Eckiger Tisch veröffentlicht Positionspapier „Ausgleichende Gerechtigkeit“

In einer umfassenden Analyse haben wir das kirchliche Verfahren für Anerkennungsleistungen analysiert und fordert eine dringende Verbesserung des Systems. Denn es leistet nicht, was es verspricht.

Das Verfahren der „Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)“ besteht seit 2021. Es soll Betroffene sexuellen Missbrauchs im Kontext der katholischen Kirche durch finanzielle Anerkennungszahlungen für das erlittene Leid entschädigen, ohne dass sie vor Gericht klagen müssen. Rund 2.800 Erst- und Folgeanträge von Betroffenen wurden seitdem gestellt. Etwa 78 Mio. Euro wurden bislang ausgezahlt. Fast 20 % der Fälle – aktuell 829 von 4538 Vorgängen – sind Stand Juli 2025 noch nicht entschieden. Es kommt zu zahlreihen Wiedersprüchen. Doch viele Betroffene haben noch keinen Antrag gestellt, weil sie dem Verfahren nicht trauen und sie sich erneute Belastungen ersparen wollen.

Eckiger Tisch hat das Verfahren nun in einer umfassenden Analyse auf seine Stärken und Schwächen untersucht. Grundlage waren Gespräche mit Betroffenen, Expert*innen, Berater*innen und weiteren mit dem Thema befassten Personen. Das Ergebnis: Das sogenannte UKA-Verfahren ist für Betroffenen in seiner jetzigen Form unzureichend und bedarf dringender Verbesserung. Die gewährten Zahlungen sind in den meisten Fällen nicht angemessen.

Zentrale Kritikpunkte und Lösungsvorschläge der Analyse:

Prozessunterstützung: Die Betroffenen müssen sich im Verfahren Hilfe holen können. Ob juristisch, psychologisch oder grundsätzlich begleitend – mögliche Kosten sind von der jeweiligen kirchlichen Institution zu tragen.

Antragstellung vom Bistum lösen: Betroffene müssen Anträge direkt bei der UKA stellen können und nicht bei den Bistümern und Orden. Die UKA beauftragt die Institutionen dann lediglich mit einer Plausibilitätsprüfung. Antrag und Akten müssen gar nicht, Informationen zu den Betroffenen nur nötigstes an das Bistum gegeben werden.

Transparenz und gleicher Wissensstand: Die Entscheidungen der UKA müssen ausführlich begründet werden. Es muss über den ganzen Prozess ersichtlich sein, wer wann mit dem Fall betraut war, Einsicht in Unterlagen hatte und was der aktuelle Stand ist.

Mehr Ressourcen, schnelleres Verfahren: Zusätzliches Personal in der Geschäftsstelle, neue und mehr Mitglieder der Kommission und eine bessere technische Ausstattung sind Grundlage für zügige, ausgewogene und transparente Entscheidungen. Bis zu 3 Jahre Wartezeit auf eine Entscheidung sind nicht zumutbar.

Persönliches Gehör und echte Anerkennung: Betroffene müssen auf ihren Wunsch von der UKA gehört werden. So kann die UKA zu besseren Entscheidungen kommen und zu Auszahlungshöhen, die sich an Urteilen ordentlicher Gerichte orientieren und einer echten Anerkennung näherkommen.

Unabhängigkeit der UKA von der DBK: Daten- und Geschäftsstelleninfrastruktur der Kommission müssen räumlich und organisatorisch von der Bischofskonferenz getrennt werden. Auch muss die UKA-Kommission die Herrin des eigenen Verfahrens werden.

„Die Anerkennungsleistungen sollten eine klare Geste der Verantwortung sein. Betroffene sollten nicht gezwungen sein, ihre Ansprüche auf eine angemessene Entschädigung gerichtlich durchsetzen zu müssen. Doch das aktuelle Verfahren, wie es von den Bischöfen trotz Kritik und Gegenvorschlägen eingeführt wurde, ist für viele Betroffene eine erneute Zumutung.“, erläutert Matthias Katsch, Geschäftsführer und Sprecher von Eckiger Tisch. „Wir fordern, dass das Verfahren grundsätzlich zu verbessern, die Eingangskanäle neu zu justieren, um bessere Anträge zu bekommen, auf deren Basis eine personell verstärkte Kommission, entscheiden kann. Das System muss insgesamt transparenter und wirklich unabhängig von kirchlichen Stellen werden. Betroffene sollen auf diese Weise eine Leistung erhalten, die dem in ihrem Leben angerichteten Schaden angemessen ist. In der Mehrheit der Fälle ist das bis heute leider noch nicht erreicht“.

Eckiger Tisch hat das Positionspapier mit dem Titel : „Ausgleichende Gerechtigkeit – Analyse und Positionierung zur Verbesserung des Systems der Anerkennungsleistungen durch die Katholische Kirche für Betroffene sexuellen Missbrauchs“ bereits an Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz versandt, um das Recht der Betroffenen auf eine angemessene Entschädigung erneut in Erinnerung zu rufen und zugleich Vorschläge für eine Verbesserung zu machen.