Studie zum Verhalten des Bistums Hildesheim im Fall Peter Riedel: Eine Dokumentation jahrzehntelangen Versagens

Das Münchner „Institut für Praxisforschung und Projektberatung“ (IPP) hat eine umfangreiche Studie zum Verhalten des Bistums Hildesheim im Fall des Ex-Jesuitenpaters Peter Riedel vorgelegt, der schon am Berliner Canisius-Kolleg zu den Haupttätern gehörte. ECKIGER TISCH hatte sich dafür in den letzten Jahren intensiv eingesetzt.

Hier ist ein Link zu der Pressekonferenz vom 16.10.17, in der die Studie vorgestellt wurde.

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Die Studie findet sich hier zum Download.

Dazu haben wir eine erste Stellungnahme veröffentlicht:

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Eine Dokumentation jahrzehntelangen Versagens

 

  1. Der überaus gründlichen Studie der Experten vom IPP ist es gelungen, Licht in die zwanzigjährige Einsatzzeit des Jesuitenpaters Peter Riedel (alias Anton P., Pater Anton) im Bistum Hildesheim zu bringen. Während dieser Zeit war er ständig in der Jugendarbeit tätig, obwohl er 1982 Berlin und das Canisius Kolleg aufgrund von Übergriffen auf minderjährige Jungen verlassen musste.
  2. Das Gutachten belegt ein fortdauerndes Führungsversagen im Bistum Hildesheim. Geradezu exemplarisch wird die mangelnde Personalverantwortung für Priester illustriert, die sich zwischen verschiedenen kirchlichen Gliederungen bewegen, wie Riedel zwischen dem Jesuitenorden und dem Bistum. Ein unklares Kapitel bleiben die wiederkehrenden Besuche in Lateinamerika, bei denen er offenbar „priesterlich“ im Einsatz war und möglicherweise immer noch ist.
  3. Die Vorwürfe, die die Betroffeneninitiative ECKIGER TISCH 2015 gegen die Bistumsleitung erhoben hatte, wurden in vollem Umfang bestätigt. Gegen die Leitlinien der DBK wurde verstoßen. Das Bistum ist über viele Jahre seinen dienstrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen und hat Kinder und Jugendliche einer tatsächlichen Gefahr ausgesetzt. Opfer hätten verhindert werden können, wenn gehandelt worden wäre.
  4. Die strafrechtliche Auseinandersetzung mit den Vorwürfen bezüglich des Mädchens, welches sich 2010 wegen nichtverjährter Übergriffe gemeldet hatte, wurde zumindest fahrlässig behindert. Die zahlreichen vorhandenen Informationen zu Übergriffen 1989, 1993 und 1997 wurden nicht an die Berliner Staatsanwaltschaft weitergegeben und damit letztlich eine angemessene Bestrafung verhindert – auch wenn sich die Behörde in Berlin den Vorwurf gefallen lassen muss, bei ihren Ermittlungen nicht besonders engagiert gewesen zu sein.
  5. Guter Wille und gute Intentionen reichen nicht aus, um Kinder wirksam zu schützen. Nur wenn rückhaltlos aufgeklärt wird, wie jetzt geschehen, werden hoffentlich auch die geeigneten Konsequenzen gezogen. Es wird Zeit für eine Professionalisierung des Engagements für den Kinderschutz. Dazu gehört – wie von den Gutachtern empfohlen – die Zusammenarbeit mit externen Fachberatungsstellen und ExpertInnen.
  6. Besondere Verantwortung trifft den Jesuitenorden, der spätestens seit 1981 von den Vorwürfen gegen seinen Mitbruder wusste, auch danach immer wieder Kenntnis von der von Riedel ausgehenden Gefahr erhielt, und sich weder zu einer klaren Haltung gegenüber dem Täter durchringen konnte, noch die Kollegen im Bistum Hildesheim klar informiert hat. Es bleibt der Verdacht, dass man im Orden sehr froh war, den „schwierigen Mitbruder“ schadensmindernd losgeworden zu sein.
  7. Ein Satz bleibt besonders im Gedächtnis: „Es ist an keiner Stelle ein aktives Interesse der Verantwortlichen zu identifizieren, Taten aufzudecken, die über unmittelbar vorgebrachte Beschwerden hinausgehen.“ (s. S. 54) Das heißt umgekehrt: Ohne den langen Atem und die beharrliche Geduld von Betroffenen, hätte es bis heute keine Aufklärung und damit keinen Ansatz für eine Aufarbeitung gegeben.
  8. Eines ist klar: die Aufarbeitung ist keineswegs mit der Vorlage dieses wichtigen Gutachtens beendet. Der Fall Riedel muss kirchenrechtlich weiterhin bearbeitet werden, die zahlreichen Empfehlungen der Autoren müssen umgesetzt, Versäumnisse der Vergangenheit müssen wiedergutgemacht, den Opfern Angebote zur Hilfe, Unterstützung und Entschädigung gemacht werden.

 

Wir würdigen die Anstrengungen insbesondere vieler Laien in der Kirche für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen. Wir erwarten unsererseits auch keinen Dank, aber vielleicht kann irgendwann -auch von Seiten des Bistums- der Kampf der Betroffenen gewürdigt werden. Denn ohne die Aufdeckung der Versäumnisse der Vergangenheit gäbe es jene Erkenntnisse nicht, die nun hoffentlich für einen besseren Kinderschutz genutzt werden.