Erster strukturierter Dialog zwischen der Päpstlichen Kinderschutzkommission und internationaler Betroffeneninitiative ECA
Die internationale Betroffeneninitiative ECA (Ending Clergy Abuse) und die Päpstliche Kommission zur Aufklärung und Prävention von kirchlichem Missbrauch haben am 15. und 16. Juni in Rom erstmals ein gemeinsames Treffen durchgeführt. Im Mittelpunkt standen die Erfahrungen von Betroffenen sexueller Gewalt in der Kirche sowie die Weiterentwicklung wirksamer Schutz- und Aufarbeitungsmaßnahmen.

Die Teilnehmenden diskutierten Fragen der Gerechtigkeit, institutionellen Verantwortung und Aufarbeitung sowie die stärkere Einbindung von Betroffenenperspektiven in kirchliche Schutzkonzepte. Die Kommission stellte zudem ihre neuen Statuten und ihre Arbeit zur Bewertung kirchlicher Schutzmaßnahmen weltweit vor.
Das Treffen wurde von Papst Leo XIV. nach seinem Treffen mit dem Vorstand von ECA im Oktober 2025 vorgeschlagen. Die im Palazzo Maffei abgehaltenen und nach einem traumasensiblen Ansatz moderierten „Rome Safeguarding Dialogues“ brachten Vertreter der Kommission sowie Betroffenenvertreter*innen im Zeichen des Zuhörens, der Verantwortungsübernahme und der Zusammenarbeit zusammen.
Der Präsident der Kommission, Monsignore Thibault Verny, eröffnete das Treffen mit der Bekräftigung der Pflicht der Kirche, den Betroffenen und Überlebenden zuzuhören. Er betonte, dass dieses Zuhören ein aktiver Prozess mit konkreten Ergebnissen sein müsse, um glaubwürdig zu sein.
Die vorsitzende Person des ECA-Vorstands, Gemma Hickey, appellierte für Offenheit, Freundlichkeit und Hoffnung und betonte die gemeinsame Verantwortung, Kinder und schutzbedürftige Personen innerhalb der Kirche vor Missbrauch zu schützen.
Die zweitägigen Gespräche fokussierten sich auf die Rechte der Betroffenen, institutionelle Verantwortung, Gerechtigkeit und verbindliche Schutzprinzipien, die auf den Erfahrungen der Betroffenen basieren. Die Teilnehmenden erörterten, wie Erkenntnisse von Betroffenen besser in Richtlinien, Meldesysteme und praktische Maßnahmen einfließen können, während gleichzeitig eine Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht innerhalb kirchlicher Strukturen gestärkt wird.
Die Kommission stellte ihre kürzlich verkündeten Statuten vor, die einen gestärkten Rahmen für Schutzmaßnahmen beschreiben. Zudem erläuterte sie die Methodik ihres Jahresberichts, bei dem gemeinsam mit Betroffenen die tatsächlich umgesetzten Schutzmaßnahmen in den Ortskirchen bewertet werden. ECA präsentierte ihre Aufklärungs- und Aufarbeitungsarbeit in 14 Ländern auf fünf Kontinenten hervor und forderte die Umsetzung einer universellen kirchenrechtlichen Null-Toleranz-Gesetzes gegen Missbrauch durch Kleriker, welches sich an dem bereits vom Vatikan genehmigten Normen in den Vereinigten Staaten orientiert. Der Vorschlag betont klare Standards, Rechenschaftspflicht und die dauerhafte Entlassung von kirchlichem Personal aus dem Dienst, wenn Missbrauch eingestanden wurde oder nach einem ordnungsgemäßen Verfahren gemäß dem Kirchenrecht festgestellt wurde.
Die Teilnehmenden befassten sich außerdem mit der Notwendigkeit, Schutzmaßnahmen über Minderjährige hinaus auf weitere besonders verletzliche Personengruppen auszuweiten, darunter Ordensfrauen, Priester, Seminaristen und Mitglieder kirchlicher Laienbewegungen. Zu den besprochenen Herausforderungen gehörten kulturelle Barrieren, eine uneinheitliche Umsetzung sowie begrenzte Ressourcen in verschiedenen Regionen der Welt.
Wie geht es weiter nach dem Treffen?
Die Teilnehmende einigten sich auf folgende nächste Schritte:
– Den Dialog über Empfehlungen für eine universelle Null-Toleranz-Politik gegen Missbrauch voranzutreiben
– Detaillierte Vorschläge zum Kirchenrecht auszutauschen und die weltweiten Advocacy-Bemühungen zu stärken
– Die Zusammenarbeit mit Gemeinschaften von Betroffenen auszubauen, insbesondere in unterrepräsentierten Regionen
– eine weiterführende Zusammenarbeit und Kommunikation etablieren
– Hindernisse bei der Umsetzung anzugehen, einschließlich kultureller und struktureller Herausforderungen