Deal mit Schweigeklausel im Millionenprozess: Kirche zahlt an Missbrauchsopfer – doch über die Summe darf niemand sprechen

Im Fall des Missbrauchsbetroffenen „Hardy“ (70) ist es zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem Erzbistum Köln gekommen. Im Dezember vergangenen Jahres hat „Hardy“ die katholische Kirche auf eine Million Euro Schmerzensgeld verklagt. Jetzt wurde eine außergerichtliche Einigung erreicht. Die Bedingung dafür: strikte Vertraulichkeit über die Höhe der Zahlung.

„Hardy“ zeigt sich dennoch zufrieden mit dem Ergebnis. Auch seine Anwälte, Manfred Schmitz und Lothar Jaeger bewerten die Einigung positiv: „Wir sind mit der Höhe der Entschädigung zufrieden. Allerdings dürfen wir die konkrete Summe nicht nennen, da das Erzbistum auf strenger Geheimhaltung besteht.“

Jahrzehntelanger Missbrauch mit schwerwiegenden, lebenslangen Folgen

Im Interview mit der Rheinischen Post hatte Hardy bereits vergangenes Jahr öffentlich über den jahrelangen, schweren Missbrauch, den er im Kindesalter ab den späten 1960er-Jahren durch mehrere katholische Priester erlitten hat, gesprochen. Der Fall steht exemplarisch für systematische Gewalt, institutionelles Versagen und eine jahrzehntelang fehlende Aufarbeitung innerhalb der katholischen Kirche. Dieser schwerwiegende Missbrauch zieht für den Betroffenen Hardy gravierende Folgen nach sich unter denen er bis heute leidet: massive gesundheitliche und psychische Belastungen sowie erhebliche Einschränkungen seiner Lebensqualität. (Mehr zu dem Interview in der Rheinischen Post erfahren Sie in unserem Beitrag: „Sie haben mich überall herumgereicht“: Die Rheinische Post berichtet über einen schweren Missbrauchsfall in der katholischen Kirche | Eckiger Tisch e.V.)

Einigung ohne Gericht – Kritik an mangelnder Transparenz

Die außergerichtliche Einigung verhindert ein öffentliches Gerichtsverfahren, in dem weitere Details zu Strukturen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Kirche hätten aufgeklärt werden können. Statt Transparenz werden diskrete Lösungen bevorzugt, die eine umfassende öffentliche Aufarbeitung erschweren.

Aktuelle Zahlen verdeutlichen zudem das Ausmaß sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche: Laut einer Umfrage des ARD-Magazins „Fakt“ (Februar 2026) bei allen 27 Bistümern gibt es seit 1945 in Deutschland mindestens 6.529 Betroffene und 2.848 Beschuldigte. (Mehr dazu hier: ARD-Recherche deckt auf: Höhere Betroffenenzahlen für Missbrauch im kirchlichen Kontext als bisher bekannt)

Missbrauch als „Arbeitsunfall“ – warum „Hardy“ heute Rente bekommt

Im Fall „Hardy“ wurde der erlittene Missbrauch rechtlich als Arbeitsunfall anerkannt. Hintergrund ist, dass er als Messdiener über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert war. Dadurch hat er Anspruch auf Leistungen wie Therapie, Rehabilitation und eine monatliche Rente, die aktuell rund 1.800 Euro beträgt, ergänzt durch eine Nachzahlung in Höhe von 100.000 € für die vergangenen 5 Jahre.

Kritisch bleibt, dass Institutionen wie die Kirche verpflichtet gewesen wären, entsprechende Fälle zu melden. Dies ist jedoch vielfach unterblieben, sodass Betroffene oft erst spät oder gar nicht von ihren Ansprüchen erfahren. Mehr dazu lesen Sie hier: Unterlassene Meldung von Fällen sexualisierter Gewalt an gesetzliche Unfallversicherungen verwehrte Betroffenen den Zugang zu Therapien und Rentenansprüchen | Eckiger Tisch e.V.

Auch wenn der Rechtsstreit abgeschlossen ist, wirft der Fall weiterhin zentrale Fragen nach Transparenz, Verantwortung und Aufarbeitung auf. Während er für „Hardy“ einen persönlichen Abschluss bedeutet, warten viele andere Betroffene noch immer auf Anerkennung und Gerechtigkeit

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