Ursula Raue beendet Tätigkeit als Missbrauchsbeauftragte

Mit einem kurzen Schreiben an Betroffene hat die bisherige Missbrauchsbeauftragte Ursula Raue nach sieben Jahren ihre Arbeit beendet.

Thema des Briefes ist vor allem die Frage, was mit den bei Ihr lagernden Unterlagen insbesondere Briefen von Betroffenen geschehen soll.
Alternativ schlägt sie die Übergabe an eine bzw. einen ihrer beiden Nachfolger vor oder die weitere Verwahrung bei ihr. Sie verweist dabei auf das Berufsrecht der Rechtsanwälte mit seinen Aufbewahrungsfristen für Mandantenunterlagen von 10 Jahren.

Hierbei wird ein generelles Problem bei dem Konstrukt „Missbrauchsbeauftragte/r“ erneut deutlich: Wer ist ihr Mandant? Die oder der Betroffene sexueller Gewalt in einer Einrichtung oder doch vielmehr die Einrichtung, die beauftragt und bezahlt? Wie der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung in seinem Bilanzbericht forderte, muss die Frage des Umgangs mit den Briefen, Zeugnissen und Unterlagen von Betroffenen, die sich nach 2010 zu tausenden an die verschiedenen Anlaufstellen des Bundes und der Institutionen gewandt haben, endlich gesetzlich geregelt werden. Eine Regelung könnte in Anlehung an das Archivrecht des Bundes bzw. nach dem Vorbild des Umgangs mit den Stasiunterlagen erfolgen, wobei für die Übergabe etwa an das Bundesarchiv die EInwilligung der Betroffenen einzuholen wäre.

Die Schaffung einer klaren Lösung ist jedenfalls dringend notwendig, denn fünf Jahre sind seitdem bereits vergangen. Es drohen sonst wichtigen Belege für eine nachhaltige Aufarbeitung und Forschung zur sexuellen Gewalt in in der Zukunft verloren zu gehen.

Eine generelle Auseinandersetzung mit der Arbeit von U. Raue findet sich im Bonner Generalanzeiger

Der ECKIGE TISCH hatte 2010 und 2011 deutliche Kritik an Ihrer Arbeit geübt. Der Jesuitenorden hielt dessen ungeachtet an seiner Beauftragten fest.