Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (nicht nur) in den Kirchen: Herausforderung für den Rechtsstaat
„Sexualisierte Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. Es betrifft nicht nur die sog. großen Kirchen (römisch-katholische und evangelische Kirche), sondern mehr oder weniger jeden gesellschaftlichen Bereich, nicht zuletzt die Familien. Wie Aufarbeitung im Interesse der Betroffenen sexualisierter Gewalt in den Kirchen gelingen kann, die sehr sensibel auf staatliche Interventionen reagieren, ist nicht nur eine politische Frage, sondern auch eine rechtliche Herausforderung.“ – Prof. Dr. Stephan Rixen
Diese rechtliche Herausforderung untersucht der Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Universität zu Köln Prof. Dr. Stephan Rixen, in einem ausführlichen Beitrag „Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (nicht nur) in den Kirchen: Herausforderung für den Rechtsstaat“ des politischen und akademischen Diskussionsforums Experteninitiative Religionspolitik, genauer.
In diesem Artikel erläutert der Autor die drei Dimensionen der Aufarbeitung, das Grundrecht auf Aufarbeitung und die gesetzgeberische Ausgestaltungspflicht genauer und kommt zu dem Schluss, dass eine Aufarbeitung nur durch schonungslose Offenheit möglich ist, welche unter anderem durch eine stärkere rechtsstaatliche Kontrolle der Kirchen erzielt werden könnte.
Hier finden Sie den vollständigen Beitrag „Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (nicht nur) in den Kirchen: Herausforderung für den Rechtsstaat“ von Prof. Dr. Stephan Rixen