Landes-Aufarbeitungskommission NRW stellt Empfehlungen für Standards zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt vor

Kommissionsmitglied Karl Haucke bei der Übergabe der Empfehlungen zur Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Einheitliche Standards für NRW

Am Mittwoch, den 09. September, hat die nordrhein-westfälische Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Düsseldorf ihre Empfehlungen vorgestellt.

Das Gremium ist das einzige seiner Art in Deutschland: Es wurde im Mai 2025 gegründet, um einheitliche Standards zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in Institutionen zu entwickeln und so einen transparenten Aufarbeitungsprozess für die Betroffenen zu gewährleisten. Mitglieder sind Expert*innen aus Betroffenenvertretungen, Kirche, Wissenschaft, Sport und Justiz.

Staatliche Verantwortungsübernahme

Karl Haucke, selbst Betroffener und Gremiumsmitglied, spricht von einem „Tabubruch“ durch die Kommission, die erstmals den Staat auffordert, Verantwortung für das Thema zu übernehmen: Nordrhein-Westfalen soll ein Landesaufarbeitungsgesetz implementieren, einen ständigen Betroffenenrat sowie eine ständige Aufarbeitungskommission einrichten und flächendeckende Infrastruktur für die Aufarbeitung aufbauen und finanzieren.

Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt dürfe nicht mehr vom „guten Willen einzelner Institutionen“ abhängig sein; das Land müsse öffentliche, freie und private Träger müssen gesetzlich dazu verpflichten. Auch Betroffene sexuellen Missbrauchs im privaten Bereich – einem der häufigsten Tatkontexte – sollen die notwendige staatliche Unterstützung erhalten. Der Empfehlungsbericht betont „Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Familie ist keine private Angelegenheit und darf auch nicht länger als solche behandelt werden.“

Mehr Betroffenenbeteiligung

Ein zentrales Thema ist außerdem die Betroffenenbeteiligung: NRW solle die Selbstorganisationen von Betroffenen fördern. Kommissionsmitglied Katja Gillhausen (Leiterin der Präventions- und Aufarbeitungsstelle für die evangelische Kirche im Rheinland) erläutert: „Die Erfahrungen und Expertise betroffener Menschen wurden in vielen gesellschaftlichen Bereichen viel zu lange nicht ausreichend einbezogen. Aufarbeitung darf nicht für Betroffene gestaltet werden, sondern muss gemeinsam mit ihnen erfolgen. Künftig muss sichergestellt sein, dass ihr Wissen strukturell verankert wird und sie an Aufarbeitungsprozessen maßgeblich beteiligt werden.“ 

Die Empfehlungen sind nicht nur wichtig für die Unterstützung und Würdigung des Leids bereits Betroffener; auch zur Verhinderung zukünftiger Missbrauchsfälle sind sie unentbehrlich. In einem Interview mit WDR 5 Westblick erklärt Karl Haucke: „Ohne Aufarbeitung keine Prävention. Wenn wir nicht nachdenken über die Ermöglichungsbedingungen für Gewalt, dann finden wir auch keine passenden Wege, wie wir ihr vorbeugen können.“

Bei der Veranstaltung in Düsseldorf wurden die Empfehlungen an die Landesregierung NRW übergeben. Auch Matthias Katsch von Eckiger Tisch war vor Ort.

Westblick-Interview mit Karl Haucke:

Empfehlungsbericht: Standards zur Aufarbeitung für NRW