Historische Reform: Spanien führt neues System zur Entschädigung Betroffener sexuellen Missbrauchs in der Kirche ein
Am 8. Januar haben sich die spanische Regierung unter Pedro Sánchez, die Spanische Bischofskonferenz (CEE) und die Konferenz spanischer Ordensleute (Confer) auf ein neues System zur Entschädigung von Betroffenen sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche geeinigt.
Zuvor mussten Betroffene sich an die kircheneigene Entschädigungskommission PRIVA wenden, der laut der spanischen Zeitung El País mangelnde Unabhängigkeit, bürokratische Hürden und ungleiche Maßstäbe für die Höhe von Entschädigungen vorgeworfen wurde. In Spanien wurden bisher 2.948 Betroffene erfasst – von denen bis heute nur 56 eine Entschädigung durch die PRIVA erhalten haben.
Jetzt will die spanische Regierung eine neue, unabhängige Bearbeitungsstelle einrichten, die Anträge entgegennehmen, zwischen Parteien kommunizieren und Gutachten einholen soll.
Im Folgenden soll die Opferstelle unter der Leitung des Bürgerbeauftragten Ángel Gabilondo den jeweiligen Fall prüfen und einen Vorschlag zur Anerkennung und Entschädigung des Betroffenen ausarbeiten. Der Vorschlag wird der PRIVA und dem Betroffenem vorgelegt und wenn beide Parteien einverstanden sind, zahlt die für den Täter verantwortliche kirchliche Institution – Diözese, Orden oder Gemeinschaft – die Entschädigung.
Bei Uneinigkeiten soll eine weitere gemischte Kommission aus Mitgliedern der Kirche, des Staates und von Betroffeneninitiativen versuchen, eine Einigung zu erzielen. Sollte auch dies nicht funktionieren, hat der Bürgerbeauftragte das letzte Wort.
„Der Staat entscheidet und die Kirche zahlt. Das ist der Schlüssel.“, so Justizminister Félix Bolaños.
Das neue System gilt für alle Betroffenen, deren Fall nicht mehr vor Gericht geklärt werden kann – wegen Verjährung oder durch den Tod des Täters. Ein Maßstab zur Festlegung der Entschädigungshöhe wurde noch nicht weiter konkretisiert; in einem Bericht empfiehlt der Bürgerbeauftrage aber, sich an den Zahlungen anderer europäischer Länder zu orientieren.
Die Neuerung ist ein wichtiger Schritt im Kampf um Gerechtigkeit, Anerkennung und Entschädigung für Betroffene und könnte als Vorbild für weitere Länder dienen.
Wie schon in unserem Positionspapier 2025 dargelegt, weist auch das deutsche Verfahren zur Anerkennung des Leids klare Probleme bezüglich Unabhängigkeit und Transparenz auf: Betroffene müssen Anträge immer noch bei der Kirche stellen und die Unterlagen werden an die Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weiterleitet, deren Geschäftsstelle bei der deutschen Bischofskonferenz angesiedelt ist. Zudem ist die Entscheidung über die Höhe der Zahlungen nicht klar nachzuvollziehen.
„Das Verfahren funktioniert nicht richtig. Es ist nicht transparent, nicht so zugänglich wie es sein müsste.“, so Matthias Katsch, Sprecher und Geschäftsführer von Eckiger Tisch.
Mit der Einigung auf Reform erkennen der spanische Staat und die Kirche den Interessenkonflikt einer selbstverwalteten Aufarbeitung an: Ein faires und gerechtes Entschädigungsverfahren kann nur durch einen kirchen-unabhängigen Prozess gewährleistet werden.
Spaniens Beispiel zeigt, dass die Einführung eines solchen Verfahrens möglich und notwendig ist und, dass auch Deutschland auf ähnliche Art seiner rechtsstaatlichen Verantwortung gegenüber den Betroffenen sexuellen Missbrauchs gerecht werden kann.