Bearbeitung von Erstanträgen auch im Ergänzenden Hilfesystem (EHS) ausgesetzt
Bereits im Juni 2025 verkündete das FSM den rückwirkenden Antragsstopp und wurde dafür von vielen stark kritisiert (Mehr dazu hier: Missbrauchsbetroffene kritisieren rückwirkenden Antragsstopp von staatlichen Hilfeleistungen FSM & EHS) Viele Betroffene fragen sich derzeit, wie es nach der Ankündigung der Einstellung des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) mit dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) weitergeht. Eine telefonische Nachfrage bei der Geschäftsstelle des FSM hat nun bestätigt: Die aktuelle Einstellung betrifft auch das EHS für den institutionellen Bereich.
Das bedeutet konkret: Erstanträge, die nach dem 18. März 2025 eingegangen sind, können zwar eine Eingangsbestätigung erhalten haben, aber werden zurzeit nicht bearbeitet. Grund dafür ist, dass noch keine Entscheidung über eine Nachfolgelösung getroffen wurde. Die Geschäftsstelle des Fonds weiß daher nicht, ob diese Erstanträge künftig rückwirkend wieder aufgenommen werden. Eine Änderung der Situation ist jederzeit möglich, etwa wenn ein Nachfolgemodell beschlossen wird.
Beteiligung der Institutionen bleibt vorerst bestehen
Zur beteiligten Mitfinanzierung durch Institutionen am EHS teilte die Geschäftsstelle uns mit, dass diese unabhängig von der aktuellen Einstellung gilt.
Beispielsweise: Wenn eine Beteiligung bis 31.12.2027 befristet ist, gilt sie auch für ein mögliches Nachfolgemodell, das ab Beginn 2027 in Kraft tritt. Wenn – wie bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) – die Beteiligung „bis auf Weiteres“ zugesagt ist, ist davon auszugehen, dass diese Verpflichtung auch für ein Nachfolgemodell weiter gilt.
Was das für Betroffene bedeutet
Betroffene, die nach dem 18. März 2025 einen Erstantrag gestellt haben, müssen sich aktuell auf längere Wartezeiten einstellen, da die Anträge zurzeit nicht bearbeitet werden – auch wenn sie einen Eingangsbestätigung erhalten. Sofern eine klare Nachfolgelösung geschaffen wird, damit Unterstützungsleistungen für Betroffene nicht ins Leere laufen.
Änderungs- und Ergänzungsanträge können weiterhin, auch nach dem 31. Dezember 2025, gestellt und bearbeitet werden. (Änderungen beim EHS: Fonds Sexueller Missbrauch)
Eckiger Tisch fordert, dass ein Nachfolgemodell des FSM und des EHS transparent, verlässlich und betroffenenorientiert zeitnah umgesetzt wird, um für Betroffene verlässliche Unterstützungsmöglichkeiten zu gewährleisten.