Jesuitenorden schließt sich dem neuen Anerkennungsverfahren der Bistümer an
Wie der Jesuitenorden über seinen Missbrauchsbeauftragten mitgeteilt hat, schließt sich der Orden dem neuen Verfahren der Bistümer für verbesserte Anerkennungszahlungen an. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es dieses neue Verfahren. Zunächst war unklar, welche Ordensgemeinschaften sich ebenfalls daran beteiligen werden.
Der Missbrauchsbeauftragte des Ordens schreibt dazu: „…nun ist es soweit und es können Anträge nach dem neuen Zahlungsverfahren gestellt werden. Ich bitte Sie diese Mail an Menschen weiterzuleiten, die ein Interesse an dem neuen Verfahren haben könnten.
Wenn bereits ein Antrag bewilligt wurde, ist der ‚Erneute Antrag‘ auszufüllen. Bei einem erneuten Antrag können auch Ergänzungen gemacht werden. Wenn noch kein Antrag gestellt wurde, dann den Erstantrag ausfüllen.
Eine Version, ‚beschreibbar‘ kann am Computer ausgefüllt und dann ausgedruckt werden, der andere handschriftlich. Wer nicht ausdrucken kann oder möchte, kann von mir den entsprechenden Antrag auch per Post geschickt bekommen.
Zum Antrag wird auch eine Kopie vom Personalausweis benötigt, von der Vorder- und Rückseite.
Der ausgefüllte Antrag geht an: Marek Spitczok von Brisinski, Postfach 304152, 10756 Berlin
Wenn es Fragen gibt, gerne bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Marek Spitczok
______________________________
Marek Spitczok von Brisinski
Externe Ansprechperson zu Fragen sexualisierter Gewalt beim
Jesuitenorden
Postfach 304152
10756 Berlin
E-Mail: spitczok@posteo.de ...“
Wir empfehlen, sich mit den von uns bereitgestellten Informationen vertraut zu machen und die Anträge sorgfältig vorzubereiten. Ohnehin ist die wahrscheinliche Wartezeit recht hoch. Weitere Hinweise geben wir HIER.
Hier die Formulare zum Download:
Erneuter Antrag / beschreibbar
Erneuter Antrag / handschriftlich