initiative SRHR for All auf.
Im Mittelpunkt stand der Vergleich der Rechtslage in Japan und Deutschland. Die japanische Rechtsanwältin Junko Nakayama stellte die geltenden Verjährungsregeln im japanischen Strafrecht dar. Mit der Reform von 2023 wurden die Verjährungsfristen für Sexualdelikte um fünf Jahre verlängert; zudem wird die Frist bei Taten an unter 18-Jährigen erst ab dem 18. Geburtstag der Betroffenen berechnet. Ob diese Verlängerung ausreicht, war eine der zentralen Fragen des Symposiums.
„Wir sind nicht verjährt“: die deutsche Perspektive
Matthias Katsch brachte unter dem Titel „I Am Not Expired“ – „Wir sind nicht verjährt“ – die deutsche Perspektive ein. Er schilderte, wie starre Verjährungsfristen Betroffene institutioneller sexualisierter Gewalt um ihr Recht auf Gerechtigkeit bringen, und verwies auf das tatsächliche Ausmaß: Die im Juni 2025 veröffentlichte Nationale Dunkelfeldstudie kommt zu dem Ergebnis, dass fast 13 Prozent der Befragten als Minderjährige sexualisierte Gewalt erlebt haben – hochgerechnet rund 5,7 Millionen Erwachsene im Alter von 18 bis 59 Jahren in Deutschland.
Katsch erläuterte die deutschen Reformen von 2013 und 2015, mit denen die strafrechtliche Verjährung erst ab dem 30. Lebensjahr der Betroffenen zu laufen beginnt, sowie deren entscheidende Schwäche: Wegen des Rückwirkungsverbots gelten die Verbesserungen nicht für Taten, die zuvor bereits verjährt waren. Betroffene, die vor 2013 Unrecht erlitten haben, bleiben dadurch sowohl von der strafrechtlichen Verfolgung als auch von zivilrechtlicher Entschädigung ausgeschlossen.
Eckiger Tisch fordert die vollständige Abschaffung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Strafrecht, einen verbindlichen Verzicht der Institutionen auf die Einrede der Verjährung in zivilrechtlichen Entschädigungsverfahren sowie die Einrichtung einer unabhängigen, staatlich beauftragten Untersuchungskommission. Eine im Januar 2025 von Eckiger Tisch beauftragte repräsentative Umfrage zeigt: 72 Prozent der Bevölkerung in Deutschland unterstützen die Betroffenen in dieser Forderung.
„Die Betroffenen institutioneller sexualisierter Gewalt sind nicht verjährt – unser Leid nicht, unser Trauma nicht und unser Recht auf Gerechtigkeit erst recht nicht. Das Gesetz mag abgelaufen sein, die moralische und politische Verpflichtung zu handeln ist es nicht“, so Matthias Katsch.