16 Jahre nach der Aufdeckung des katholischen Missbrauchsskandals
Wir fordern angemessene Entschädigung für Betroffene und konsequente Aufarbeitung
Heute jährt sich das Bekanntwerden des so genannten Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche durch die Veröffentlichung in der Berliner Morgenpost zum 16. Mal. Eckiger Tisch fordert auch sechszehn Jahre später Aufarbeitung, Hilfe und eine angemessene Entschädigung für Betroffene von sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend im Kontext der katholischen Kirche.
Am 28. Januar 2010 machte die Berliner Morgenpost die Missbrauchsfälle am Berliner Jesuitengymnasium Canisius-Kolleg öffentlich. In der Folge meldeten sich bundesweit immer mehr Betroffene, die in ihrer Kindheit und Jugend in katholischen Einrichtungen durch Kleriker sexualisierte Gewalt erlitten hatten. Die Berichterstattung löste eine bis dahin beispiellose Welle der Aufdeckung an kirchlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen aus.
In den Folgejahren wurde durch den Einsatz von Betroffenen und Betroffenenintiativen, Medienberichterstattungen und wissenschaftliche Studien das Ausmaß des Missbrauchs in der katholischen Kirche deutlich. 2018 erschütterte die MHG-Studie die katholische Kirche erneut und stellte unmissverständlich klar: Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche ist kein Problem von Einzelfällen, sondern strukturell und systemisch bedingt. Die Vertuschung der Missbrauchstaten in der katholischen Kirche ist ein bis heute andauernder Skandal.
Sechszehn Jahre später ist klar: Die Aufarbeitung ist längst nicht abgeschlossen und die Betroffenen sind bis heute nicht angemessen entschädigt. Aus diesem Anlass fordert Eckiger Tisch erneut, dass die katholische Kirche endlich umfassend Verantwortung übernimmt und den Betroffenen angemessen begegnet.
Eckiger Tisch hat im Positionspapier „Ausgleichende Gerechtigkeit“ (2025) das bestehende kirchliche Verfahren der sogenannten Anerkennungsleistungen analysiert und kritisiert dies als unzureichend. Das seit 2021 bestehende Verfahren der „Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)“ sollte Betroffenen eine außergerichtliche Entschädigung ermöglichen. Tatsächlich aber erfüllt das System dieses Versprechen vielfach nicht. Knapp 3000 Erst- und Folgeanträge wurden bislang gestellt (Stand Dezember 2025). Gut 600 Vorgänge sind noch immer nicht abschließend entschieden, teils mit jahrelangen Wartezeiten und zahlreichen Widersprüchen. Viele Betroffene stellen aus Misstrauen oder möglicher Retraumatisierung gar keinen Antrag.
In einer umfassenden Analyse kommt Eckiger Tisch zu dem Ergebnis, dass das UKA-Verfahren in seiner jetzigen Form für Betroffene nicht ausreichend ist. Die gewährten Zahlungen sind häufig nicht angemessen, Transparenz fehlt, und die Abhängigkeit von kirchlichen Strukturen ist weiterhin gegeben.
Daher fordert Eckiger Tisch folgende grundlegende Verbesserunen des kirchlichen Verfahrens der sogenannten Anerkennungsleistungen:
- Prozessunterstützung: Die Betroffenen müssen sich im Verfahren Hilfe holen können. Ob juristisch, psychologisch oder grundsätzlich begleitend – mögliche Kosten sind von der jeweiligen kirchlichen Institution zu tragen.
- Antragstellung vom Bistum lösen: Betroffene müssen Anträge direkt bei der UKA stellen können und nicht bei den Bistümern und Orden. Die UKA beauftragt die Institutionen dann lediglich mit einer Plausibilitätsprüfung. Antrag und Akten müssen gar nicht, Informationen zu den Betroffenen nur nötigstes an das Bistum gegeben werden.
- Transparenz und gleicher Wissensstand: Die Entscheidungen der UKA müssen ausführlich begründet werden. Es muss über den ganzen Prozess ersichtlich sein, wer wann mit dem Fall betraut war, Einsicht in Unterlagen hatte und was der aktuelle Stand ist.
- Mehr Ressourcen, schnelleres Verfahren: Zusätzliches Personal in der Geschäftsstelle, neue und mehr Mitglieder der Kommission und eine bessere technische Ausstattung sind Grundlage für zügige, ausgewogene und transparente Entscheidungen. Bis zu 3 Jahre Wartezeit auf eine Entscheidung sind nicht zumutbar.
- Persönliches Gehör und echte Anerkennung: Betroffene müssen auf ihren Wunsch von der UKA gehört werden. So kann die UKA zu besseren Entscheidungen kommen und zu Auszahlungshöhen, die sich an Urteilen ordentlicher Gerichte orientieren und einer echten Anerkennung näherkommen.
- Unabhängigkeit der UKA von der DBK: Daten- und Geschäftsstelleninfrastruktur der Kommission müssen räumlich und organisatorisch von der Bischofskonferenz getrennt werden. Auch muss die UKA-Kommission die Herrin des eigenen Verfahrens werden.
Die vollständige Analyse und Lösungsvorschläge finden Sie in unserem Positionspapier „Ausgleichende Gerechtigkeit“
Hintergrund: Am 14.01.2010 wandten sich drei ehemalige Schüler, darunter Matthias Katsch (Sprecher und Geschäftsführer Eckiger Tisch) des Jesuitengymnasiums Canisius-Kolleg Berlin, an den damaligen Rektor P. Klaus Mertes SJ und berichteten von ihren Missbrauchserfahrungen, die sie an der Schule erlebt hatten. Infolgedessen signalisierte P. Klaus Mertes SJ in einem Brief an Alt-Schüler*innen der 70er und 80er Jahre, möglichen Opfern Gesprächsbereitschaft. Zwei Wochen später, am 28.01.2010, berichtete die Presse und es begann eine Welle der Enthüllungen sexueller Gewalt in katholischen Bildungseinrichtungen. Am Canisius-Kolleg gab mehr als 60 Meldungen von Betroffenen.