Unterstützung für Melanie F.: Eckiger Tisch startet strategische Prozesskostenunterstützung zur Finanzierung des Berufungsverfahrens
Melanie F. hat sich entschieden, in Berufung zu gehen. Das ist eine gute Nachricht für alle Betroffenen, weil die Frage, wie weit die Amtshaftung der Kirche reicht in zahlreichen Verfahren eine Rolle spielt und nun erstmals von einem Oberlandesgericht behandelt werden dürfte. Diese Entscheidung unterstützt Eckiger Tisch ausdrücklich – auch finanziell.
Denn: Ein Berufungsverfahren verursacht erhebliche Kosten. Bereits das erste verlorene Verfahren verursacht über 30.000 Euro Gerichtskosten. Um zu verhindern, dass Betroffene aus finanziellen Gründen auf ihr Recht verzichten müssen, sammelt Eckiger Tisch gezielt Spenden für dieses Gerichtsverfahren über die neu geschaffene strategische Prozesskostenunterstützung.
Die Missbrauchsbetroffene Melanie F. hatte gegen das Erzbistum Köln auf 850.000 Euro Schmerzensgeld geklagt. Der ehemalige Priester Hans Ue. hatte die damals minderjährige Pflegetochter über Jahre missbraucht – mit schwerwiegenden Folgen, darunter zwei erzwungene Abtreibungen. Am 1. Juli 2025 wies das Landgericht Köln ihre Klage ab. Begründung: Es gebe keine Anhaltspunkte für ein institutionelles Versagen des Bistums. Für die Betroffene und viele Beobachter*innen ist dies ein bitteres und schwer nachvollziehbares Urteil.
Eckiger Tisch hat die strategische Prozesskostenunterstützung eingerichtet, um Missbrauchsbetroffene finanziell bei richtungsweisenden Gerichtsverfahren zu unterstützen – Verfahren, die oft nicht nur große persönliche, sondern gesellschaftliche Bedeutung haben und an denen der Rechtsstaat gemessen wird.
Melanie F. ist damit die erste Betroffene, die durch die strategische Prozesskostenunterstützung unterstützt wird. Unterstützer*innen können ab sofort direkt an das Konto der strategischen Prozesskostenunterstützung spenden, um dieses konkrete Gerichtsverfahren zu ermöglichen.
Bereits innerhalb weniger Tage haben Unterstützer*innen über 10.000 Euro für das Verfahren von Melanie F. an die strategische Prozesskostenunterstützung gespendet. Diese Welle der Solidarität zeigt, wie tief das Unverständnis über das Urteil des Kölner Landgerichts ist und wie groß der Wunsch nach konsequenter Aufarbeitung.
Das Urteil des Landgerichts Köln berücksichtigt aus Sicht von Eckiger Tisch nicht die systemischen Bedingungen, unter denen der Missbrauch stattfand: Im Pfarrhaus, unter den Augen kirchlicher Vorgesetzter, durch einen Mann, der qua Amt ein besonderes Vertrauensverhältnis zu seiner Gemeinde hatte und ohne dessen das Amt als Priester er als 28-jähriger unverheirateter Mann, ohne abgeschlossene Berufsausbildung und unsichere Einkommensverhältnisse niemals die Erlaubnis vom Jugendamt erhalten hätte, eine Pflegetochter aufzunehmen. Dass dieser Missbrauch vom Gericht als „Privatsache“ gewertet wird, stellt nicht nur das Kirchenverständnis, sondern auch das Vertrauen in den Rechtsstaat in Frage.
Daher zählt jetzt jede Unterstützung. Denn: Es ist schwer genug, als betroffene Person vor Gericht zu ziehen – aber unerträglich, wenn man zusätzlich mit hohen Schulden aus dem Verfahren hervorgeht. Dieses Berufungsverfahren ist ein entscheidender Schritt im Kampf um Gerechtigkeit und Verantwortung.
Spendenkonto für die strategische Prozesskostenunterstützung
Eckiger Tisch e.V.
IBAN: DE47 3702 0500 0020 2194 21
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: „strategische Prozesskostenunterstützung“
Bitte beachten: Für Einzahlungen zugunsten der strategischen Prozesskostenunterstützung kann keine Spendenquittung ausgestellt werden.
Kontakt für Rückfragen zur strategischen Prozesskostenunterstützung:
E-Mail: info[at]eckiger-tisch.de