ECKIGER TISCH  fordert Unterstützung durch die Politik für eine unabhängige Aufarbeitung sowie angemessene Entschädigung

Da die katholische Kirche nach ihren kurzen Scham- und Entschuldigungs­bekun­dun­gen auch acht Jahre nach Beginn der öffentlichen Debatte keinerlei konkrete Schritte vorlegt − wie die die Offenlegung ihrer Archive und eine angemessene Entschädigung − fordern wir angesichts der vielen Tausend Betroffenen sexuellen Missbrauchs durch katho­lische Priester:

  1. Politik und Strafverfolgungsbehörden müssen den Schutz der Betroffenen gewährleisten und tätig werden

Wir fordern die Politik auf, den Schutz der Betroffenen zu gewährleisten und sie nicht der Willkür der Kirche zu überlassen. Der Staat kann nicht länger zulassen, dass die Verbrechen durch katholische Priester von der Kirche intern geregelt und vertuscht wer­den. Angesichts des institutionellen Versagens der Kirche bedeutet ein Gewähren­lassen gleichzeitig auch ein Staatsversagen.

Wir fordern daher die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland auf, tätig zu werden. Während Staatsanwaltschaften − beispielsweise beim Anfangsverdacht der Vertuschung von Abgasmanipulationen von Kraftfahrzeugen − konsequent ermitteln und etwaiges Beweis­material sicherstellen, ist dies bei Missbrauchsfällen durch Priester im Bereich der katholischen Kirche bislang konsequent unterblieben. Bei Straftaten wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern muss die Staatsanwaltschaft tätig werden. Da die katholische Kirche weiterhin keine konkrete Bereitschaft zeigt, Täter zu benennen, fordern wir die Strafverfolgungsbehörden auf, den bekannten Anfangsverdachtsfällen jetzt ent­schlos­sen nachzugehen und endlich zu ermitteln.

Im MHG-Untersuchungsbericht wird die Zahl von 1.670 Tätern genannt. Das sind 1.670 kon­krete Anfangsverdachtsfälle, denen nachgegangen werden muss: Welche Täter leben noch, welche sind weiterhin aktiv, wie heißen diese Täter, wo fand (oder findet) der Miss­brauch statt, welche Fälle sind noch nicht verjährt? Das alles wissen wir nicht, weil die Kirche es nicht wissen will. Die Staatsanwaltschaften, die in den vergangenen acht Jah­ren in Deutschland untätig geblieben sind, müssen daher jetzt endlich handeln, damit Kinder heute nicht länger einem Risiko durch die noch lebenden und aktiven Täter aus­ge­setzt sind.

Fälle, die nach dem Dafürhalten der Staatsanwaltschaften offensichtlich verjährt sind, müssen künftig durch eine von der Regierung einzurichtende unabhängige Unter­suchungs­kommission aufgeklärt werden.

Betroffenen muss ein Einsichtsrecht in die ihren Fall betreffenden Unterlagen bei den Bistümern und Ordensgemeinschaften gewährt werden. Die Opfer haben ein Recht dar­auf, etwas über die Tatumstände und das Handeln der verantwortlichen Vorgesetzten zu erfahren. Auch die Gesellschaft sollte wissen, was aus den Tätern wurde.

  1. Wir fordern zu Entschädigungszahlungen auf, die der Schwere des Schadens gerecht werden

Die Menschen, die in ihrer Kindheit von katholischen Priestern missbraucht worden sind, sind häufig massiv geschädigt worden. Sie müssen lebenslang mit den zerstörerischen Auswirkungen des Missbrauchs weiterleben. Viele Lebensbereiche können von weitrei­chenden Beeinträchtigungen betroffen sein:

Eine Wiedergutmachung dieser Schäden ist nicht möglich. Die Taten und die Schäden können nicht rückgängig gemacht werden. Eine Entschädigung kann aber dazu beitragen, dass betroffene Menschen besser mit diesem Leben klarkommen und mit den Beeinträch­tigungen weiterleben können.

Wenn die Kirche die bisher angebotenen ‚Anerkennungsleistung‘ von bis zu 5.000 Euro mit dem Faktor 100 multipliziert, dann wäre dies ein Betrag, der sich für Betroffene tatsäch­lich wie der Versuch einer Entschädigung anfühlen und damit dem Ausmaß des per­sön­lichen Schadens ansatzweise gerecht werden würde.

Matthias Katsch / Sprecher ECKIGER TISCH

 

Download der Pressemitteilung vom 28. September 2018