Planung für die Untersuchungskommission der Polnischen Bischofskonferenz geht in die nächste Runde

Nach über drei Jahren Planung einer eigenen Untersuchungskommission für sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche Polens will die Polnische Bischofskonferenz (KEP) nun im Juli entscheiden, wer die Kommission leiten soll.

Die Kandidaten werden von Erzbischof Wojciech Polak von Gniezno vorgeschlagen. Was bereits feststeht ist, dass es sich dabei um einen Laien handeln soll. Dieser wird dann die Aufgabe haben, zwei weitere Kommissionsmitglieder zu berufen – dies soll laut Aussage der KEP Unabhängigkeit fördern.

Das Gremium wird untersuchen, wie die polnische Kirche seit 1945 auf Missbrauchstaten an Minderjährigen reagiert hat. Zudem soll sie Empfehlungen zur Prävention formulieren und helfen, Betroffene zu erreichen, die sich bisher noch nicht gemeldet haben.

Die Entscheidung, eine solche Kommission zu gründen, kam, nachdem der ehemalige Papst Johannes Paul II. (Karol Wojtyla) 2023 in einer Fernsehdoku beschuldigt wurde, von mehreren Missbrauchsfällen gewusst, aber nicht gehandelt zu haben. Der Beschluss traf auf Widerstand unter Polens Bischöfen, die darin einen Versuch sahen, das Werk des 2014 heiliggesprochenen Johannes Paul zu diskreditieren.

Vor Kurzem erhielten erstmals zwei Journalisten der polnischen Tageszeitung Rzeczpospolita Zugriff auf einige Dokumente des Erzbistums Krakau. Die Recherche konnte aber keine Hinweise auf Fehlverhalten durch den ehemaligen Papst finden – laut der Redaktion habe es keine Versetzungen oder anderweitige Vertuschung gegeben. Piotr Studnicki, der Sprecher des Erzbistums Krakau räumt hingegen ein, dass sich Wojtyla nicht ausreichend um die Betroffenen gekümmert hätte. Zudem könne der Mangel an ernsthaften Maßnahmen, die heute selbstverständlich wären, sicherlich für Enttäuschung sorgen. Die Kommission soll dazu nun Gewissheit schaffen.

Die Verlässlichkeit des Unterfangens wird allerdings bereits angezweifelt: Grzegorz Strzelczyk, ein Pfarrer, der sich für Betroffene einsetzt, kritisiert unter anderem, dass die im Herbst verfassten Leitlinien den Verhör von Beschuldigten oder Zeug*innen ablehnen. Krakaus neuer Erzbischof Kardinal Rys kommentiert, dass es sich nicht um eine Ermittlungskommission handele und mündliche Berichte lediglich als historische Quelle genutzt werden würden.

Zwei noch größere Problem seien, dass der freie Zugang zu Archiven nicht garantiert würde und keine Betroffenen angehört werden sollen.

Auch ist fraglich, wie unabhängig eine Kommission sein kann, deren Vorsitz wahrscheinlich ein von der Bischofskonferenz ernanntes Mitglied der Kirche sein wird. Für derartige Aufarbeitungsstudien werden normalerweise kirchenunabhängige Forschungsinstitute engagiert, um wissenschaftliche Standards wie eben die Unabhängigkeit zu sicherzustellen.

Ob die Bischofskonferenz auf die Kritik eingehen wird, wird sich zeigen. Der Beginn des Forschungsprojekts steht noch immer nicht fest. Die Untersuchung soll drei Jahre dauern.