Missbrauchsbetroffene Melanie Friesewinkel gewinnt Klage gegen das Erzbistum Köln: Das Oberlandesgericht bejaht die Amtshaftung 

Heute Vormittag fand vor dem Oberlandesgericht Köln die Verhandlung der Missbrauchsbetroffenen Melanie Friesewinkel, die das Erzbistum Köln auf Schmerzengeld verklagt, statt. Das Oberlandesgericht Köln hat heute Rechtsgeschichte geschrieben und die Amtshaftung bejaht, weil der innere Zusammenhang zwischen Amt und Tat im Fall des Priesters, der Melanie Friesewinkel jahrelang schwer missbraucht hat, evident ist. Der Täter hat das Priesteramt als Tarnung benutzt, um sich das Vertrauen der Geschädigten zu erschleichen, stellte das Gericht heute fest.

Die Verkündigung des Beschlusses erfolgt am 26.11.2026. Der Korridor des Schmerzensgeldes wird laut Oberlandesgericht höher als das Menne-Urteil liegen. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichtes ist ein Erfolg für viele Betroffene, denn damit bestätigt das Gericht die Amtshaftung, sodass die Kirche im Sinne der Amtshaftung als Dienstherrin auch für den Schaden, den der Priester Ue. angerichtet hat haften muss und an die Missbrauchsbetroffene Melanie Friesewinkel Schmerzensgeld zahlen muss.  

„Wir sind erleichtert und froh über diese Entscheidung. Vor allem sind wir Melanie Friesewinkel sehr dankbar, dass sie so lange durchgehalten hat. Mit diesem Urteil werden wir in zahlreichen anderen Fällen von Betroffenen Argumente für ihre Klagen geben können und das Oberlandesgericht hat mit dieser Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Für die UKA (Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen) bedeutet das, dass so wie beim Menne-Urteil (2023) auch jetzt alle Betroffenen sich auf dieses Urteil stützen können und die UKA dies wird berücksichtigen müssen.“, so Matthias Katsch (Geschäftsführer und Sprecher von Eckiger Tisch). Gemeinsam mit weiteren Vertreter*innen von Eckiger Tisch begleitete Matthias Katsch die Verhandlung heute vor Ort.

Das vorangegangene Urteil des Landgerichts sorgte für Welle der Empörung und große Solidarität mit Melanie Friesewinkel

Am 01. Juli 2025 urteilte das Landgericht Köln, dass Ue. seine Verbrechen nicht in Ausübung seines Amtes, sondern als Privatperson begangen habe – und lehnte die Amtshaftung ab. Dieses Urteil des Landesgerichts Köln sorgte für eine Welle der Empörung. Eckiger Tisch teilte diese große Empörung und innerhalb von kürzester Zeit spendeten etliche Menschen, um das Verfahren in der nächsten Instanz zu ermöglichen. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle an alle Personen, die vergangenes Jahr für Melanie Friesewinkel gespendet haben. Diese Unterstützung hat diese Entscheidung heute mit ermöglicht. Eckiger Tisch hat diese Spenden gesammelt und dadurch die Kosten für das Berufungsverfahren gestützt. Mehr dazu erfahren Sie hier: https://www.eckiger-tisch.de/unterstutzung-fuer-melanie-f/

Daraus entstand die strategische Prozesskostenunterstützung von Eckiger Tisch, die bald starten wird, um Betroffenen bei strategisch wichtigen Fällen die Klage durch die Instanzen zu ermöglichen – damit Gerechtigkeit nicht vom Geldbeutel abhängt. Mit der strategischen Prozesskostenunterstützung möchte Eckiger Tisch auch weitere Präzedenzfälle fördern, um richtungsweisende Urteile zu ermöglichen, die allen Betroffenen helfen.