Wir unterstützen und beraten Betroffene.
Betroffene von sexuellem Missbrauch im Kontext der katholischen Kirche, müssen lebenslang mit den schwerwiegenden Auswirkungen des Missbrauchs weiterleben. Durch unsere Online-Beratung unterstützen wir Betroffene von sexueller Gewalt speziell im Kontext der katholischen Kirche und beraten Sie zu rechtlichen und psychosozialen Fragen.
Hinweis: Am 30.12.2025 entfällt unsere Sprechzeit. Ab dem 06.01.2026 erreichen sie uns wieder dienstags zur regulären Zeit.
Ich bin Betroffene/r sexuellen Missbrauchs im Kontext der katholischen Kirche. Was kann ich tun?
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1.
Suchen Sie sich jemanden an Ihrer Seite
Kontakt zur BeratungEs kann hilfreich sein, jemanden an Ihrer Seite zu haben, wenn Sie erste Schritte gehen. Der Kontakt mit Verantwortlichen der Kirche kann herausfordernd sein und vieles hervorrufen – Regungen, Gefühle, Fragen.
Unterstützung und Verständnis einer Person, der Sie vertrauen, können entlastend sein.
Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich wenden können, vereinbaren Sie ein Erstgespräch in unserer Online-Beratung.
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2.
Missbrauch melden
Wir empfehlen Ihnen, sich als Betroffene*r bei der katholischen Kirche zu melden.
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3.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Unsere Online-Beratung
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1.
Wen wir unterstützen
Unsere Beratung richtet sich an Personen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuellen Missbrauch im Kontext der katholischen Kirche erfahren haben – in Pfarreien, Schulen, Heimeinrichtungen, Jugendfreizeiten und Ferienlagern etc. Sexualisierte Gewalt hinterlässt häufig Spuren, die sich auch im späteren Leben zeigen. Wir stehen Ihnen zur Seite – vertraulich, respektvoll und verlässlich. Wir überlegen gemeinsam, was Ihnen jetzt helfen und Sie stärken kann.
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2.
Wie wir unterstützen
Unser Unterstützungsangebot ist kostenlos, vertraulich und online erreichbar.
Unser Team setzt sich aus vier ehrenamtlichen Beratenden zusammen, die selbst Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext haben. Wir unterstützen nach dem Prinzip Peer-to-Peer – von Gleich zu Gleich. Unser Unterstützungsangebot gründet in eigenen Erfahrungen und einer fürsorglichen, gemeinschaftlich getragenen Praxis, Erfahrungswissen weiterzugeben. Peer-to-Peer stützt sich auf geteilten Erfahrungen, Verständnis und unserem Engagement, Ratsuchende zu unterstützen. Vor dem Hintergrund jahrelanger Erfahrung und engagiertem Einsatz stehen wir Personen zur Seite. Sie entscheiden, worüber wir sprechen und welche Schritte Sie gehen wollen.
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3.
Wobei wir unterstützen
Wir unterstützen Sie
– grundlegende rechtliche Zusammenhänge von Entschädigungs- und Leistungsansprüchen zu verstehen und erklären rechtliche Sachverhalte
– zu Fragen für Ihr weiteres Vorgehen und in Ihrer Entscheidungsfindung
– fachlich zu Themen rund um Entschädigungsverfahren und Leistungsanerkennungsverfahren in der katholischen Kirche
– zu Fragen des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) und der gesetzlichen Unfallversicherung (VBG)
– in der Suche nach Selbsthilfezusammenhängen und weiteren Unterstützungsangeboten
– in Fragen der Selbstorganisierung und Vernetzung
– psychosozial, um über erfahrene Gewalt zu sprechen und zu überlegen, was Sie unterstützen und stärken kann
Wir ersetzen keine juristische oder psychologische Fachberatung.
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4.
Was wir nicht leisten können
Unsere Peer-Beratenden haben keine formale psychologische oder juristische Fachausbildung. Wir verstehen uns als ergänzendes erfahrungsgeleitetes Unterstützungsangebot, ersetzen jedoch keine fachliche Rechtsberatung.
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5.
Weitere Beratungs- und Hilfsangebote
VerbündeteZusätzlich zu unserer Online-Beratung gibt es eine Reihe an Unterstützungsangeboten für Betroffene sexueller Gewalt im kirchlichen Kontext. Hier finden Sie eine Übersicht.
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6.
Hinweis zu den Hilfesystemen FSM und EHS
Weitere InformationenDer Fonds sexueller Missbrauch (FSM) und das ergänzende Hilfesystem (EHS) sollen nicht weitergeführt werden. Das Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) hat am 24.06.2025 verkündet, dass Erstanträge, die ab dem 19. März 2025 eingegangen sind, nicht mehr bewilligt werden – auch wenn Sie dafür eine Eingangsbestätigung erhalten. Dies begründet das BMBFSFJ folgendermaßen:
„In den letzten Wochen sind in der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch mehr Anträge eingegangen als erwartet. Zu unserem Bedauern werden die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Betroffene nicht ausreichen, um alle bisher eingegangenen Anträge zu bewilligen. Nach derzeitiger Prognose können Erstanträge mit dem Eingangsdatum ab dem 19. März 2025 nicht mehr bewilligt werden, da die verfügbaren Haushaltsmittel für die Umsetzung der Billigkeitsrichtlinie aufgrund der hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft sind.“
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Sie können uns über unser Kontaktformular oder in unserer Sprechzeit (dienstags zwischen 11:00-13:00 Uhr) unter 030/232555777 erreichen.
Wenn Sie einen Ort für unsere Karte über die Orte des Missbrauchs melden möchten, nutzen Sie das Kontaktformular „Orte des Missbrauchs“.
