Aufarbeitungskommission veröffentlicht neue Empfehlungen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen
In Folge eines kürzlich verabschiedeten Kinderschutzgesetzes hat die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs am 26. Januar neue Empfehlungen für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen vorgelegt. Es handelt sich dabei um eine Neufassung von Leitlinien, die Organisationen mit Missbrauchsfällen zur Durchführung von Aufarbeitungsuntersuchungen, zur Übertragung der Ergebnisse in ein Schutzkonzept und zu rechtlichen Fragen zum Thema beraten sollen.
Seit Veröffentlichung der letzten Fassung 2019 sind viele Aufarbeitungsprozesse durchgeführt worden, die laut Kommission neue und wichtige Erfahrungen ermöglicht hätten. Unter anderen würden Erkenntnisse aus einem zweijährigen Dialogprozess von Betroffenen, Wissenschaftler*innen und Institutionen in die Neufassung mit einfließen. In den neuen Empfehlungen soll die Beteiligung von Betroffenen beim Aufarbeitungsprozess eine zentrale Rolle spielen.
Der Zweck von institutioneller Aufarbeitung ist es, die Gründe und Risikofaktoren aufzudecken, die das Unrecht in der spezifischen Institution ermöglicht haben. Sie kann Betroffenen helfen, die Entstehungsbedingungen und Folgen des Missbrauchs besser zu Verstehen und dadurch Lebensperspektiven zu entwickeln. Aufarbeitung ist gerade dann notwendig, wenn das Strafrecht keine Option mehr ist – beispielsweise durch Verjährung oder wegen verstorbener Täter.
Die neuen Leitlinien unterstreichen die Wichtigkeit davon, dass Institutionen öffentlich Verantwortung übernehmen und Institutionsleitungen selbst den Aufarbeitungsprozess initiieren. Auch Tipps zur realistischen Kostenplanung, zur Koordinierung der unabhängigen Untersuchung, und zur Veröffentlichung der Ergebnisse werden aufgeführt. Wichtig sei zudem, dass Institutionen sollen die aufgedeckten Probleme nicht nur benennen, sondern auch eigenverantwortlich konkrete Schutzkonzepte auf deren Grundlage entwickeln.
Wie Kommissionsmitglied Prof. Dr. Heiner Keupp erklärt: „Aufarbeitung ist keine reine Vergangenheitsbewältigung, sondern mit klaren Erwartungen für die Zukunft verbunden. Institutionen können dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche zukünftig besser geschützt werden.“
Die neuen Empfehlungen wurden kurz vor der sechsten und letzten Synodalversammlung am 31. Januar veröffentlicht. Der Synodale Weg bezeichnet die Beratungen über Reformen in der Katholischen Kirche, die 2019 infolge der MHG-Missbrauchsstudie initiiert wurden. Ein großer Kritikpunkt der Versammlung war die der wenig wirksame Dialog und fehlende Fortschritt bei der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Kirche.