ECKIGER TISCH fordert Unterstützung durch die Politik für eine unabhängige Aufarbeitung sowie angemessene Entschädigung
Da die katholische Kirche nach ihren kurzen Scham- und Entschuldigungsbekundungen auch acht Jahre nach Beginn der öffentlichen Debatte keinerlei konkrete Schritte vorlegt − wie die die Offenlegung ihrer Archive und eine angemessene Entschädigung − fordern wir angesichts der vielen Tausend Betroffenen sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester:
- Politik und Strafverfolgungsbehörden müssen den Schutz der Betroffenen gewährleisten und tätig werden
Wir fordern die Politik auf, den Schutz der Betroffenen zu gewährleisten und sie nicht der Willkür der Kirche zu überlassen. Der Staat kann nicht länger zulassen, dass die Verbrechen durch katholische Priester von der Kirche intern geregelt und vertuscht werden. Angesichts des institutionellen Versagens der Kirche bedeutet ein Gewährenlassen gleichzeitig auch ein Staatsversagen.
Wir fordern daher die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland auf, tätig zu werden. Während Staatsanwaltschaften − beispielsweise beim Anfangsverdacht der Vertuschung von Abgasmanipulationen von Kraftfahrzeugen − konsequent ermitteln und etwaiges Beweismaterial sicherstellen, ist dies bei Missbrauchsfällen durch Priester im Bereich der katholischen Kirche bislang konsequent unterblieben. Bei Straftaten wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern muss die Staatsanwaltschaft tätig werden. Da die katholische Kirche weiterhin keine konkrete Bereitschaft zeigt, Täter zu benennen, fordern wir die Strafverfolgungsbehörden auf, den bekannten Anfangsverdachtsfällen jetzt entschlossen nachzugehen und endlich zu ermitteln.
Im MHG-Untersuchungsbericht wird die Zahl von 1.670 Tätern genannt. Das sind 1.670 konkrete Anfangsverdachtsfälle, denen nachgegangen werden muss: Welche Täter leben noch, welche sind weiterhin aktiv, wie heißen diese Täter, wo fand (oder findet) der Missbrauch statt, welche Fälle sind noch nicht verjährt? Das alles wissen wir nicht, weil die Kirche es nicht wissen will. Die Staatsanwaltschaften, die in den vergangenen acht Jahren in Deutschland untätig geblieben sind, müssen daher jetzt endlich handeln, damit Kinder heute nicht länger einem Risiko durch die noch lebenden und aktiven Täter ausgesetzt sind.
Fälle, die nach dem Dafürhalten der Staatsanwaltschaften offensichtlich verjährt sind, müssen künftig durch eine von der Regierung einzurichtende unabhängige Untersuchungskommission aufgeklärt werden.
Betroffenen muss ein Einsichtsrecht in die ihren Fall betreffenden Unterlagen bei den Bistümern und Ordensgemeinschaften gewährt werden. Die Opfer haben ein Recht darauf, etwas über die Tatumstände und das Handeln der verantwortlichen Vorgesetzten zu erfahren. Auch die Gesellschaft sollte wissen, was aus den Tätern wurde.
- Wir fordern zu Entschädigungszahlungen auf, die der Schwere des Schadens gerecht werden
Die Menschen, die in ihrer Kindheit von katholischen Priestern missbraucht worden sind, sind häufig massiv geschädigt worden. Sie müssen lebenslang mit den zerstörerischen Auswirkungen des Missbrauchs weiterleben. Viele Lebensbereiche können von weitreichenden Beeinträchtigungen betroffen sein:
- Viele Betroffene haben in ihrem weiteren Leben erhebliche Probleme bei zwischenmenschlichen Beziehungen, Bindungen und Partnerschaften.
- Oft wurde die Beziehung zum eigenen Körper beschädigt, Intimität und Sexualität sind daher für viele Betroffene problembelastet.
- Viele Betroffene konnten und können sich nicht beruflich und erwerbsmäßig ent
- Viele Betroffene leiden über die gesamte Lebensspanne verschiedenen psychischen Problemen wie Depressionen, andere psychische Erkrankungen oder Suchterkran
- Manche Betroffene, die nicht die Kraft hatten, mit dem Erlittenen weiterzuleben, haben ihr Leben beendet.
Eine Wiedergutmachung dieser Schäden ist nicht möglich. Die Taten und die Schäden können nicht rückgängig gemacht werden. Eine Entschädigung kann aber dazu beitragen, dass betroffene Menschen besser mit diesem Leben klarkommen und mit den Beeinträchtigungen weiterleben können.
Wenn die Kirche die bisher angebotenen ‚Anerkennungsleistung‘ von bis zu 5.000 Euro mit dem Faktor 100 multipliziert, dann wäre dies ein Betrag, der sich für Betroffene tatsächlich wie der Versuch einer Entschädigung anfühlen und damit dem Ausmaß des persönlichen Schadens ansatzweise gerecht werden würde.
Matthias Katsch / Sprecher ECKIGER TISCH