Berliner Morgenpost veröffentlichte heute vor 15 Jahren den katholischen Missbrauchsskandal

Heute jährt sich die Veröffentlichung des katholischen Missbrauchsskandals in der Berliner Morgenpost zum 15. Mal. Aus diesem Anlass fordern wir eine angemessene Entschädigung für die Opfer.

Am 28.01.2010 berichtete die Berliner Morgenpost über die Missbrauchsfälle am Jesuitengymnasium Canisius-Kolleg, woraufhin sich immer mehr Betroffene deutschlandweit meldeten, die an verschiedenen katholischen Einrichtungen durch Kleriker in der Kindheit und Jugend sexuell missbraucht worden sind. Dies löste eine Welle der Aufdeckung an kirchlichen Bildungseinrichtungen aus.

Doch auch 15 Jahre nach dem Bekanntwerden des Missbrauchsskandal in Deutschland sind Betroffene nicht ausreichend entschädigt und die Aufarbeitung ist längst nicht zu Ende. Daher fordert Eckiger Tisch, dass die Kirche endlich Verantwortung übernimmt und in Schmerzensgeldprozessen auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Daher sammelt das Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen bereits seit Herbst 2024 Unterschriften für die Petition „Keine Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen“, in der die Bischöfe und Ordensoberen aufgefordert werden, endlich Verantwortung für die Taten ihrer Priester zu übernehmen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Bislang haben über 86.000 Menschen die Petition mit ihrer Unterschrift unterstützt.

Das Stimmungsbild ist deutlich: Die Kirche sollte Verantwortung übernehmen und angemessene Entschädigungen zahlen.

Daher fordern wir eine gerechte Entschädigung für die Betroffenen von sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend im Kontext der katholischen Kirche:

1. Verbesserung des kirchlichen Verfahrens der sog. Anerkennungsleistungen: Wir appellieren an die Kirche: Setzt euch mit den Opfern an einen Tisch und entwickelt das bestehende kirchliche Verfahren weiter, wie es bereits 2019 durch eine von ihnen selbst beauftragte Expertengruppe vorgeschlagen wurde.

2.  Unabhängigkeit der Entscheidungsgremien: Im Zuge einer Weiterentwicklung der Anerkennungsleistungen zu einem Entschädigungsfond müssen die einzusetzenden Entscheidungsgremien unabhängig von der Kirche agieren, mit transparenter Vorgehensweise und Wahrung der Vertraulichkeit. Dazu braucht es klare Regeln und nachvollziehbare Kriterien für die Höhe von Entschädigungsleistungen, die sich an den jüngsten zivilrechtlichen Verfahren orientieren.

3.  Forderung an den Bundestag: Falls es zu keinem Dialog über eine Weiterentwicklung des aktuellen kirchlichen Systems für Anerkennungsleistungen hin zu einer echten Entschädigungslösung kommt und die Bischöfe nicht bereit sind, auf das Mittel der Einrede der Verjährung zu verzichten, wird der Bundestag aufgefordert, eine temporäre Aussetzung der zivilrechtlichen Verjährung in Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch zu beschließen, um den Weg für Klagen zu öffnen.