Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Therapeutische Versorgung von Betroffenen darf nicht weiter eingeschränkt werden 

Mit dem 10. Juli 2026 vom Bundestag verabschiedeten und vom Bundesrat gebilligten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird sich laut Expert*innen wie BPtK die Versorgungslage von ambulanter Psychotherapie gravierend verschlechtern. Daher appelliert Eckiger Tisch nachdrücklich Korrekturen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes vorzunehmen, um eine ambulante therapeutische Versorgung für Betroffenen weiterhin gewährleisten zu können. 

Expert*innen und Fachverbände wie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnen vor gravierenden Auswirkungen auf die ambulante Versorgung: Das Gesetz könne die psychotherapeutische Versorgung spürbar verknappen und zu längeren Wartezeiten führen.  

Nach Einschätzung der BPtK führt dies zu weniger Therapieplätzen und eine Versorgung, die nicht mehr in dem Umfang möglich ist, wie Menschen sie dringend brauchen. Wenn ambulante Psychotherapie knapper wird, trifft das nicht „alle“ gleich. Besonders betroffen sind diejenigen, die ohnehin schon durch Trauma und erlittene Gewalt besonders belastet sind und häufig einen besonders hohen Bedarf an kontinuierlicher, traumasensibler Behandlung haben.  

Das gilt auch und grade für Betroffene, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend im Kontext der katholischen Kirche erlebt haben. Insbesondere bei traumatischen Erfahrungen sind Verlässlichkeit und Kontinuität entscheidend: Verzögerungen oder Unterbrechungen einer therapeutischen Unterstützung können Stabilisierung erschweren, bereits begonnene Behandlungen gefährden und die gravierenden Folgen der erlittenen Gewalt dauerhaft verstärken. Die in der Gesetzesnovelle vorgesehene Fallpauschalisierung wird den individuellen Bedürfnissen von Betroffenen nicht gerecht. Es kann und darf keinen gesetzlich vorgegebene Behandlungsrahmen geben, der den Einzelfall ignoriert und die so verschieden gelagerten Fälle über einen Kamm schert. Dadurch wird der therapeutische Erfolg stark gefährdet und das Ziel Betroffenen zu helfen mit den Erlebnissen umzugehen nahezu unmöglich. In vielen Fällen haben Betroffene schlicht keine Zeit mehr zu warten. In anderen Fällen bedarf es eine Langzeittherapie, die akute Krisensituationen auffängt und sofort starten muss.  

Eckiger Tisch schließt sich daher der zentralen Kritik der BPtK an: Das GKV-BStabG ist für Patient*innen faktisch ein Wartezeitenverlängerungsgesetz. Diese Konsequenzen sind für Betroffene nicht tragbar und dürfen nicht als Folge der Einsparung in Kauf genommen werden.  

Eckiger Tisch fordert deshalb, dass sicherstellt wird, dass die ambulante Versorgung nicht weiter abgebaut wird. Es bedarf einer Lösung, die verhindert, dass Betroffene aufgrund von Kapazitätsengpässen länger auf Hilfe warten müssen und diese wohlmöglich zu spät kommt. 

Das Beitragssatzstabilisierung darf nicht bedeuten, dass Menschen, die dringend Hilfe brauchen, noch länger ohne passende Therapie bleiben. Psychotherapie ist keine Belastung für das System – für Betroffene sexualisierter Gewalt ist sie ein essenzieller Teil der Versorgung und ermöglicht Teilhabe oder rettet Leben.