Das Missbrauchsgutachten in Paderborn zeigt: Bundesweite Untersuchung zur umfangreichen Aufdeckung von Täternetzwerken ist dringend notwendig
Am 12.03.2026 haben Forscher*innen der Universität Paderborn die 2019 vom Erzbistum beauftragten Missbrauchsstudie vorgestellt. Bisher war man von 111 beschuldigten Priestern ausgegangen – die Studienergebnisse zeigen nun Hinweise auf mindestens 210 Beschuldigte und 489 betroffene Kinder und Jugendliche zwischen 1941 und 2002. Dies verdeutlicht erneut das Ausmaß von Missbrauch in der katholischen Kirche und Eckiger Tisch fordert dringend eine bundesweite Untersuchung, wie es auch bereits 2018 in der MHG-Studie empfohlen wurde.
Das Paderborner Missbrauchsgutachten ist ein weiteres erschütterndes Zeugnis dafür, wie Kleriker in Machtpositionen über Jahre hinweg Betroffene missachtet, eingeschüchtert und systematisch an den Rand gedrängt haben. Der Schutz des eigenen Weltbildes, der befreundeten Täter und Glaubensbrüder sowie ein vermeintlicher Schutz der Institution Kirche standen – und stehen in vielen Fällen – über konsequenter Aufklärung und Aufarbeitung.
Die von einigen Kirchenmännern vertretene These, es handle sich lediglich um isolierte Einzeltäter, wird durch das vorliegende wissenschaftliche Gutachten klar widerlegt. Vielmehr verdeutlicht die Studie implizit, die Notwendigkeit, Zusammenhänge zu betrachten und Netzwerke innerhalb der Kirche genauer in den Fokus zu nehmen. Während kirchliche Auftragsgutachten die Existenz von Täternetzwerken teilweise relativieren, belegen die unabhängigen Erkenntnisse aus Paderborn: Missbrauch wird durch ein Zusammenspiel von Tätern, Vertuschern und Bystandern erst ermöglicht.
Das System der Täter
Aus dem Gutachten geht klar hervor, dass Kinder und Jugendliche zwischen Tätern weitergereicht wurden. Vergleichbare Fälle sind auch aus anderen Bistümern bekannt. Dieser gewissenlose Umgang mit Schutzbefohlenen ist ein Indiz für bestehende Täternetzwerke. Selbst wenn Personen nicht selbst Missbrauch begehen, sondern die Infrastruktur für den Missbrauch unterstützen, macht sie das ebenfalls zu (Mit-)Tätern. Dadurch, dass die Namen der Täter und Beschuldigten nicht genannt werden, schützt die Kirche weiterhin die Täter und verhindert eine vollständige Aufklärung.
Das System der Vertuscher
Ein zentrales Muster ist die Versetzung von Tätern: Nach bekannt gewordenen Taten oder Verdachtsfällen wurden Täter in andere Gemeinden versetzt, während das Wissen über das angerichtete Leid innerhalb der Bistümer – bei Kardinälen, Bischöfen, Verwaltungsangestellten – verblieb und häufig in Geheimarchiven versteckt wurde. In einer neuen Gemeinde sind Priester eine Gefahr, ohne dass die Menschen vor Ort davon wussten. Kinder und Jugendliche wurden mit dem Wissen der obersten Verantwortungsträger einer immensen Gefahr ausgesetzt. Zahlreiche dokumentierte Fälle belegen, dass Missbrauch trotz vorhandener Kenntnisse nicht verhindert wurde und durch die Versetzung in neuen Gemeinden damit weitere Missbrauchsfälle ermöglicht wurden. Mitwissende und Vertuscher sind Mittäter, denn ohne sie wäre der Missbrauch nicht möglich gewesen oder hätte verhindert werden können. Dies gilt sowohl innerhalb einzelner Bistümer, aber auch über Bistumsgrenzen hinaus: „Aufnehmende“ Bistümer wissen oftmals mindestens von Vorwürfen und setzten die Täter in neuen Gemeinden ein.
Einordnung des Gutachtens des Bistums Münster
Gerade vor dem Hintergrund dieser dokumentierten Strukturen ist auch der Umgang mit dem am 09.10.2025 veröffentlichen Gutachten des Bistums Münster erneut kritisch zu bewerten. Die Ergebnisse und ihre öffentliche Darstellung hatten bei vielen Betroffenen erheblichen Unmut ausgelöst, weil der Eindruck entstand, bestimmte Missbrauchstaten oder strukturelle Zusammenhänge hätten nicht stattgefunden und Aussagen von Betroffenen wurden dadurch problematischerweise infrage gestellt.
Darüber hinaus ist aus Sicht von Eckiger Tisch die methodische Entstehung sowie eine eingeschränkte Ergebnisoffenheit der Untersuchung des Gutachtens in Münster kritisch zu betrachten. Dadurch liegt der Eindruck nahe, dass dies kirchliche Auftragsgutachten auch dazu
beitragen sollte, strukturelle Verantwortung der katholischen Kirche einzugrenzen oder Vorwürfe systemischer Zusammenhänge abzuwehren. (Vollständige Stellungnahme zum Gutachten Münster)
Konsequenzen für die Aufarbeitung: Eine bundesweite Untersuchung ist notwendig
Diese Strukturen von Missbrauchsnetzwerken müssen zwingend umfassend untersucht werden. Die Veröffentlichung von Namen ist ein essenzieller Schritt, damit Betroffene und einzelnen Gemeinden das Dunkelfeld erhellen können. Auch Personen, die zwar nicht von Missbrauch betroffen waren, aber eng mit Tätern und beschuldigten zusammengearbeitet haben (ohne von den Taten zu wissen), könnten dadurch wichtige Hinweise für die Aufarbeitung liefern. Eine konsequente Offenlegung von Netzwerken sowie eine klare Haltung der aktuellen Bistumsleitungen, die den Schutz der Betroffenen über den Schutz (mutmaßlicher) Täter stellt, sind unerlässlich. Nur so kann eine glaubwürdige individuelle und institutionelle Aufarbeitung gelingen.
Matthias Katsch, Sprecher und Geschäftsführer von Eckiger Tisch, bezeichnet das Ausmaß der Verbrechen im Bistum Paderborn und die Gewissenlosigkeit, mit der Täter geschützt und Opfer ignoriert wurden, als erschütternd und fordert eine bundesweite Untersuchung. „Diese Ergebnisse reihen sich ein in die Vielzahl von Einzelstudien, die in den letzten Jahren erarbeitet worden sind. Immer dringlicher stellt sich daher die Frage nach dem Gesamtbild, nach dem Zusammenführen all dieser einzelnen Untersuchungen. Wann werden wir eine bundesweite Untersuchung bekommen, wie sie von den Wissenschaftlern der MHG-Studie bereits 2018 gefordert wurden?“
Ein besonderer Dank gilt allen Betroffenen: „Man kann den Betroffenen jedenfalls gar nicht genug danken, dass sie so lange durchgehalten haben. Und es bewundernswert, wie etwa die Betroffenen in Paderborn so konstruktiv die Wissenschaftler unterstützt haben.“, so Matthias Katsch.