Bundeskabinett beschließt UBSKM-Gesetz

Gestern hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Dieses Gesetz dient dazu die Rechte von Betroffenen von sexualisierter Gewalt zu stärken und die Aufarbeitung von vergangenen Vorfällen zu unterstützen. Darüber hinaus sollen mit diesem Gesetz Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen etabliert werden. Zusätzlich wird die Position der „Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) damit auch gesetzlich verankert.

Nach der heutigen Gesetzesvorlage hoffen wir, dass im parlamentarischen Verfahren noch weitere Verbesserungen im Interesse von Betroffenen erwirkt werden können. Dies gilt insbesondere für den Bereich der institutionellen Aufarbeitung und im Hinblick auf den katholischen Missbrauchsskandal. Hier braucht es eine deutliche Stärkung der Befugnisse der Aufarbeitungskommission, eine detaillierte Untersuchung des Verhaltens von zivilgesellschaftlichen und staatlichen Institutionen und Einrichtungen in Bezug auf den Umgang mit Betroffenen und eine ausreichende Finanzierung zur Wahrnehmung dieser Aufgaben. Darüber hinaus erwarten wir zur Frage der Entschädigung, die seit dem Runden Tisch offengeblieben ist, weitergehende Impulse.

Unsere ausführliche Stellungnahme haben wir bereits zu dem Gesetzesentwurf vom April veröffentlicht.