Stellungnahme von Geschädigten zu den Be- richten über mögliche Entschädigungszahlungen durch die katholische Kirche
Als Geschädigte erwarten wir von einer Institution wie dem Jesuitenorden bzw. der Katholischen Kirche, dass sie sich Gedanken macht, wie sie von sich aus in tätiger Buße auf die Opfer zu gehen kann. Wir erwarten, dass wir nicht gezwungen sein werden, individuell auf dem Rechtsweg Ansprüche zu erheben und durchzusetzen.
Deshalb begrüßen wir die jetzt bekannt gewordenen Überlegungen zu einem Angebot über eine finanzielle Genugtuung als Schritt in die richtige Richtung.
Unbürokratische Lösungen sind notwendig und gut, doch es kommt auf das Kleingedruckte an:
An welche Bedingungen werden die Leistungen geknüpft?
Welche Wege müssen von den Geschädigten eingeschlagen werden?
Wer verwaltet den Fonds, wie hängen Aufklärung und finanzielle Genugtuung zusammen?
Ent-schädigung oder Wiedergutmachung wäre der falsche Ausdruck: Was zerstört wurde kann nicht wieder gut gemacht werden. Der Schaden ist angerichtet und die Betroffenen haben gelernt, damit zu leben. Eine finanzielle Genugtuung würde aber die Schuld der Täter anerkennen und den Geschädigten damit eine Last abnehmen.
Daneben geht es aber auch um unbürokratische Angebote zur Unterstützung in praktischen Fragen: Manche Geschädigte haben große Schwierigkeiten gehabt, beruflich Fuß zu fassen, weil sie ihre Lebensenergie jahrelang in die Bewältigung der Folgen des Missbrauchs gesteckt haben. Nach der Aufdeckung möchten sie jetzt einen neuen Anfang wagen. Bei manchen sind Kosten für Therapien entstanden. Andere wiederum begeben sich nun in Therapie, nachdem der Schleier von den verdrängten Erfahrungen weggezogen wurde. Sie erleben sich in diesen Wochen als erneut traumatisiert. Deshalb braucht es schnelle und unkomplizierte Hilfsangebote.
Für beides − die Hilfen und die finanzielle Genugtuung − muss aber gelten: Es sollten Angebote sein, die für die Geschädigten annehmbar sind, ohne erneut vor den Kopf gestoßen zu werden, etwa durch langwierige und undurchschaubare Antragsverfahren und Kriterien. Die Verwaltung und Auszahlung von Leistungen sollte nicht von den Vertretern der Täter selbst organisiert und verantwortet werden, da viele Geschädigte keinen Kontakt mit der Täterseite mehr ertragen.