3 Jahre Haft für Priester, der alkoholisierte Jugendliche nach dem Oktoberfest missbraucht hat

Das Landgericht München I hat am 01. April einen Ordenspriester des Bistums Freiburg in einem Missbrauchsprozess zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Pater M. hatte 2005 als Seelsorger einer kleinen Gemeinde im Breisgau zwei Jugendliche zum Oktoberfest eingeladen und dort große Mengen Alkohol mit ihnen getrunken. Später hatte er sich im Hotelzimmer an den nahezu bewusstlosen Jungen vergriffen.

Zu dem Zeitpunkt war gerade der Vater eines der Kläger verstorben. Der Kleriker soll sich als Vaterfigur inszeniert und das Vertrauensverhältnis schließlich ausgenutzt haben.

Pater M. gestand im Verlauf des Prozesses weitere Taten: Zwischen 1997 und 2008 soll er in einem Raum im Pfarrheim etliche Jungen zwischen 14 und 17 Jahren mit Alkohol versorgt und intim angefasst haben.

Diese Übergriffe konnten jedoch gerichtlich nicht berücksichtigt werden, da sie durch die damalige gesetzliche Definition von Missbrauch nicht strafrechtlich verfolgbar waren. Erst 2016 wurden mit dem „Nein heißt Nein“-Gesetz sexuelle Handlungen gegen den Willen aber ohne körperliche Gegenwehr einer Person strafbar.

Der Prozess konnte nur stattfinden, weil einer der Betroffenen sich 2023 an die Missbrauchsbeauftragte des Bistums gewandt hatte. Bei Pater M. wurden noch 2024 Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Jugendliche auf dem Handy gefunden.

Der Fall zeigt erneut wie perfide Täter vorgehen. An dieser Stelle kann nur Sensibilisierung aller Menschen in der Gesellschaft helfen – vor allem aber in den Kirchen und ganz besonders in der Jugendseelsorge.

Dass der Priester wegen der späten Rechtsreform für viele seiner Taten nicht belangt werden kann, zeigt erneut, dass das Gesetz bei Fällen sexualisierter Gewalt häufig an seine Grenzen stößt. Sei es der Missbrauchsbegriff oder die Verjährungsfrist – Im Rahmen des geltenden Rechts bleibt vielen Betroffenen eine echte Gerechtigkeit verwehrt. Für Sie gibt es weder die Verjährung noch die Neubewertung des Geschehenen: Das Erlittene bleibt für immer.

Aktuell müssen sich Betroffene sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche für Entschädigung auf das Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) verlassen. Dieses ist allerdings intransparent, durch die Nähe zur Deutschen Bischofskonferenz nicht vollständig unabhängig und die Zahlungen in den meisten Fällen unangemessen niedrig. Zudem laufen Betroffene laufen Gefahr, retraumatisiert zu werden.

Wenn Sie selbst betroffen sind und Fragen zu Themen wie dem UKA-Verfahren haben oder auch sonst Unterstützung benötigen, können Sie sich an unsere Beratungsstelle wenden. Sie können uns über das Kontaktformular oder jeden Dienstag zwischen 11:00-13:00 Uhr unter der 030 / 232 555 777 erreichen. Sollten Formular oder Sprechzeiten eine Barriere für Sie darstellen, können Sie uns auch eine E-Mail an vertraulich@eckiger-tisch.de schreiben.