Betroffenen-Organisation MissBiT appelliert mit offenen Brief Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz Dr. Georg Bätzing

Ein Missbrauchsopfer aus Longuich kann voraussichtlich keine Schadenersatzansprüche gegen das Bistum Trier geltend machen, da die Taten verjährt sind, so das Landgericht Trier. Der Mann hatte beabsichtigt, das Bistum auf 300.000 Euro Entschädigung zu verklagen, da er in den 1960er-Jahren von einem Priester des Bistums missbraucht worden war. Das Bistum Trier beruft sich in dem Prozess auf die Einrede der Verjährung. Dies erkennt das Gericht an und entschied, dass die Taten nach mehr als 30 Jahren verjährt sind, sodass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Antrag des Opfers auf Prozesskostenhilfe wurde ebenfalls abgelehnt, da das Gericht die Klage als aussichtslos ansah.

Die Betroffenen-Organisation MissBiT kritisiert diese Entscheidung und betont, dass das Opfer weiterhin unter den Taten leide. Das Bistum Trier verweist auf die Verjährung und erklärt, dass es damals keine Hinweise auf Missbrauch durch den Priester gab. Die Betroffenen-Initiative will die Entscheidung des Landgerichts anfechten und bereitet weitere Klagen vor, da sie der Ansicht ist, dass die Verjährung nicht greift, da die Möglichkeit, gegen die Kirche vorzugehen, erst seit 2010 gegeben sei.

Weitere Informationen zu dem Fall finden Sie hier: tagesschau.de (14.01.2025): Rheinland-Pfalz: Landgericht Trier: „Klage von Missbrauchsopfer hat keine Aussicht auf Erfolg“

Mit dem Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen fordern wir in der Petition „Keine Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen“, dass die Kirche endlich Verantwortung für die Taten ihrer Priester nimmt und sich nicht auf die Einrede der Verjährung. Unterstützen Sie jetzt unsere Forderung mit Ihrer Unterschrift.

In einem Offenen Brief appelliert die Betroffene Initiative MissBiT direkt an den Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz und ehemaligen Generalvikar des Bistums Trier, Dr. Georg Bätzing: