ECKIGER TISCH begrüßt Ermittlungen und fordert Gerechtigkeits- und Wahrheitskommission, Anzeige aller bekannten Täter sowie Entschädigung der Betroffenen

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Wir begrüßen, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland Ermittlungen wegen sexu­ellen Kindesmissbrauchs aufgenommen haben, nachdem eine Gruppe von Straf­rechtlern im Gebiet aller 27 deutschen Diözesen Anzeige gegen Unbekannt erstattet hat.

Gerechtigkeits- und Wahrheitskommission

Viele Fälle aus der Vergangenheit entziehen sich jedoch einer staats­anwaltlichen Ermitt­lung, etwa wenn nach Vorermittlungen feststeht, dass der Täter ver­storben oder die Tat bereits verjährt ist. Das dürfte für die Mehrzahl der in der MHG-Studie der Deutschen Bischofskonferenz erwähnten 3.677 Fälle gelten.

Deshalb erneuern wir unsere Forderung zur Einrichtung einer Gerechtigkeits- und Wahrheitskommission. Diese Kommission muss unabhängig sein, in staatlichem Auftrag ermitteln, Zeugen anhören und alle relevanten Archive und Akten aus­wer­ten. Eine un­abhängige Aufarbeitung muss Namen, Fakten, Orte etc. konkret benennen, um Täter­strategien, Netzwerke, Muster aufzeigen zu können und Täter zu stoppen.

Anzeige aller bekannten Täter

Weiterhin fordern wir, dass alle 27 Bistümer und die zahlreichen Ordensgemeinschaften alle ihnen bekannten Missbrauchsfälle, bei denen die Täter noch leben, bei der Staats­anwaltschaft anzeigen. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, eine Verjährung bzw. ei­nen weiteren Ermittlungsbedarf festzustellen, nicht aber die Aufgabe der Institution, bei der der Täter angestellt ist. Wie das aktuelle Beispiel zeigt [1], kann ein Täter, der in der Vergangenheit wegen Taten beschuldigt wird, die bereits verjährt sind, in der Folge durchaus nicht verjährte Taten begangen haben.

Entschädigung der Betroffenen

Außerdem fordern wir Gespräche darüber, wie eine angemessene Entschädigung für die Betroffenen sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche aussehen kann.

Zu der von der katholischen Kirche angekündigten Einführung eines „Gedenktages“ für Betroffene sexuellen Missbrauchs verweisen wir auf die oben genannten Forderungen nach Aufarbeitung, Hilfe und Entschädigung.

Gedenken, Entschuldigungen oder „Buße“ allein genügen nicht. Wenn die Kirche mit der Unterstützung des vom Europarat ins Leben gerufenen Aktionstages (18. November) ihre eigenen Bemühungen um Prä­ven­tion inten­sivieren will, dann begrüßen wir dies. Es ist jedoch nicht angemessen, des Miss­brauchs in der katholischen Kirche rückblickend wie eines historischen Ereig­nisses zu gedenken. Auch heute sind Kinder in Gefahr. Und die Opfer der Vergan­genheit warten immer noch auf Wahrheit und Gerechtigkeit. Dazu gehört auch eine angemessene Entschädigung.

[1]  ARD-Reportage „Meine Täter, die Priester“ vom 15.10.2018 (www.youtube.com/watch?v=X9Mz04dQKdw) über den Priester Peter Riedel, der 2010 im Mittelpunkt des Missbrauchsskandals am Berliner Canisius-Kolleg stand und in den folgenden Jahrzehn­ten bis in die jüngste Vergangenheit weiterer Übergriffe be­schuldigt wird.

 

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