Zwischen Aufarbeitung, Abwehr und Verhinderung: Erste Erkenntnisse aus unserer Betroffenenumfrage zu den Erfahrungen mit dem UKA-Verfahren

Eckiger Tisch hat in den letzten Monaten eine große Betroffenenumfrage durchgeführt. Über 250 Betroffene sowie Institutionen und Personen, die Betroffene im UKA-Verfahren begleiten, haben in Befragungen, Einzelinterviews und schriftlichen Rückmeldungen daran teilgenommen. Die Ergebnisse und Rückschlüsse werden im Dezember im Rahmen einer Studie vorgestellt. 

Aber schon jetzt sollen Betroffene zu Wort kommen und die Erlebnisse in Auseinandersetzungen mit der katholischen Kirche geschildert werden. In dem heute veröffentlichten Positionspapier „Zwischen Aufarbeitung, Abwehr und Verhinderung” wird deutlich: Die Kirche begegnet Betroffenen in Gerichtsprozessen und im kircheneigenen Verfahren zur Anerkennung des Leids nicht auf Augenhöhe. 

Betroffene berichten in der Umfrage von einem intransparenten Verfahren, welches zusätzlich durch lange Wartezeiten, fehlende Zwischeninformationen und wiederholte Ungewissheit eine große erneute Belastung darstellt. Exemplarische Aussagen von Betroffenen verdeutlichen den häufig retraumatisierenden Prozess: 

„Die Kirche legt mir immer neue Steine in den Weg, obwohl ich Zeugen habe. Sie spielt es runter, wechselt immer wieder ihre Strategie. Es ist nervig, demütigend und ermüdend.“ 

„Die Entscheidungen müssen inhaltlich begründet werden, anstatt eine Blackbox zu sein, was retraumatisierend sein kann und schlicht ungerecht ist.“ 

Das Verfahren Bedarf dringend einer Verbesserung, um einen respektvollen Umgang mit Betroffenen zu gewährleisten. „Wenn kirchliche Institutionen ihre Ressourcen vor allem dafür einsetzen, finanzielle Verantwortung abzuwehren, zu minimieren oder den Anspruch zu negieren entsteht ein Widerspruch zum eigenen öffentlich erhobenen Anspruch einer betroffenenorientierten Aufarbeitung.”, kritisiert Matthias Katsch (Geschäftsführer und Sprecher von Eckiger Tisch) 

Daraus ergeben sich im ersten Schritt folgende Kernforderungen: 

1. Individuelle schriftliche Begründungen für jede UKA-Entscheidung 
Betroffene müssen nachvollziehen können, welche Tatsachen berücksichtigt wurden, welche Kriterien angewandt wurden und wie die konkreten Leistungshöhen zustande kamen 

2. Verbindliche Bearbeitungsfristen und proaktive Kommunikation 
Für Erst-, Neu- und Widerspruchsanträge müssen veröffentlichte Fristen gelten. Bei Verzögerungen müssen Betroffene automatisch, verständlich und regelmäßig informiert werden. Eingangsbestätigungen der Anträge müssen verpflichtend von den Ansprechpersonen weitergeleitet werden. 

3. Unabhängige Überprüfung von UKA-Entscheidungen 
Betroffene benötigen eine externe Instanz mit klaren Kompetenzen, die Entscheidungen wirksam überprüfen kann. Ein rein formales Widerspruchsrecht genügt nicht, wenn Informationen, Kriterien und Entscheidungsgründe fehlen. 

4. Transparente Verfahrensdaten 
Die UKA und die kirchlichen Rechtsträger müssen anonymisierte Daten zu Antragszahlen, Bearbeitungszeiten, Leistungsspannen, Widerspruchszahlen, Änderungsquoten und offenen Verfahren veröffentlichen. 

5. Verbindliche Standards für kirchliche Prozessführung 
Bistümer, Orden und andere kirchliche Rechtsträger müssen offenlegen, nach welchen Maßstäben sie in Verfahren sexualisierter Gewalt handeln. Dazu gehören insbesondere der Umgang mit Verjährungseinreden, Vergleichsangeboten, Kostenrisiken, der Verzicht auf Hinhaltetaktiken sowie eine respektvolle Kommunikation mit Betroffenen als klagende Partei. 

All diese Forderungen könnten schnell und effektiv umgesetzt werden. Wenn der Wille zu einer wirklich betroffenenorientierten Aufarbeitung besteht, könnte die Deutsche Bischofskonferenz beschließen die UKA mit mehr Mitteln auszustatten, bundesweite Regelungen treffen, dass in allen Gerichtsverfahren auf die Verjährungseinrede verzichtet wird und alle existierenden Erkenntnisse aus Bistums- und Ordensakten in Prozessen auf den Tisch kommen. Die DBK hat jetzt die Chance mit Transparenz und Willen den Worten einer erklärten Aufarbeitung endlich wirkungsvolle Taten folgen zu lassen. 

Hier können Sie das vollständige Positionspapier: „Zwischen Aufarbeitung, Abwehr und Verhinderung“ lesen: