In einem Argumentationspapier fordert der Eckige Tisch, Opfer sexuellen Missbrauchs durch Kleriker mit 300.000 Euro zu entschädigen. Bei der Höhe spielt dabei nicht nur das Unrecht eine Rolle, das den Opfern mit den Taten und der Vertuschung durch die Kirche angetan wurde. Es wurden auch die Folgen für den weiteren Lebensweg der Betroffenen berücksichtigt.

Der Eckige Tisch hatte dazu Anfang des Jahres eine Befragung unter rund 80 Betroffenen durchgeführt, mit der der Verein seit längerem in Kontakt ist. Bei einem Treffen mit anderen Betroffenenvertretern wurden über Zahlen aber auch mögliche Verfahren diskutiert und die gemeinsame Forderung an die Kirche vereinbart.

Eine angenommene Opferentschädigung von monatlich 500 Euro,  hochgerechnet auf eine Lebenserwartung von 50 Jahren ab der Tat, führt zu einer Summe von pauschal 300.000 Euro. Natürlich wiegt die persönliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Beeinträchtigung für viele Betroffene deutlich höher, vor allem wenn man den Schaden durch beeinträchtigte Erwerbstätigkeit mit bewertet. In Anbetracht der heute in Deutschland üblichen Opferrenten erscheint die Summe jedenfalls angemessen.

Eine exakte Prüfung von Tat und Tatfolgen könnte in nicht wenigen Fällen deutlich höheren Entschädigungen als angemessen erscheinen lassen. In anderen Konstellationen würde die Summe eventuell niedriger ausfallen. Aber gegen eine Einzelfallbetrachtung zur Bestimmung einer individuellen Entschädigung spricht einiges: Der dazu notwendige Aufwand, die lange Zeit, die diese Verfahren in Anspruch nehmen würden, sowie die Schwierigkeit, differenzierte Kriterien aufzustellen und das einzelne Schicksal danach zu bewerten.

Diese Argumente sind von den Betroffenen in einem Workshop mit Expert*innen eingebracht worden, den die Deutsche Bischofskonferenz durchgeführt hat. In der kommenden Woche werden die dabei erarbeiteten Empfehlungen der Öffentlichkeit und den Bischöfen vorgestellt.

Hier das vollständige Argumentationspapier Entschädigung zum Download im PDF-Format.

Einen Beitrag zum Thema von Prof. Stephan Rixen finden Sie hier.