Dieses Urteil ist eine Schande für den Rechtsstaat!

Die Entscheidung des Landgerichts Köln, die Klage von Melanie F. abzuweisen, bedeutet einen schweren Schlag für die Betroffenen, die ihre Hoffnung auf den Rechtsstaat setzen, im Kampf um einen gerechten Ausgleich für das Leid, dass die Kirche und ihre Kleriker in ihrem Leben angerichtet haben. Deshalb haben wir als Eckiger Tisch e.V. einen Rechtshilfefonds eingerichtet – damit richtungsweisende Verfahren nicht am Geld scheitern.

Die Missbrauchsbetroffene Melanie F. hat gegen das Erzbistum Köln auf 850.000€ Schmerzensgeld geklagt. Die Pflegetochter wurde vom ehemaligen Priesters Hans Ue. während ihrer Kindheit mehrfach missbraucht, welches zwei Abtreibungen zur Folge hatte. Heute verkündete das Kölner Landgericht das Urteil und wies die Klage ab mit der Begründung, dass es keine Anhaltspunkte für ein Versagen des Bistums gibt.

Bitteres Ergebnis für die Missbrauchsbetroffene Melanie F.

Für die Betroffene selbst ist diese Entscheidung sehr bitter. Im Interview mit dem WDR erläutert sie die langfristigen Folgen des Missbrauchs: „Ja, es ist irgendwo nicht gerecht, aber der Gerechtigkeitssinn ist ja durch diese ganze Sache oder das ganze Leben kaputt gemacht worden. Das ist alles zerstört worden. Die Emotionen sind kaputt.“

Amtshaftung des Priesters – Die Kirche muss Verantwortung übernehmen

Die Begründung des Gerichts, dass der Täter den Missbrauchstaten nicht im Amt sondern als Privatangelegenheit begangen hat, ist für Eckiger Tisch nicht nachvollziehbar: Fortgesetzter sexueller Missbrauch, Abtreibungen ohne Wissen und gegen den Willen des betroffenen Mädchens, unter den Augen seiner Vorgesetzten, im Pfarrhaus, quasi auf offener Bühne einer Gemeinde, durch einen jungen Mann, der versprochen hatte zölibatär zu leben und seine ganze Kraft der Verkündung der frohen Botschaft von der Liebe Gottes zu den Menschen zu widmen – dies zur Privatangelegenheit zu erklären, zeugt von einer bemerkenswerten Unkenntnis der katholischen Amtskirche und ihrer Lehre. Dass die Richter nicht bereit waren anzuerkennen, dass diese Verbrechen nur möglich waren, weil der Täter ein Priester der katholischen Kirche war, zeugt entweder von einer Voreingenommenheit zugunsten der Kölner Kirche oder von einer Verweigerung logischen Denkens.

Kein Jugendamt hätte es einem 28-jährigen unverheiratetem Mann ohne abgeschlossene Berufsausbildung und unsicheren Einkommensverhältnissen erlaubt, ein minderjähriges Mädchen in seine Wohnung aufzunehmen. Sein Wunsch hätte Verdacht erregt. Dies war nur möglich, weil es sich um einen katholischen Priester handelte. Der automatisch und qua Amt in gesicherten Verhältnissen lebt, und der eingebettet in eine amtskirchliche Struktur, zusammen mit einem Dienstvorgesetzten in einer Dienstwohnung wohnt.

Das Priesteramt hat diese Verbrechen erst ermöglicht. Wenn die Kirche die Männer, denen sie den Verzicht auf Partnerschaft, Bindung und Sex auferlegt, nicht ausreichend kontrolliert und verhindert, dass sie zu einer Gefahr für Kinder und Jugendliche werden, dann haftet sie für ihr Organisationsversagen. Und führe uns nicht in Versuchung.

Rechtshilfefonds zur Unterstützung der weiteren Prozesskosten

Die Betroffene Melanie F. hat sich nun entschieden: Sie will in Berufung gehen! Dies ist eine gute Nachricht für alle Betroffenen, weil die Frage, wie weit die Amtshaftung der Kirche reicht in zahlreichen Verfahren eine Rolle spielt und nun erstmals von einem Oberlandesgericht behandelt werden dürfte. Deshalb haben wir ihr Unterstützung zugesagt. Denn bereits die Kosten für das verlorene Verfahren belaufen sich auf über 30.000 Euro – ein Berufungsverfahren wird ähnlich teurer. Dafür muss die Betroffene selber aufkommen, daher hat Eckiger Tisch einen Rechtshilfefonds eingerichtet. Erste Geldzusagen sind bereit bei uns eingegangen.

Jetzt unterstützen! Auf folgendes Konto für den Rechtshilfefonds können Sie nun direkt für diesen Zweck spenden. Wichtiger Hinweis: Für Beiträge für den Rechtshilfefonds kann keine Spendenquittung ausgestellt werden.

Konto Rechtshilfefonds:

Eckiger Tisch e.V.

IBAN: DE47370205000020219421
BIC: BFSWDE33XXX

Bank für Sozialwirtschaft

Verwendungszweck „Rechtshilfefonds“

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter info[at]eckiger-tisch.de

Jetzt zählt jede Unterstützung! Denn: es ist schwer genug, als betroffene Person vor Gericht zu ziehen – weitaus schlimmer wird es, wenn man hochverschuldet wieder rausgeht. Dieses Urteil ist eine Schande für den Rechtsstaat und daher ist dieses Berufungsverfahren so wichtig!

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