Protestaktionen gegen das Vorgehen des Bistums Hildesheim im Zivilprozess von Jens Windel

Am Freitag, dem 08.11.2024 beginnt der Zivilprozess von Jens Windel gegen das Bistum Hildesheim. Anlässlich dieses Prozesses organisiert das Aktionsteam 11. Gebot der Giordano Bruno-Stiftung gemeinsam mit dem bundesweiten Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen Protestaktionen vom 06.11.2024-08.11.2024 in Hildesheim.

In dem Zivilprozess von Jens Windel gegen das Bistum Hildesheim fordert er aufgrund von schweren sexuellem Missbrauch durch einen katholischen Priester eine Entschädigung von mindestens 400.000 Euro plus Zinsen und Folgekosten. Das Bistum Hildesheim, welches die
Missbrauchstaten bereits intern anerkannt hat und infolge dessen eine für die schwere des Missbrauchs unverhältnismäßige niedrige sog. Anerkennungszahlung von 50.000 Euro an Jens Windel geleistet hat, möchte der Forderung der Klage nicht nachkommen.

Darüber hinaus möchte das Bistum, den bereits durch die Anerkennungszahlungen kirchenintern anerkannten Fall von Missbrauch, vor Gericht nicht anerkennen. In ihrer Klageerwiderung hat das Bistum Hildesheim gefordert die Klage abzuweisen und hat dabei die Einrede der Verjährung erhoben.

Die Beweislastumkehr, die hier vorgenommen wird, scheitert schon daran, dass weder der Kläger noch eine unabhängige Stelle Zugang zu den Akten des Bistums hat und diese möglicherweise auch schon vernichtet wurden. In den USA haben Richter in solchen Fällen die Beschlagnahme von internen Kirchenunterlagen angedroht. Davon sind wir in Deutschland weit entfernt. Die Kirche macht damit ihre Botschaft sehr deutlich: Sobald Betroffene auf Entschädigung klagen, bestreiten sie einfach, dass sie dich und deinen Fall kennen. Und im nächsten Schritt, berufen sie sich auf Verjährung. Aber auf der anderen Seite erklären die Bischöfe immer wieder, das ihre Anerkennungsleistungen sich an gerichtlichen Entscheidungen in der Höhe orientieren sollen. Doch sie verhindern aktiv, wie in dem Fall von Jens Windel, dass es zu solchen Entscheidungen überhaupt kommen kann.

Es gibt hunderte von interessierten Betroffenen, die sich bei den Anwälten gemeldet haben und sich bei Eckiger Tisch beraten lassen. Bislang gibt es uns bekannte Verfahren in Traunstein, Aachen, Köln und jetzt Hildesheim. Aber: vor jeder Klage steht der Versuch, sich außergerichtlich zu einigen. Offenbar scheint aber aktuell ein Konsens zwischen den Bischöfen zu herrschen, keine Vergleichsverhandlungen zu führen, sondern die Klagen abzuwarten. Dies macht die Hürden für die Betroffenen angemessene Entschädigungen zu erhalten deutlich höher, weil solche Verfahren erhebliche Kostenrisiken bedeuten. Zusätzlich erhöht die Einrede der Verjährung das Risiko weiter. Bisher haben Köln und München auf diese Einrede verzichtet, da Verjährung im Zivilrecht nicht automatisch erfolgt, sondern aktiv von der Beklagten Seite erhoben werden muss. Das sollte den anderen Bischöfen ein Vorbild sein.

Protestaktionen in Hildesheim und Petition gegen die Einrede der Verjährung

Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen hat Eckiger Tisch im Oktober 2024 die Petition „Keine Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen!“ initiiert, um die deutsche Bischofskonferenz und deutschen Ordensoberen dazu aufzufordern Verantwortung für die Taten ihrer Priester zu übernehmen und in Zivilprozessen deshalb auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Bereits 65.000 Menschen haben die Petition unterschrieben. Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Petition: „Keine Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen!“ | WeAct (campact.de)

Um gegen das Vorgehen des Bistums in diesem Zivilprozess zu protestieren, organisieren das Aktionsteam „11. Gebot“ der Giordano-Bruno-Stiftung und das Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen vom 06. bis 08. November Protestaktionen in Hildesheim. Mit der Skulptur „Hängemattenbischof“, welche erstmals 2021 als Protestaktion gegen sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche auf der Kölner Domplatte zum Einsatz kam, protestieren das Aktionsteam „11. Gebot“ und das „Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen“ an verschiedenen Orten
in Hildesheim gegen die Vorgänge des Bistums Hildesheim im Fall von Jens Windel.

Die Versammlung mit dem „Hängemattenbischof“ findet täglich von 10:00 bis 19:00 Uhr statt. Am Freitag, dem 08.11., findet im Anschluss der Verhandlung, welche um 11:00 Uhr beginnt, ein Pressetermin mit Vertretern verschiedener Betroffenenverbände vor dem Hängemattenbischof statt.

Versammlungsorte in Hildesheim:

    06.11.2024: Domhof

    07.11.2024: Marktplatz

    08.11.2024: Bismarckstraße vor dem Landgericht

    Es empfiehlt sich eine vorherige telefonische Absprache, sollten sich kurzfristig Änderungen
    von Versammlungsort und -Zeit ergeben.

    Ansprechpartner für die Aktionen: