Zeugenmeldung für Kirchengerichtsverfahren auch nach Fristablauf möglich!

Nach dem Ablauf der Frist für die Meldung als Zeuge im Kirchenrechtsverfahren gegen Peter Riedel warten wir nun auf die Eröffnung des Verfahrens.
Natürlich sind auch weiterhin jederzeit Zeugenmeldungen möglich!

Hier der Link zur Seite des Berliner Kirchengerichts (Konsistorium): http://www.erzbistumberlin.de/wir-sind/konsistorium/

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Der Text der dort veröffentlichten Erklärung:

Zeugenaussagen gesucht bis 31. Juli 2017

Der Priester und ehemalige Jesuitenpater Peter R. wurde von zahlreichen Personen, deren Namen dem Kirchengericht nicht bekannt sind, beschuldigt, sie als Minderjährige in den Jahren von 1970-1988 sexuell missbraucht zu haben.

Das Konsistorium, das kirchliche Gericht im Erzbistum Berlin hat im Namen und im Auftrag der Glaubenskongregation ein Verfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet.

Zur Erstellung einer Klageschrift benötigt der kirchliche Anwalt, dem weltlichen Recht vergleichbar, belastbare und zuordbare Aussagen von Zeugen und Betroffenen.

Da es bislang nicht gelungen ist, die vorliegenden anonymisierten Zeugenaussagen konkreten Personen zuzuordnen, sucht das Kirchengericht nach Zeugen, die bereit und in der Lage sind, eine konkrete Aussagen zu machen, bzw. sich eine vorliegende Aussage zuordnen lassen.

Um mit dem Verfahren beginnen zu können, erneuert das Konsistorium seinen Aufruf und bittet mögliche Zeugen sich bis zum 31. Juli 2017 zu melden beim

Konsistorium des Erzbistums Berlin
Chausseestr. 128/129
10115 Berlin
Tel.: (030) 30 67 38-0
Fax: (030) 30 67 38-19
E-Mail: Konsistorium@erzbistumberlin.de

Absolute Vertraulichkeit ist selbstverständlich zugesichert. Das Konsistorium wird auch über den Verlauf des Verfahrens, die handelnden Personen, etc. umfassend Auskunft geben.

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