Unterlassene Meldungen an die Unfallversicherung: Bundesregierung bestätigt jahrelange Untätigkeit
Eckiger Tisch fordert von Kirchen und anderen Trägern endlich Konsequenzen und von den zuständigen Ministerien wirksame Schritte für Entschädigung, Information und Lotsenstrukturen.
Vergangene Woche hat die Bundesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage zur Verletzung der Meldepflicht an die gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht. Diese Antwort zeigt aus Sicht von Eckiger Tisch, dass zwischen 2011 und 2022 bekannte rechtliche Möglichkeiten nicht konsequent genutzt wurden, um Betroffenen sexualisierter Gewalt Leistungen der Unfallversicherungen zu eröffnen.
Träger kirchlicher Einrichtungen und andere Institutionen haben Fälle sexualisierter Gewalt vielfach nicht als „Schadensereignisse“ gemeldet, sodass Betroffenen Therapien, Renten und andere Leistungen vorenthalten wurden, auf die sie seit Jahren einen Anspruch gehabt hätten. Bereits Anfang des Jahres hatte Eckiger Tisch in einer Erklärung darauf hingewiesen.
Unsere Forderungen an Kirche und weitere Träger:
– Öffentliche Anerkennung des Versagens: Kirchliche Verantwortliche, Orden und andere Träger müssen öffentlich einräumen, dass sie ihrer Meldepflicht gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung in Fällen sexualisierter Gewalt nicht nachgekommen sind – obwohl die Rechtslage spätestens seit dem Runden Tisch 2011 bekannt war.
– Systematische nachholende Meldung: Alle Träger kirchlicher Einrichtungen und andere betroffene Institutionen sollen systematisch prüfen, in welchen Fällen sexualisierter Gewalt eine Zuständigkeit der Unfallversicherung bestand oder bestehen könnte, und diese Fälle – soweit rechtlich möglich – nachmelden.
– Beteiligung an einem Ausgleichsfonds: Für Betroffene, deren Ansprüche wegen der unterlassenen Meldungen verjährt oder faktisch verloren sind, wird erwartet, dass Kirchen und weitere Träger einen gemeinsam getragenen Ausgleichsfonds finanzieren, der versucht, den entstandenen Schaden zu kompensieren.
– Verbindliche Beteiligung von Betroffenenorganisationen: Betroffeneninitiativen wie Eckiger Tisch müssen bei der Ausgestaltung der nachholenden Meldungen, der Kriterien des Fonds und der Verfahren zur Leistungsgewährung verbindlich und gleichberechtigt beteiligt werden.
Unsere Erwartungen an Politik und Bundesarbeitsministerium:
– Konsequente Aufsicht über Unfallversicherungsträger: Das Bundesarbeitsministerium muss als Aufsichtsbehörde klären, warum Träger kirchlicher Einrichtungen erst im Jahr 2022 schriftlich auf Meldepflichten und Versicherungsschutz in Fällen sexualisierter Gewalt hingewiesen wurden, und daraus klare Vorgaben und Kontrollen für die Zukunft ableiten.
– Aktive Information nach § 13 SGB I: Die Unfallversicherungsträger und ihre Verbände sind verpflichtet, Betroffene und meldepflichtige Institutionen aktiv, verständlich und niedrigschwellig über Rechte und Pflichten zu informieren. Diese Informationspflicht muss verbindlich eingefordert und überprüft werden.
– Umsetzung von Lotsenstrukturen: Die seit 2011 vorliegende dringende Empfehlung des Runden Tisches zu sexuellem Kindesmissbrauch, „Lotsinnen“ und „Lotsen“ zu schaffen, die Betroffene durch das unübersichtliche Zusammenspiel von Krankenversicherung, Unfallversicherung und Opferentschädigung führen, muss endlich umgesetzt werden – mit klarer gesetzlicher Grundlage und dauerhafter Finanzierung für entsprechende Beratungsangebote.
– Weiterentwicklung der Berufskrankheitenliste: Die Bundesregierung muss prüfen und vorantreiben, dass Posttraumatische Belastungsstörungen infolge sexualisierter Gewalt in die Berufskrankheitenliste aufgenommen werden. Das gilt insbesondere für Betroffene, die in kirchlichen und anderen Kontexten ehrenamtlich tätig waren und bislang keinen systematischen Zugang über das Berufskrankheitenrecht haben.
– Schutz vor Verjährungsnachteilen: Im Rahmen der Umsetzung des UBSKM-Gesetzes und der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen sind Lösungen nötig, um Betroffene vor Verjährungsnachteilen zu schützen, die unmittelbar aus jahrelangem Unterlassen von Meldungen und unzureichender Aufsicht entstanden sind.
„Die Bundesregierung bestätigt, was Betroffene seit langem erfahren: Es gab rechtliche Möglichkeiten, ihnen Leistungen aus der Unfallversicherung zu eröffnen – aber weder Träger noch Aufsicht haben sie entschlossen genutzt. Besonders schwer wiegt, dass selbst nach den Empfehlungen des Runden Tisches 2011 Betroffene nicht ausreichend über ihre Rechte informiert wurden. Jetzt braucht es keine weiteren Prüfaufträge, sondern konkrete Schritte: Kirchen und andere Träger müssen versäumte Meldungen nachholen und sich an einem Fonds beteiligen, und das Bundesarbeitsministerium muss die Informationspflichten der Unfallversicherung endlich ernst nehmen und die Berufskrankheitenliste an die Realität sexualisierter Gewalt anpassen.“, fordert Matthias Katsch, Sprecher und Geschäftsführer von Eckiger Tisch.
Für Hintergrundinformationen finden Sie hier das Dokument der Bundesregierung mit der ausführlichen Antwort auf die kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Drucksache 21/5705
Die wichtigsten Erkenntnisse dieses Dokuments im Überblick:
– Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ein, dass die zuständigen Unfallversicherungsträger die Kirchen erst 2022 schriftlich auf Meldepflichten und Versicherungsschutz in Fällen sexualisierter Gewalt hingewiesen haben, obwohl die Rechtslage sich bereits aus geltendem Recht ergab und seit dem Runden Tisch 2011 fachlich bekannt war.
– Für die Jahre 2017 bis 2021 werden nur sehr wenige gemeldete Fälle und Anerkennungen genannt; belastbare Daten zu Leistungen, Regressen und Verjährungseinreden liegen bis heute nicht systematisch vor.
– Der Abschlussbericht des Runden Tisches von 2011 stellte ausdrücklich fest, dass die Vielzahl und Verschränkung der Hilfesysteme eine persönliche Orientierungshilfe in Form von „Lotsinnen“ und „Lotsen“ erforderlich macht. Diese Empfehlung ist bis heute nicht umgesetzt.
– Die Bundesregierung hat angekündigt, die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes eng zu begleiten. Aus Sicht von Eckiger Tisch ist dies der geeignete Rahmen, um die Versäumnisse bei Information, Lotsenstrukturen, Meldepflichten und Berufskrankheitenrecht endlich strukturell zu korrigieren.