100.000 Unterschriften für Petition: Betroffene fordern Ende für die Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen durch die Kirche
Über 100.000 Menschen unterstützen die von Eckiger Tisch und dem Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen initiierte Petition „Keine Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen!“. Anlässlich der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Fulda erneuern wir als Betroffene unsere Forderung: Die katholische Kirche darf sich in Schmerzensgeldprozessen nicht länger auf die Einrede der Verjährung berufen! Dieses Verhalten blockiert für Betroffene den Weg zu gerechteren gerichtlichen Entscheidungen.
Weil das von der Kirche angebotene Verfahren für sogenannte “Anerkennungsleistungen” vielfach nicht zu angemessenen Beträgen geführt hat, hatten Betroffene, auf die staatlichen Gerichte gehofft, um doch noch einen wirksamen Ausgleich für das erlittene Leid und die Folgen in ihrem Leben zu erhalten. Doch stattdessen berufen sich einige Bischöfe auf die zivilrechtliche Verjährung, obwohl die katholische Kirche für die systematische Vertuschung der Missbrauchstaten mitverantwortlich ist, indem sie jahrelang Täter geschützt, versetzt und Aufklärung verhindert hat. Dieses Verhalten steht auch im deutlichen Widerspruch zu den Erklärungen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz bei Einführung des als Ersatz für zivilrechtliche Entschädigungen gedachten kirchlichen Systems: Man wolle sich in der Höhe der gewährten Leistungen an den Entscheidungen staatlicher Gerichte orientieren. Genau diese Entscheidungen werden durch das zivilrechtliche Instrument der Einrede der Verjährung verhindert. Daher fordern mittlerweile 100.000 Menschen, dass die Bischöfe endlich Verantwortung übernehmen und die Einrede der Verjährung unterlassen.
Parallel zur Petition hat Eckiger Tisch vergangene Woche das Positionspapier „Ausgleichende Gerechtigkeit“ veröffentlicht. In diesem Papier wird das bestehende kirchliche System der sogenannten „Anerkennungsleistungen“ umfassend analysiert – mit einem ernüchternden Ergebnis: Das Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ist in seiner jetzigen Form unzureichend und bedarf dringender Verbesserung.
Zentrale Probleme sind Intransparenz im Verfahren, lange Wartezeiten, unzureichende Summen und die anhaltende Abhängigkeit der Kommission von kirchlichen Strukturen. Statt echter Entschädigung werden Betroffene erneut durch den Prozess belastet.
Damit sich die Anerkennungsleistungen, wie angekündigt, tatsächlich an der Rechtsprechung orientieren können, müssen Gerichtsverfahren jedoch überhaupt ermöglicht werden und das bedeutet: Keine Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen!
Appell an die Bischöfe der DBK
Mit der Petition und dem Positionspapier appelliert Eckiger Tisch an die Bischöfe und Ordensoberen der katholischen Kirche in Deutschland: Übernehmen Sie endlich Verantwortung für die Missbrauchstaten Ihrer Priester, indem Sie echte Transparenz und Unabhängigkeit im System der Anerkennungsleistungen schaffen. Darüber hinaus müssen wegweisende Urteile in Gerichtsverfahren ermöglicht werden, indem auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Nur so können die Anerkennungsleistungen sich auch an den Urteilen orientieren.