Eckiger Tisch fordert Transparenz und Verantwortung von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und ihrem neuen Vorsitzenden

Während der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) vom 23. bis 26. Februar 2026 soll ein neuer Vorsitzender gewählt werden. Schon September letzten Jahres haben wir bei Eckiger Tisch in unserem Positionspapier „Ausgleichende Gerechtigkeit“ Verbesserungsvorschläge für das aktuelle Entschädigungsverfahren der katholischen Kirche vorgestellt. Bisher ist hat die DBK keinen unserer Vorschläge umgesetzt.
Wir richten deshalb erneut unseren Appell an die DBK und ihren neuen Leiter: Das Verfahren zur Anerkennung des Leids der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) muss dringend reformiert werden. Probleme sind unter anderem Kirchennähe, fehlende Nachvollziehbarkeit des Verfahrensprozesses, lange Wartezeiten und geringe Entschädigungssummen.
„Das System muss insgesamt transparenter und wirklich unabhängig von kirchlichen Stellen werden. Betroffene sollen auf diese Weise eine Leistung erhalten, die dem in ihrem Leben angerichteten Schaden angemessen ist. In der Mehrheit der Fälle ist das bis heute leider noch nicht erreicht.“, erläutert Matthias Katsch, Geschäftsführer und Sprecher von Eckiger Tisch.
Sexueller Missbrauch in Kindheit und Jugend wirkt sich nicht nur auf die mentale Gesundheit der Betroffenen aus – die Langzeitfolgen beeinträchtigen häufig alle Bereiche des Lebens: privat, akademisch, beruflich und somit auch ökonomisch. Die angemessene Entschädigung von Betroffenen ist daher unabdingbar für eine erfolgreiche Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche.
Unsere Forderungen für die Verfahrensverbesserung an die DBK sind Folgende:
- Prozessunterstützung: Die Betroffenen müssen sich im Verfahren Hilfe holen können. Ob juristisch, psychologisch oder grundsätzlich begleitend – mögliche Kosten sind von der jeweiligen kirchlichen Institution zu tragen.
- Antragstellung vom Bistum lösen: Betroffene müssen Anträge direkt bei der UKA stellen können und nicht bei den Bistümern und Orden. Die UKA beauftragt die Institutionen dann lediglich mit einer Plausibilitätsprüfung. Antrag und Akten müssen gar nicht, Informationen zu den Betroffenen nur nötigstes an das Bistum gegeben werden.
- Transparenz und gleicher Wissensstand: Die Entscheidungen der UKA müssen ausführlich begründet werden. Es muss über den ganzen Prozess ersichtlich sein, wer wann mit dem Fall betraut war, Einsicht in Unterlagen hatte und was der aktuelle Stand ist.
- Mehr Ressourcen, schnelleres Verfahren: Zusätzliches Personal in der Geschäftsstelle, neue und mehr Mitglieder der Kommission und eine bessere technische Ausstattung sind Grundlage für zügige, ausgewogene und transparente Entscheidungen. Bis zu 3 Jahre Wartezeit auf eine Entscheidung sind nicht zumutbar.
- Persönliches Gehör und echte Anerkennung: Betroffene müssen auf ihren Wunsch von der UKA gehört werden. So kann die UKA zu besseren Entscheidungen kommen und zu Auszahlungshöhen, die sich an Urteilen ordentlicher Gerichte orientieren und einer echten Anerkennung näherkommen.
- Unabhängigkeit der UKA von der DBK: Daten- und Geschäftsstelleninfrastruktur der Kommission müssen räumlich und organisatorisch von der Bischofskonferenz getrennt werden. Auch muss die UKA-Kommission die Herrin des eigenen Verfahrens werden.
Unterlassene Meldungen an die gesetzlichen Unfallversicherungen
Ein weiterer Kritikpunkt unseres Appells betrifft die unterlassenen Meldungen von Missbrauchsfällen an die gesetzlichen Unfallversicherungen.
Bereits am Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ 2010/2011 waren Verantwortliche in Kirche und Staat informiert worden, dass sexualisierte Gewalt in Schulen, Internaten, Kitas und kirchlichen Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt wird. In solchen Fällen besteht die Pflicht, die Vorfälle unverzüglich den zuständigen Unfallkassen oder der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zu melden.
Dennoch wurde über mehr als ein Jahrzehnt hinweg nahezu kein bekannter Fall von der katholischen Kirche weitergeleitet. Durch dieses institutionelle Versagen gingen Betroffenen Zeit und Ansprüche auf Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenleistungen verloren.
Wir fordern daher ausdrücklich eine unbürokratische Kompensation für die entstandenen Schäden und eine staatliche geführte Aufarbeitung unter Einbezug von Betroffenenvertreter*innen.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag zum Thema.
Wir wünschen uns vom neuen Vorsitzenden der DBK, dass er klaren Willen zur Verbesserung des UKA-Verfahrens für einen fairen und transparenten Aufarbeitungsprozess zeigt und Verantwortung für die unterlassenen VBG-Meldungen übernimmt.